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   LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 19 Sa 17/07, 19 Sa 147/07   

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https://dejure.org/2007,33878
LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 19 Sa 17/07, 19 Sa 147/07 (https://dejure.org/2007,33878)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2007 - 19 Sa 17/07, 19 Sa 147/07 (https://dejure.org/2007,33878)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 19 Sa 17/07, 19 Sa 147/07 (https://dejure.org/2007,33878)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03

    Eingruppierung Krankengymnastin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 19 Sa 17/07
    Mit dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14.01.2004 - 4 AZR 1/03, AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT-Krankenkassen) ist davon auszugehen, dass das Tätigkeitsbeispiel "Psychiatrie" nicht auf konkrete psychiatrische Erkrankungen der Patienten abstellt, sondern auf eine Behandlung von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen.
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 411/95

    Eingruppierung einer Krippenerzieherin nach BAT-O /VKA

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 19 Sa 17/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann, wenn nach dem Willen der Tarifvertragsparteien alle einem Tarifvertrag unterfallenden Arbeitnehmer nach einer Vergütungsordnung einzugruppieren sind und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass trotz des Fehlens von tariflichen Tätigkeitsmerkmalen nicht beabsichtigt war, eine Eingruppierung des betreffenden Arbeitnehmers zu unterlassen, die unbewusste Tariflücke aus dem Sinn und Zweck des Tarifvertrages heraus geschlossen werden (vgl. nur Urteile des BAG vom 13.12.1995 - 4 AZR 411/95, AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT-O und vom 18.05.1988 - 4 AZR 775/87, AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 775/87

    Eingruppierung: Medientechniker im Klinikbereich, Fehlende tarifliche Merkmale

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 19 Sa 17/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann, wenn nach dem Willen der Tarifvertragsparteien alle einem Tarifvertrag unterfallenden Arbeitnehmer nach einer Vergütungsordnung einzugruppieren sind und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass trotz des Fehlens von tariflichen Tätigkeitsmerkmalen nicht beabsichtigt war, eine Eingruppierung des betreffenden Arbeitnehmers zu unterlassen, die unbewusste Tariflücke aus dem Sinn und Zweck des Tarifvertrages heraus geschlossen werden (vgl. nur Urteile des BAG vom 13.12.1995 - 4 AZR 411/95, AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT-O und vom 18.05.1988 - 4 AZR 775/87, AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Tariflücke

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2007 - 19 Sa 17/07 und 19 Sa 147/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2007 - 8 Sa 1559/07

    Eingruppierung eines Krankenpflegers - Vergütungsgruppe Ap V der Anlage B MTV -

    Soweit die Eingruppierung von Pflegepersonal betroffen ist, liegen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Tarifvertragsparteien in dem zentralen Bereich des Pflegepersonals eine abschließende, alle dort tätigen Arbeitnehmer erfassende Regelung treffen wollten (a. A. zur Eingruppierung eines Angestellten mit erzieherischer Tätigkeit, LAG Berlin, Urteil vom 03.04.2007 - 19 Sa 17/07 und 147/07 - n.v. zitiert nach juris).
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