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   LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 19 S 19/2022   

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https://dejure.org/2022,40138
LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 19 S 19/2022 (https://dejure.org/2022,40138)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2022 - 19 S 19/2022 (https://dejure.org/2022,40138)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2022 - 19 S 19/2022 (https://dejure.org/2022,40138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Faktisches Sondernutzungsrecht bei zulässiger baulicher Veränderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sondernutzungsrecht durch Baubeschluss? (IMR 2023, 152)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Mülheim/Ruhr, 26.01.2022 - 13 C 827/21
    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 19 S 19/22
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 16.02.2022 (Az.: 13 C 827/21) abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 16.02.2022 zum Geschäftszeichen 13 C 827/21 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 19 S 19/22
    Erlangte ein Wohnungseigentümer vor dem Inkrafttreten des WEMoG zum 01.12.2020 durch eine bauliche Veränderung faktisch ein Alleingebrauchsrecht an einem Raum oder einer Fläche, so lag darin bislang zugleich die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes und war der Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG aus diesem Grunde nichtig, da die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer voraussetzte, nicht aber durch Beschluss begründet werden konnte (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2017 - V ZR 96/16 = ZWE 2017, 224, Rn. 32).
  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur

    Die Schaffung außerhalb des Grundbuchs bestehender Nutzungsbefugnisse von einzelnen Wohnungseigentümern (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WEG) oder Gruppen von Wohnungseigentümern (§ 21 Abs. 3 Satz 2 WEG) beruht damit, auch wenn sich dies der Gesetzesbegründung nicht ausdrücklich entnehmen lässt, auf der bewussten Entscheidung des Gesetzgebers, die bis zum 30. November 2020 geltende Rechtslage zu ändern (vgl. auch LG Düsseldorf, ZWE 2023, 214 Rn. 22; Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 21 Rn. 63; BeckOGK/Kempfle, WEG [1.12.2023], § 20 Rn. 104 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2023 - 13 S 29/23

    Kompetenz um per Baubeschluss in Nutzungsvereinbarungen einzugreifen?

    Überwiegend wird jedenfalls für die sich hier alleine stellende Frage der Beschlusskompetenz ein Vorrang des § 20 Abs. 1 WEG bejaht (LG Düsseldorf ZWE 2023, 214 mAnm Hogenschurz; BeckOK?WEG/Müller, 52. Ed. 3.4.2023, WEG § 10 Rn. 162; ähnlich LG München I BeckRS 2022, 36607 (für den Erstherstellungsanspruch)).

    Diese gesetzgeberische Wertentscheidung ist allerdings von den Gerichten hinzunehmen (vgl. näher LG Düsseldorf ZWE 2023, 214; dazu Zschieschack ZMR 2023, 347).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (ZWE 2023, 214), bei der es um die Erweiterung einer Terrasse ging, bei der naturgemäß ein Anschluss anderer Wohnungseigentümer nicht möglich war.

  • LG Hamburg, 22.11.2023 - 318 S 84/22
    Die Frage der Zulässigkeit faktischer Sondernutzungsrechte infolge baulicher Veränderungen gemäß §§ 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 S. 2 WEG n.F. (vgl. hierzu Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2022 - 19 S 19/22, zitiert nach juris) ist im konkreten Fall nicht entscheidungserheblich.
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