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LG Frankfurt/Main, 29.04.2008 - 19 O 84/06 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.04.2008 - 19 O 84/06
- OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 110/08
- BGH - II ZR 297/09 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 110/08
Kapitalanlage: Prospektfehler bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds
Die Berufung der Kläger gegen das am 29. April 2008 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Az.: 2-19 O 84/06 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29. April 2008, Az. 2-19 O 84/06, 1) die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Kläger 5.368,56 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5, 0 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Zustellung der Klage zu zahlen, Zug um Zug gegen die Übertragung der Rechte an dem Fonds X, Beteiligungs-Nr. ..., 2) die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Kläger 2.602,45 Euro, hilfsweise 1.673,18 Euro zu zahlen, und 3) festzustellen, dass sich die Beklagten hinsichtlich der Übertragung der Rechte aus der Beteiligung im Verzuge der Annahme befinden.