Rechtsprechung
LG München I, 27.05.1993 - 19 O 20245/92 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 847
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
Wird zitiert von ...
- AG Wesel, 09.01.2014 - 5 C 56/13
Fahrradhelm, Radfahrer, Mitverschulden
Auch ein Vergleich mit anderen Entscheidungen, die höhere Schmerzensgeldzahlungen aufgrund von Schädelhirntraumata zugesprochen haben, führt zu keinem anderen Ergebnis, da die dortigen Beträge durch weitere Verletzungen und eine deutlich längere Dauer der Beschwerden bzw. kausaler Beeinträchtigungen bedingt sind (vgl. insoweit LG München I v. 27.5.1993, Az. 19 O 20245/92 - 1.250,00 EUR für Schädelhirntrauma, Spaltung der Schädelschwarte und Wiederaufleben von Niereninsuffizienz, 14 Tage stationäre Behandlung und sechs Wochen vollständige Erwerbsunfähigkeit; AG Niebüll v. 03.12.1996, Az. 10 C 546/96 - 1.534,00 EUR für Schädelhirntrauma 1. Grades und Daumenfraktur, 3 Tage stationäre Behandlung und 24 Tage vollständige Erwerbsunfähigkeit).