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   VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11   

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https://dejure.org/2012,356
VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11 (https://dejure.org/2012,356)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.01.2012 - 19 L 294.11 (https://dejure.org/2012,356)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 19 L 294.11 (https://dejure.org/2012,356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Abgrenzung von Wohnen und Beherbergen im Rahmen der Bauaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Möglichkeit einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit bei Überlassung von Räumen gegenüber Nutzern bei der Frage der Abgrenzung von Wohnen und Beherbergen; Bestimmtheit der Untersagung der Nutzung von Räumen als Beherbergung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzung als Ferienwohnung; Abgrenzung der Begriffe Wohnen und Beherbergung; Beherbergungsbetrieb; Mindestanforderungen an Verwaltungsakt; hinreichende Bestimmtheit; auf Dauer angelegte Häuslichkeit; Mietdauer; hotelähnliche Dienstleistungen; Wäschewechsel; tageweise ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Vermietung "Beherbergung"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine unzulässige Vermietung von Wohnungen in Berlin-Mitte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsvermietung oder Beherbergungsstätte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wohnungen in Berlin-Mitte sind kein Beherbungsbetrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietwohnungen mit Nutzungsdauerverträgen von drei bis acht Monaten sind nicht als Beherbergungsstätte anzusehen - Keine unzulässige Vermietung von Wohnungen in Berlin-Mitte

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1831
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 S 2.06

    Boardinghouse; Wohnnutzung/Beherbergungsbetrieb; Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11
    Für die Abgrenzung von Wohnen und Beherbergen kommt es darauf an, ob die den Nutzern überlassenen Räume eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit erlauben (wie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -) und ob eine solche auch typischerweise von den Nutzern verwirklicht wird.

    Insoweit kommt es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78/89 - Juris, Rdn. 3; OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom, 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 - Juris, Rdn. 8 ff.) darauf an, ob die praktizierte Nutzung eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit darstellt, die durch die Möglichkeit eigenständiger Haushaltsführung und unabhängiger Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises gekennzeichnet ist.

  • OVG Berlin, 18.09.1998 - 2 S 5.98

    Beseitigungsverfügung; Sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11
    Soweit aus den vorliegenden Verwaltungsvorgängen und dem Vortrag der Beteiligten ersichtlich, hat die Antragstellerin die Variationsbreite der für die streitgegenständlichen Wohnungen offenbar noch nach dem Recht der ehemaligen DDR erteilten Baugenehmigung, die gemäß Art. 19 EinV weiterhin Gestattungswirkung entfaltet (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 18. September 1998 - OVG 2 S 5.98 - Juris, Rdn. 18 f.), nicht überschritten.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Soweit das VG Berlin (B. v. 23.01.2012 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93) und das OVG Berlin-Brandenburg (B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2/06 - BRS 70 Nr. 67) für die Unterscheidung von Wohnen und Beherbergungsbetrieb auf die Möglichkeit einer Küchenbenutzung sowie der Nutzung weiterer beherbergungstypischer Dienstleistungen abstellten, hätten den Entscheidungen besondere Fallgestaltungen zu Grunde gelegen.

    Da es für die Zuordnung zu bestimmten Nutzungsarten allgemein nicht nur auf die mit einer bestimmten baulichen Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Nutzung ankommt, sondern maßgeblich auch auf das Nutzungskonzept und dessen grundsätzliche tatsächliche Verwirklichung (vgl. BVerwG B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12; Vietmeier in Bönker/Bischopink BauNVO § 4 Rn. 68), können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen und die Nutzung prägen (vgl. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8 ff. - "Boardinghouse"; VG Berlin B. v. 23.01.2013 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93 = Juris Rn. 20 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    Eine nach Tagen bemessene Mietdauer schließt die Annahme einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit regelmäßig aus (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 23.1.2012 - 19 L 294.11 - juris).
  • VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos

    Maßgeblich für die auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die den Begriff des Wohnens prägt (OVG Greifswald, a.a.O.), ist darüber hinaus nach Ansicht der Kammer, dass es bei den abgeschlossenen Mietverträgen typischerweise zu einer Anmeldung i. S. des Melderechts kommt (vgl. aber VG Berlin, Beschluss vom 28. März 2012 - VG 19 L 18.12 -, Seite 3, 4 des amtlichen Abdrucks, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, Rn. 22 bei juris).
  • VG Karlsruhe, 13.06.2016 - 4 K 817/16

    Untersagung der Nutzung eines Mehrfamilienhauses als Beherbergungsbetrieb

    Eine nach Tagen bemessene Mietdauer schließt die Annahme einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit regelmäßig aus (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 23.01.2012 - 19 L 294.11 - juris).
  • VG Schwerin, 20.11.2014 - 2 A 90/13

    Nutzungsänderung von Wohnung in (kleinen) Betrieb des Beherbergungsgewerbes

    "Da es für die Zuordnung zu bestimmten Nutzungsarten allgemein nicht nur auf die mit einer bestimmten baulichen Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Nutzung ankommt, sondern maßgeblich auch auf das Nutzungskonzept und dessen grundsätzliche tatsächliche Verwirklichung (vgl. BVerwG B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12; Vietmeier in Bönker/Bischopink BauNVO § 4 Rn. 68), können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen und die Nutzung prägen (vgl. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8 ff. - "Boardinghouse"; VG Berlin B. v. 23.01.2013 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93 = Juris Rn. 20 ff.).
  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
    Hier wurden Vermietungen zwischen drei und acht Monaten als jedenfalls ausreichend für eine Wohnnutzung angenommen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris.
  • VG Schwerin, 07.01.2016 - 2 A 1023/14

    Nutzungsänderung; Wohnung statt Ferienwohnung

    "Da es für die Zuordnung zu bestimmten Nutzungsarten allgemein nicht nur auf die mit einer bestimmten baulichen Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Nutzung ankommt, sondern maßgeblich auch auf das Nutzungskonzept und dessen grundsätzliche tatsächliche Verwirklichung (vgl. BVerwG B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12; Vietmeier in Bönker/Bischopink BauNVO § 4 Rn. 68), können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen und die Nutzung prägen (vgl. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8 ff. - "Boardinghouse"; VG Berlin B. v. 23.01.2013 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93 = Juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2023 - 5 B 5.22

    Unzulässiger Betrieb von Ferienwohnungen im Wohngebiet

    Bauplanungsrechtlich wurde eine wohnähnliche Nutzung durch Arbeitnehmer bei Aufenthalten von zwei bis sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 -, juris Rn. 21) bzw. bei Vermietungen zwischen drei und acht Monaten als jedenfalls ausreichend für eine Wohnnutzung angenommen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Bauplanungsrechtlich wurde eine wohnähnliche Nutzung durch Arbeitnehmer bei Aufenthalten von zwei bis sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 -, juris Rn. 21) bzw. bei Vermietungen zwischen drei und acht Monaten als jedenfalls ausreichend für eine Wohnnutzung angenommen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 14.12.2018 - 6 L 286.18

    Rückführungsaufforderung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG -

    Bei der bauplanungsrechtlichen Abgrenzung zu einem Beherbergungsbetrieb wurden Vermietungen zwischen drei und acht Monaten als jedenfalls ausreichend für eine Wohnnutzung angenommen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, juris Rn. 23; zudem etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 8 S 1641.16 -, juris Rn. 18).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2022 - 3 M 321/22

    Baurechtliche Genehmigung einer Ferienwohnung

  • VG Berlin, 11.03.2020 - 6 L 441.19
  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 51.13

    Bauaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erteilung von Auskünften über die Nutzung

  • VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11

    Nachbaranspruch auf Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer

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