Rechtsprechung
AG Lüdinghausen, 14.03.2008 - 19 OWi 89 Js 103/08 - 16/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Radarwarner; Betriebsbereitschaft; Stromversorgung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 23 Abs. 1b StVO
Radarwarner; Betriebsbereitschaft; Stromversorgung - verkehrslexikon.de
Zur Herstellung der Betriebsbereitschaft eines Geräts zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung der Betriebsbereitschaft durch Anbringen eines Radarwarngerätes auf dem Armaturenbrett zum Zwecke der Sicherstellung einer potentiellen Nutzbarkeit
- Wolters Kluwer
Ansehung des bloßen Anbringens eines Radarwarngerätes auf dem Armaturenbrett zum Zwecke einer Sicherstellung einer potenziellen Nutzbarkeit als ordnungswidrig; "Betriebsbereitschaft" eines technischen Geräts zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (Radarwarngerät) ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Radarwarner - wann liegt Betriebsbereitschaft vor?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Radarwarner: Strafbare Nutzung nur bei "Betriebsbereitschaft”
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafbare Nutzung eines Radarwarngeräts nur bei "Betriebsbereitschaft"
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Geschwindigkeitsmessung - Radarwarner: Begriff der "Betriebsbereitschaft"
- streifler.de (Kurzinformation)
Radarwarner: Strafbare Nutzung nur bei "Betriebsbereitschaft"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verbotenes Mitführen von Radarwarner - Potenzielle Nutzbarkeit reicht nicht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Radarwarngerät / Laserstörgerät: Betriebsbereitschaft kurzfristig herstellbar? Ansonsten strafloses Mitführen im PKW!
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Geschwindigkeitsmessung - Radarwarner: Begriff der "Betriebsbereitschaft"
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2134
- NStZ 2008, 536
Wird zitiert von ...
- AG Aichach, 25.06.2014 - 3 OWi 606 Js 130832/13
Bußgeldrelevanz eines Gerätes zur Anzeige von Verkehrsüberwachungen
Insofern schließt sich das Amtsgericht den rechtlichen Erwägungen des Amtsgerichts Lüdinghausen im Urteil vom 14.03.2008, 19 OWi 89 Js 103/08 - 16/08, sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Beschluss vom 13.11.2007, 24 ZB 07.1970 (jeweils in juris abrufbar), an.