Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2016 - 19 O 5172/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38160
LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2016 - 19 O 5172/15 (https://dejure.org/2016,38160)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30.06.2016 - 19 O 5172/15 (https://dejure.org/2016,38160)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 19 O 5172/15 (https://dejure.org/2016,38160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,38160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzung durch Nachahmung der Red Bull-Getränkedose durch anderen Energy-Drink-Hersteller

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2016 - 19 O 5172/15
    Eine markenmäßige Benutzung i. S. d. Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) GMV setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal FC; BGH GRUR 2012, 1040, 1041 - pjur; BGH GRUR 2009, 1055 - airdsl; BGH GRUR 2009, 766 - Stofffähnchen).

    Auch nach der Rechtsprechung des EuGH genügt bereits die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club).

    Bei der Beurteilung des Verkehrsverständnisses ist die Aufmachung der Kennzeichnung, in der sie dem Publikum entgegentritt, zu berücksichtigen (EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club; EuGH GRUR 2008, 698 - 02; BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks Drink I).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2016 - 19 O 5172/15
    Eine markenmäßige Benutzung i. S. d. Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) GMV setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal FC; BGH GRUR 2012, 1040, 1041 - pjur; BGH GRUR 2009, 1055 - airdsl; BGH GRUR 2009, 766 - Stofffähnchen).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH, GRUR 2012, 1040, 1042-pjur).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2016 - 19 O 5172/15
    Der Anspruch auf Vorlage von Belegen ist beim selbstständigen Auskunftsanspruch nach § 19 MarkenG als Regelfall höchstrichterlich anerkannt (vgl. BGH, GRUR 2002, 709 - Entfernung von Herstellungsnummern III).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht