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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 28.05.2018 - 19 OH 7/17   

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LG Düsseldorf, 28.05.2018 - 19 OH 7/17 (https://dejure.org/2018,19030)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2018 - 19 OH 7/17 (https://dejure.org/2018,19030)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 19 OH 7/17 (https://dejure.org/2018,19030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GNotKG § 29 Nr. 1, § 30 Abs. 3
    Wohnungsverwalter als Kostenschuldner für die von ihm beauftragte notarielle Beglaubigung seiner Verwalterzustimmung

  • notar-drkotz.de

    Notarkosten bei Eigentumswohnung-Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Kosten der Verwalterzustimmung und ihre Beitreibung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Düsseldorf, 08.01.2014 - 25 T 623/13

    Zur Kostenschuldnerschaft hinsichtlich des Entwurfs einer Verwalterzustimmung bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2018 - 19 OH 7/17
    In einem solchen Fall ist es nicht zu beanstanden, wenn die Verwalterin seitens des Notars in Anspruch genommen wird, weil sie als Ermächtigte der Wohnungseigentümergemeinschaft angesehen wird (vgl. Beschluss des LG Düsseldorf vom 08.01.2014, 25 T 623/13; Korintenberg/Gläser GNotKG § 29 Rn. 14).

    Für die Kosten der Verwalterzustimmung haftet der Käufer daher nur, wenn er diese Kosten in der Kaufvertragsurkunde ausdrücklich übernommen hat (vgl. Beschluss des LG Düsseldorf vom 08.01.2014, 25 T 623/13).

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02

    Zur Frage, ob ein Hausverwalter beim Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2018 - 19 OH 7/17
    Diese Zweifel gehen zu Lasten desjenigen, der sich auf die Wirksamkeit der Vertretung beruft (vgl. BGH NJW 1986, 1675: OLG Düsseldorf Beschl. v. 7.1.2003 - 24 U 75/02, BeckRS 2003, 30300184).
  • BGH, 28.02.1985 - III ZR 183/83

    Beweislast des handelnden Vertreters bei Abschluss eines Darlehensvertrages;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2018 - 19 OH 7/17
    Diese Zweifel gehen zu Lasten desjenigen, der sich auf die Wirksamkeit der Vertretung beruft (vgl. BGH NJW 1986, 1675: OLG Düsseldorf Beschl. v. 7.1.2003 - 24 U 75/02, BeckRS 2003, 30300184).
  • BGH, 10.09.2020 - V ZB 141/18

    Wie weit reicht die Kostenhaftung nach § 30 Abs. 3 GNotKG?

    (2) Nach der Gegenansicht, der auch das Beschwerdegericht folgt, haftet der Übernahmeschuldner lediglich für die Kosten des Beurkundungsverfahrens, in dem die Übernahmeerklärung abgegeben wird, einschließlich der für den Vollzug dieser Urkunde und auf die Beurkundung bezogene Betreuungstätigkeiten entstehenden Gebühren, nicht aber für Kosten, die durch weitere notarielle Tätigkeiten, namentlich durch weitere Beurkundungen oder Beglaubigungen entstehen (vgl. LG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 2 OH 15/17, juris Rn. 44; LK-GNotKG/Heit/Genske, 2. Aufl., § 30 Rn. 10; Hartmann/Toussaint/Forbriger, Kostenrecht, 50. Aufl., GNotKG § 30 Rn. 4; BeckOK KostenR/Toussaint GNotKG [01.06.2020], § 30 Rn. 18; Korintenberg/Gläser GNotKG, 21. Aufl., § 30 Rn. 16; Rohs/Wedewer/Wudy, GNotKG [März 2020], § 30 Rn. 103; Hügel, ZWE 2018, 401, 403; Schmidt, JurBüro 2018, 643; Sikora/Strauß, DNotZ 2019, 596, 617; Volpert, RNotZ 2015, 146, 155 f.; Wudy, notar 2018, 271, 276; Rundschreiben Nr. 9/2018 der Bundesnotarkammer vom 9. November 2018).
  • LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 5/20
    Daher kann die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob bei Vorliegen einer weitreichenden Kostenübernahmeerklärung (hier durch den Verkäufer) gegenüber dem Vertragspartner die Haftung gegenüber dem Notar auf die Kosten derjenigen Urkunde begrenzt sind, die die Übernahmeerklärung im Sinne des § 30 Abs. 3 enthält, hier offenbleiben (überzeugend für eine solche Begrenzung unter Hinweis auf den klaren Wortlaut: OLG Hamm Beschluss vom 25.07.2018, Az. 15 W 427/17 m. W. N. = BeckRS 2018, 17903, KG FGPrax 2019, 43; Weingärtner, DNotO, 13. Aufl., Teil 3, Rn. 93, ausdrücklich für den Fall der Löschungsbewilligung; Korintenberg, a.a.O., § 30, Rn. 16; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 27.01.2015, Az. 2 W 20/15, vgl. auch LG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2018, Az. 19 OH 7/17 = BeckRS 2018, 14826 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 05.12.2017 - 19 OH 7/17   

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https://dejure.org/2017,71924
LG Stuttgart, 05.12.2017 - 19 OH 7/17 (https://dejure.org/2017,71924)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 05.12.2017 - 19 OH 7/17 (https://dejure.org/2017,71924)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 19 OH 7/17 (https://dejure.org/2017,71924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • notar-drkotz.de

    Notarvergütung - bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LG Schwerin, 15.11.2021 - 5 OH 3/21

    Vollständigkeit eines Entwurfs im Sinne des Gebührenrechts

    bb) Wann ein Entwurf vollständig i.S.v. § 92 Abs. 2 GNotKG erstellt ist, richtet sich vor allem nach dem Beurkundungsauftrag (KG, Beschl. v. 15.8.2018 - 9 W 91/16, Juris Rn. 9 = BeckRS 2018, 22667 Rn. 9; OLG Dresden, Beschl. v. 1.2.2021 - 17 W 34/21; LG Stuttgart, Beschl. v. 5.12.2017 - 19 OH 7/17, BeckRS 2017, 153728 Rn. 22 f.).
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   LG Stuttgart, 23.10.2017 - 19 OH 7/17   

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https://dejure.org/2017,67406
LG Stuttgart, 23.10.2017 - 19 OH 7/17 (https://dejure.org/2017,67406)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23.10.2017 - 19 OH 7/17 (https://dejure.org/2017,67406)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 19 OH 7/17 (https://dejure.org/2017,67406)
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