Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 16.03.2015 - 19 OWi - 89 Js 404/15 - 26/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18013
AG Lüdinghausen, 16.03.2015 - 19 OWi - 89 Js 404/15 - 26/15 (https://dejure.org/2015,18013)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 16.03.2015 - 19 OWi - 89 Js 404/15 - 26/15 (https://dejure.org/2015,18013)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 16. März 2015 - 19 OWi - 89 Js 404/15 - 26/15 (https://dejure.org/2015,18013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Verfahrenshindernis; Bußgeldbescheid; unrichtige Bezeichnung der Fahrtrichtung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Angabe der richtigen Fahrtrichtung im Bußgeldbescheid

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichterforderlichkeit der Fahrtrichtungsangabe für die Konkretisierung eines Geschwindigkeitsverstoßes im Bußgeldbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Was hat die Fahrtrichtung mit der Verjährung zu tun?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrtrichtung im Bußgeldbescheid angeben?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 26.11.2012 - 4 RBs 291/12

    Beschwerde gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Überschreitung der

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 16.03.2015 - 19 OWi 26/15
    Zunächst ist darauf zu verweisen, dass die Fahrtrichtungsangabe im Bußgeldbescheid nicht nötig ist zur Tatkonkretisierung, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.11.2012 -III - 4 RBs 291/12.
  • AG Schleswig, 05.07.2018 - 53 OWi 107 Js 8757/18

    Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitung, Wirksamkeit, Tatort

    Der von der Verteidigung angegriffene Bußgeldbescheid leidet indes unter schwerwiegenden Mängeln, da eine exakte Angabe des Tatortes im Bußgeldbescheid nicht angegeben ist und insofern eine Verwechselungsgefahr mit möglicherweise anderen Ordnungswidrigkeiten nicht ausgeschlossen werden kann (AG Lüdinghausen BeckRS 2015, 12516, AG Husum BeckRS 2017, 128121; im Übrigen bereits BGH NJW 1970, 2222, 2223; so auch ausdrücklich Rebler NZV 2016, 304, 308).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht