Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 20.04.2015 - 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14, 19 OWi 139/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11779
AG Lüdinghausen, 20.04.2015 - 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14, 19 OWi 139/14 (https://dejure.org/2015,11779)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 20.04.2015 - 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14, 19 OWi 139/14 (https://dejure.org/2015,11779)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 20. April 2015 - 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14, 19 OWi 139/14 (https://dejure.org/2015,11779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Durchführung einer nicht standardisierten Geschwindigkeitsmessung mittels Provida-Nachfahrsystem auf einem Motorrad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer nicht standardisierten Geschwindigkeitsmessung mittels Provida-Nachfahrsystem auf einem Motorrad

  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer nicht standardisierten Geschwindigkeitsmessung mittels Provida-Nachfahrsystem auf einem Motorrad

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Was Polizeibeamte oder AG so alles können - ein Sachverständiger hätte es wohl anders gesehen?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 1 RBs 30/17

    Bußgeldverfahren; Geschwindigkeitsverstoß; Geschwindigkeitsmessung durch

    Das Amtsgericht Lüdinghausen hat hierzu entscheiden, dass in einem solchen Fall kein standardisiertes Messverfahren vorliege (AG Lüdinghausen, Urteil vom 20. April 2015 - 19 OWi 139/14 -, juris).
  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 4 RBs 87/20

    Geschwindigkeitsverstoß; ProViDa 2000 Modular; Nachfahren; manuelle Auswertung;

    Es bestehen auch keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, - wie hier geschehen - die Geschwindigkeitsberechnung mittels ProViDa dergestalt vorzunehmen, dass aus dem gefertigten Video nachträglich eine Auswertestrecke festgelegt wird und für diese Strecke dann mittels Bildzähler eine Geschwindigkeitsberechnung anhand des Videos stattfindet (AG Lüdinghausen, Urt. v. 20.04.2015 - 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14 - juris; Krumm in: NK-GesVerkR, 2. Aufl., Anh. 3 zu § 3 StVO Rdn. 138).
  • AG Dortmund, 14.02.2023 - 729 OWi 264 Js 110/23

    StVG, BKat

    Die Geschwindigkeitsfeststellung durch nachträgliche Auswertung eines ProViDa-Videos und Bestimmung der Geschwindigkeit anhand einer nachträglich frei anhand des Videos gewählten Messtrecke durch nachträgliche Weg-Zeit-Berechnung ist anerkannt, auch wenn sie kein standardisiertes Messverfahren darstellt (Anschluss an: OLG Hamm Beschl. v. 22.6.2017 - 1 RBs 30/17, BeckRS 2017, 122484; AG Castrop-Rauxel Urt. v. 26.8.2022 - 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22, BeckRS 2022, 22074; AG Lüdinghausen Urt. v. 20.4.2015 - 19 OWi-89 Js 1431/14-139/14, BeckRS 2015, 10022).

    Hieraus ergab sich eine zu bestimmende Geschwindigkeit von 111, 65 km/h. Hiervon hat das Gericht einen Toleranzabzug entsprechend der Bedienungsanleitung von 6 km/h vorgenommen, so dass sich nach Streichung der Nachkommastellen eine Geschwindigkeit von 105 km/h als vorwerfbare Geschwindigkeit ergab und folgerichtig eine Überschreitung von 45 km/h. Diese Art der Geschwindigkeitsfeststellung ist anerkannt, auch wenn sie kein standardisiertes Messverfahren darstellt (hierzu etwa: OLG Hamm Beschl. v. 22.6.2017 ‒ 1 RBs 30/17, BeckRS 2017, 122484; AG Castrop-Rauxel Urt. v. 26.8.2022 ‒; 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22, BeckRS 2022, 22074; AG Lüdinghausen Urt. v. 20.4.2015 ‒; 19 OWi-89 Js 1431/14-139/14, BeckRS 2015, 10022).

  • AG Castrop-Rauxel, 26.08.2022 - 6 OWi 486/22

    ProVida 2000 Modular, standardisiertes Messverfahren, Hinweis Vorsatz, abwesenden

    Für diese Strecke wird dann mittels Bildzähler eine Geschwindigkeitsberechnung vorgenommen (vgl. AG Lüdinghausen, Urteil vom 20.04.2015 - 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14).
  • AG Dortmund, 14.02.2023 - 729 OWi 12/23

    Geschwindigkeitsüberschreitung, nachträgliche Weg-Zeit-Berechnung, Urteilsgründe

    Hieraus ergab sich eine zu bestimmende Geschwindigkeit von 111, 65 km/h. Hiervon hat das Gericht einen Toleranzabzug entsprechend der Bedienungsanleitung von 6 km/h vorgenommen, so dass sich nach Streichung der Nachkommastellen eine Geschwindigkeit von 105 km/h als vorwerfbare Geschwindigkeit ergab und folgerichtig eine Überschreitung von 45 km/h. Diese Art der Geschwindigkeitsfeststellung ist anerkannt, auch wenn sie kein standardisiertes Messverfahren darstellt (hierzu etwa: OLG Hamm Beschl. v. 22.6.2017 - 1 RBs 30/17, BeckRS 2017, 122484; AG Castrop-Rauxel Urt. v. 26.8.2022 - 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22, BeckRS 2022, 22074; AG Lüdinghausen Urt. v. 20.4.2015 - 19 OWi-89 Js 1431/14-139/14, BeckRS 2015, 10022).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht