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   LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06   

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LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06 (https://dejure.org/2007,3079)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06 (https://dejure.org/2007,3079)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 19 Sa 1589/06 (https://dejure.org/2007,3079)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlrecht des Arbeitnehmers zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses; Möglichkeit der Beanspruchung eines zusätzlichen Zwischenzeugnisses nach Erhalt eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzprozess - Wahlrecht auf Zwischenzeugnis oder Endzeugnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzprozess - Wahlrecht auf Zwischenzeugnis oder Endzeugnis

  • Judicialis

    GewO § 109

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; GewO § 109 Abs. 1
    Zeugniserteilung im gekündigten Arbeitsverhältnis - Wahlrecht des Arbeitnehmers zwischen End- und Zwischenzeugnis - kein Anspruch auf Zwischenzeugnis nach Entscheidung für Endzeugnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Zeugnis: Gekündigter Arbeitnehmer muss entscheiden, ob er End- oder Zwischenzeugnis möchte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 486
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 01.12.1994 - 4 Sa 1540/94

    Konkludenter Widerruf eines Zwischenzeugnisses bei Erteilung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06
    Ausnahmsweise hat der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflichten einen Anspruch auf eine Beurteilung im bestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. HWK-Gäntgen, 2. Aufl. 2006, § 109 GewO Rdnr. 25; MK-Henssler, 4. Aufl. 2005, § 630 BGB Rdnr. 17; Tschöpe-Wessel, Arbeitsrecht 2003, Teil 3 J 28; ErfK-Müller-Glöge, 7. Aufl. 2006, § 109 GewO Rdnr. 102; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht - Wank, 2. Aufl. 2000, § 128 Rdnr. 11; LAG Hamm, Urteil vom 01.12.1994 - 4 Sa 1540/94 - LAGE § 630 BGB Nr. 25; LAG Köln, Urteil vom 02.02.2000 - 3 Sa 1296/99 - NZA-RR 2000 S. 419, 420).

    Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer ein Wahlrecht hat, ob er im gekündigten Arbeitsverhältnis während des Streits über die Wirksamkeit der Kündigung ein Zwischen- oder ein Endzeugnis verlangt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 01.12.1994 - 4 Sa 1540/94 - LAGE § 630 BGB Nr. 25).

  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06
    Solche Gründe können bei einem Vorgesetztenwechsel, bei einer Versetzung des Arbeitnehmers oder nach dem Ausspruch einer Kündigung mit längerer Kündigungsfrist vorliegen (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02 - Beck-RS 2003, 30449289).

    Es soll die Leistung des Arbeitnehmers nur solange dokumentieren, wie noch kein Endzeugnis über den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses vorliegt (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02 - Beck-RS 2003, 30449289).

  • BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 710/85

    Zeugnis - Zeitpunkt der Erteilung - Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06
    Dies gilt auch dann, wenn die Parteien in einem Kündigungsschutzprozess über die Rechtmäßigkeit der Kündigung streiten (BAG, NZA 1987 S. 628).".

    Denn nach zutreffender Auffassung, die das Bundesarbeitsgericht bereits zu § 630 BGB vertreten hat, hat der Arbeitnehmer nicht erst mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, sondern dem Wortlaut des § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechend "bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses" (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16; ErfK-Müller-Glöge, § 109 GewO Rdnr. 20; HWK-Gäntgen, § 109 GewO Rdnr. 10).

  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97

    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06
    Das ist der Fall, wenn das Zwischenzeugnis geeignet ist, den mit ihm angestrebten Erfolg zu fördern (vgl. BAG, Urteil vom 01.10.1998 - 6 AZR 176/97- AP BAT § 61 Nr. 2).
  • LAG Köln, 09.02.2000 - 3 Sa 1296/99

    Unberechtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06
    Ausnahmsweise hat der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflichten einen Anspruch auf eine Beurteilung im bestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. HWK-Gäntgen, 2. Aufl. 2006, § 109 GewO Rdnr. 25; MK-Henssler, 4. Aufl. 2005, § 630 BGB Rdnr. 17; Tschöpe-Wessel, Arbeitsrecht 2003, Teil 3 J 28; ErfK-Müller-Glöge, 7. Aufl. 2006, § 109 GewO Rdnr. 102; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht - Wank, 2. Aufl. 2000, § 128 Rdnr. 11; LAG Hamm, Urteil vom 01.12.1994 - 4 Sa 1540/94 - LAGE § 630 BGB Nr. 25; LAG Köln, Urteil vom 02.02.2000 - 3 Sa 1296/99 - NZA-RR 2000 S. 419, 420).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2018 - 11 Sa 319/17

    Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung

    Ausnahmsweise hat der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflichten bei Vorliegen eines triftigen Grundes einen Anspruch auf eine Beurteilung im bestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. LAG Düsseldorf 02.12.2010 - 11 Sa 649/10 - LAG Hamm 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06, NZA-RR 2007, 486).

    Dies ist etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, bei einer Versetzung des Arbeitnehmers oder nach dem Ausspruch einer Kündigung - ggf. auch wegen der Dauer einer längeren Kündigungsfrist - der Fall (vgl. LAG Hamm 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06, NZA-RR 2007, 486 f.; LAG Hessen 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02, AR-Blattei ES 1850 Nr. 46).

  • ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
    Ausnahmsweise hat der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflichten einen Anspruch auf eine Beurteilung im bestehenden Arbeitsverhältnis (LAG Hamm v. 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06 - NZA-RR 2007, 486; LAG Hamm v. 01.12.1994 - 4 Sa 1540/94 - LAGE § 630 BGB Nr. 25; LAG Köln v. 02.02.2000 - 3 Sa 1296/99 - NZA-RR 2000 S. 419, 420) .

    Solche Gründe können bei einem Vorgesetztenwechsel, bei einer Versetzung des Arbeitnehmers oder nach dem Ausspruch einer Kündigung mit längerer Kündigungsfrist vorliegen (LAG Hamm v. 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06 - NZA-RR 2007, 486; LAG Frankfurt v. 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02 - Beck-RS 2003, 30449289) .

    c) Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses ein Wahlrecht, ob er ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangt (LAG Hamm v. 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06 - NZA-RR 2007, 486; LAG Hamm v. 01.12.1994 - 4 Sa 1540/94 - LAGE § 630 BGB Nr. 25) .

  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche

    Das gilt auch dann, wenn die Parteien in einem Kündigungsschutzprozess über die Rechtmäßigkeit der Kündigung streiten"; s. dazu etwa auch LAG Hamm 13.2.2007 - 19 Sa 1589/06 - NZA-RR 2007, 486 = PflR 2007, 427 [Orientierungssatz]: "Der Arbeitgeber kann die Erteilung eines Endzeugnisses nicht mit der Begründung verweigern, über die Kündigung sei noch nicht rechtskräftig entschieden.

    Das gilt auch dann, wenn die Parteien in einem Kündigungsschutzprozess über die Rechtmäßigkeit der Kündigung streiten"; s. dazu etwa auch LAG Hamm 13.2.2007 - 19 Sa 1589/06 - NZA-RR 2007, 486 = PflR 2007, 427 [Orientierungssatz]: "Der Arbeitgeber kann die Erteilung eines Endzeugnisses nicht mit der Begründung verweigern, über die Kündigung sei noch nicht rechtskräftig entschieden.

    Das gilt auch dann, wenn die Parteien in einem Kündigungsschutzprozess über die Rechtmäßigkeit der Kündigung streiten"; s. dazu etwa auch LAG Hamm 13.2.2007 - 19 Sa 1589/06 - NZA-RR 2007, 486 = PflR 2007, 427 [Orientierungssatz]: "Der Arbeitgeber kann die Erteilung eines Endzeugnisses nicht mit der Begründung verweigern, über die Kündigung sei noch nicht rechtskräftig entschieden.

  • ArbG Gelsenkirchen, 05.10.2022 - 2 Ca 447/22

    Außerordentliche/fristlose Kündigung eines Arztes wegen des Vorwurfs grober

    Ein Arzt hat demnach - ebenso wie ein sonstiger Arbeitnehmer nach § 109 Absatz 1 GewO - nicht erst mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, sondern dem Wortlaut entsprechend "bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses" (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.1987, Az. 5 AZR 710/85, AP BGB § 630 Nr. 16; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2007, Az. 19 Sa 1589/06, juris).

    Er kann vielmehr ein Zeugnis über Führung und Leistung schon "bei" und nicht erst "nach" Beendigung des Arbeitsverhältnisses fordern (BAG, Urteil vom 27.02.1987, a. a. O.; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2007, a. a. O.).

    Mit dieser Begründung setzte er sich in Widerspruch zu seinem vorangegangenen Verhalten, da er ja gerade von der Wirksamkeit der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeht (LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2007, a. a. O.).

    Dem Arbeitnehmer steht somit ein Wahlrecht zu, ob er im gekündigten Arbeitsverhältnis während des Streits über die Wirksamkeit der Kündigung ein Zwischen- oder ein Endzeugnis verlangt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 01.12.1994, Az. 4 Sa 1540/94, LAGE § 630 BGB Nr. 25; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2007, a. a. O.).

  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09

    Beschäftigungs- und Vergütungsansprüche

    Dies können etwa eine Versetzung des Arbeitnehmers in einen anderen Arbeitsbereich oder auch ein Vorgesetztenwechsel sein (vgl. etwa LAG Hamm, U. v. 13.02.2007, 19 Sa 1589/06, NZA-RR 2007, S. 486 f; LAG Hessen, U. v. 28.03.2003, 12 SaGa 1744/02, Beck-RS 2003, 30449289, sowie die von der Beklagten selbst im Schriftsatz vom 14.04.2009 - dort Seite 10, Bl. 386 f/395 d. A. - zitierte Rechtsprechung und Literatur).
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im

    Ein derartiger triftiger Grund ist vorliegend der Umstand, dass die Parteien über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses im vorliegenden Kündigungsschutzprozess streiten und der Kläger in zweiter Instanz ein obsiegendes Urteil in diesem Prozess erlangt hat (vgl. Hess. LAG 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02 - a. a. O.; vgl. auch LAG Hamm 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06 - n. v.; ErfK/Müller-Glöge, 9. Aufl. 2009, § 109 GewO Rdn. 50).
  • LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1201/11

    Außerordentliche Kündigung; Internet, E-Mail, Privatnutzung; Entzug

    Dieser Anspruch ergibt sich im bestehenden Arbeitsverhältnis aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht des Arbeitgebers dann, wenn dafür unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls triftige Gründe gegeben sind, die den Wunsch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines solchen Zeugnisses bei verständiger Betrachtung als berechtigt erscheinen lassen (vgl. LAG München 23.07.2009 - 4 Sa 103/09, juris; LAG Hamm 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06 - NZA-RR 2007, 486 f; LAG Hessen 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02, juris).
  • ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen

    Während des Kündigungsschutzprozesses hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht, ob er von dem Arbeitgeber ein Zwischen- oder ein Endzeugnis verlangt (LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06, NZA-RR 2007, 486, 487).
  • ArbG Solingen, 13.05.2020 - 1 Ca 1048/19

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergibt sich aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht immer dann, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an der Erteilung des Zwischenzeugnisses besteht (vgl. BAG v. 01.10.1998 - 7. AZR 176/97, juris Rz. 13 ff.; LAG Hamm v. 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06, juris Rz. 31).

    Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses soll der Arbeitnehmer dabei die Wahl haben, ob er ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangt (vgl. LAG Hamm v. 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06, Juris Rz. 31).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 5 Ta 126/13

    Streitwert - Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis im Rahmen eines

    (2) Auch das LAG Hamm (13. Februar 2007 - 19 Sa 1589/06 - zitiert nach juris) geht von einer Subsidiarität des Zwischenzeugnisses gegenüber dem Endzeugnis aus, billigt dem Arbeitnehmer jedoch im gekündigten Arbeitsverhältnis ein Wahlrecht zu, während des Streits über die Wirksamkeit der Kündigung ein Zwischen- oder ein Endzeugnis zu verlangen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 215/20

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Zwischenzeugnis

  • ArbG Iserlohn, 09.05.2018 - 1 Ca 194/18

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Wirksamkeit

  • LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 310/13

    Vertretungsmacht bei Unterzeichnung einer Kündigung durch Prokurist und weiteren

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11

    Streitwert - Zwischen- und Beendigungszeugnis

  • LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16

    Prozesskostenhilfeantrag für beabsichtigte Kündigungsschutzklage; Erfolgsaussicht

  • ArbG Düsseldorf, 20.01.2017 - 11 Ca 4097/16

    Außerordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung, Diskriminierung wegen des

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