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   LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 2-19 O 99/08   

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LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 2-19 O 99/08 (https://dejure.org/2008,82787)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.12.2008 - 2-19 O 99/08 (https://dejure.org/2008,82787)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 2-19 O 99/08 (https://dejure.org/2008,82787)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08
    Die empfohlene Anlage muss zum einen auf das Anlageziel des Kunden zugeschnitten sein (BGHZ 123, 126, 129; BGH v. 19.06.2008 - III ZR 159/07 -).

    Zum anderen muss der Berater richtig und vollständig über diejenigen tatsächlichen Umstände informieren, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind, wobei eine derartige Aufklärung auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen kann, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGHZ 163, 311, 320; BGH v. 19.06.2008 - III ZR 159/07 - m.w.N.).

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08
    Unter besonderen Umständen kann der Einwand des Mitverschuldens begründet sein, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (BGH NJW 1982, 1095, 1096 f.; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).

    Einem Berater, der vorwiegend sein eigenes wirtschaftliches Interesse im Auge hat, darf kein uneingeschränktes Vertrauen entgegengebracht werden (vgl. BGH NJW 1982, 1095, 1097).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 100, 117, 118 f.; BGHZ 123, 126, 128).

    Die empfohlene Anlage muss zum einen auf das Anlageziel des Kunden zugeschnitten sein (BGHZ 123, 126, 129; BGH v. 19.06.2008 - III ZR 159/07 -).

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 238/06

    Rechtsfolgen unbefugter steuerlicher Beratung durch einen Unternehmensberater

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08
    Ein Berater, der seine Vertragspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte verletzt hat, kann gegenüber dem Ersatzanspruch des Geschädigten regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe deshalb ein Mitverschulden, weil er der Auskunft vertraut und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe, obwohl er das, worüber ihn sein Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe hätte erkennen können (BGH NJW-RR 2007, 857, 860; BGH WM 2008, 950, 952; stRspr).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 100, 117, 118 f.; BGHZ 123, 126, 128).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08
    Unter besonderen Umständen kann der Einwand des Mitverschuldens begründet sein, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (BGH NJW 1982, 1095, 1096 f.; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08
    Dem Anleger, der über eine Kapitalanlage unzutreffend informiert worden ist, kommt insoweit eine gewisse Kausalitätsvermutung zugute (vgl. BGH v. 06.11.2008 - III ZR 290/07 - für Prospektfehler stRspr, BGH WM 2008, 391).
  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04

    Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08
    Zum anderen muss der Berater richtig und vollständig über diejenigen tatsächlichen Umstände informieren, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind, wobei eine derartige Aufklärung auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen kann, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGHZ 163, 311, 320; BGH v. 19.06.2008 - III ZR 159/07 - m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 290/07

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem Filmfonds wegen Täuschung über die Höhe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08
    Dem Anleger, der über eine Kapitalanlage unzutreffend informiert worden ist, kommt insoweit eine gewisse Kausalitätsvermutung zugute (vgl. BGH v. 06.11.2008 - III ZR 290/07 - für Prospektfehler stRspr, BGH WM 2008, 391).
  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2008 - 19 O 13/08

    Anlageberatung: Beratungsfehler bei Empfehlung eines Swaps an ein kommunales

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08
    Nichts anderes gilt, wenn nicht die Anlage eines Geldbetrages, sondern der Abschluss eines andersartigen Finanzgeschäfts in Rede steht, hier der Abschluss eines Swap-Vertrages (vgl. bereits LG Frankfurt/M. v. 28.10.2008 - 2-19 O 13/08 -).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 37/04

    Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschäden

  • OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09

    Anlageberatungsvertrag: Umfang der Beratungspflichten bei einem Zinsswap-Geschäft

    unter Abänderung des am 16. Dezember 2008 verkündeten und am 22. Dezember 2008 zugestellten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2/19 O 99/08, die Klage abzuweisen.
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