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   LG Düsseldorf, 23.10.2008 - 19 S 29/08   

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https://dejure.org/2008,15770
LG Düsseldorf, 23.10.2008 - 19 S 29/08 (https://dejure.org/2008,15770)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2008 - 19 S 29/08 (https://dejure.org/2008,15770)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 19 S 29/08 (https://dejure.org/2008,15770)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Werkvertrages über den Eintrag in fünf jährlich erscheinenden Ausgaben eines Branchenverzeichnisses; Wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Überraschungsklausel in einen Vertrag; Verwendung von Allgemeinen ...

  • verbraucherabzocke.info PDF
  • rechtsanwalt-czap.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.07.2012 - VII ZR 262/11

    Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis

    Dementsprechend haben die Berufungsgerichte in vergleichbaren Fallgestaltungen entschieden, dass Entgeltklauseln, die nach der drucktechnischen Gestaltung eines Formulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt sind, dass sie von dem Vertragspartner des Verwenders nicht vermutet werden, nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil werden (LG Rostock, NJW-RR 2008, 1450; LG Flensburg, NJOZ 2011, 1173 mit Anmerkung Schöttler, jurisPR-ITR 14/2011 Anm. 4; zu "versteckten" Entgeltklauseln siehe auch LG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 915; LG Düsseldorf, NJOZ 2009, 391; LG Berlin, NJW-RR 2012, 424).
  • LG Flensburg, 08.02.2011 - 1 S 71/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Überraschende Entgeltklausel in einem

    Die Klausel, dass die Daten zum Preis von jährlich 910, 00 EUR im Internet-Verzeichnis veröffentlicht werden, ist objektiv ungewöhnlich, weil Grundeinträge im Internet, die sich auf die Kontaktdaten des Unternehmens beschränken und denen daher keine besondere Werbewirksamkeit zukommt, weitgehend unentgeltlich angeboten werden (AG Stuttgart, Urteil vom 19.05.2003, 8 C 576/03, zitiert Juris; Lapp/Salamon, in Juris PK-BGB, 5. Auflage 2010 § 305 c BGB Rdnr. 37; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2008, 19 S 29/08, zitiert Juris Rdnr. 14 ff).

    Es gehört zu den Obliegenheiten des Verwenders, die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine transparente und geeignete Vorformulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darzustellen (LG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2008, 19 S 29/08, unter Hinweis auf LG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 915, zit. Juris Rn. 9).

  • AG Wuppertal, 24.01.2014 - 36 C 341/13
    Dabei wurde in vergleichbaren Konstellationen, nicht zuletzt durch den Bundesgerichtshof, bei einer solchen drucktechnischen Gestaltung von einer überraschenden Klausel ausgegangen (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2012 - VII ZR 262/11 = juris Rdnr. 13; LG Flensburg, Urteil vom 08.02.2011 - 1 S 71/10 - gleiches Vertragsformular; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2008 - 19 S 29/08).
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