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   LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02   

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https://dejure.org/2002,12846
LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02 (https://dejure.org/2002,12846)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.06.2002 - 19 Sa 202/02 (https://dejure.org/2002,12846)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 19 Sa 202/02 (https://dejure.org/2002,12846)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2002 - 9 Sa 1612/01

    Befristeter Vertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02
    Dies folgt bereits denknotwendig aus der Konstruktion und Systematik des Gesetzes, weil sonst der Verlängerungsvertrag bereits nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht mehr ohne Sachgrund auch bei einer erstmaligen Beschäftigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen werden könnte; dem stünde der erste befristet abgeschlossene Arbeitsvertrag im Wege (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2002 - 9 Sa 1612/01 -, EzA-SD 2002, Nr. 4, 13; Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 115/02).

    Letztlich bedeutet dies, dass die nach § 14 Abs. 2 TzBfG über § 1 Abs. 1 und 3 BeschFG 1996 hinausgehende Beschränkung eines erstmals befristeten Arbeitsvertrages nur bei einer Neueinstellung im Sinne einer erstmaligen Beschäftigung des Arbeitnehmers für nach dem 01.01.2001 zustande gekommene Arbeitsverträge gilt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2002, a.a.O.).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02
    Darüber hinaus ergibt sich die Wirksamkeit des unter dem 22.05.2000 abgeschlossenen befristeten Arbeitsvertrages sowie seiner ersten Verlängerung bis zum 31.05.2001 auch aus § 17 Sätze 1 und 2 TzBfG, weil die Klägerin die Unwirksamkeit der Befristungen nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG geltend gemacht hat (BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 - , NZA 2000, 884).
  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02
    Dies folgt bereits denknotwendig aus der Konstruktion und Systematik des Gesetzes, weil sonst der Verlängerungsvertrag bereits nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht mehr ohne Sachgrund auch bei einer erstmaligen Beschäftigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen werden könnte; dem stünde der erste befristet abgeschlossene Arbeitsvertrag im Wege (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2002 - 9 Sa 1612/01 -, EzA-SD 2002, Nr. 4, 13; Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 115/02).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02
    Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, da ein Interesse der Allgemeinheit an der Entscheidung besteht; die Klärung ist von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung (BAG, Urteil vom 05.12.1979 - 4 AZN 41/79 -, AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2002 - 12 Sa 1028/02

    Befristungsverbot des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

    Demgegenüber kann sich der Kläger nicht auf das Befristungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG berufen: Das Verbot erfasst nicht die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen, die - unter Geltung des BeschFG 1996 - im Jahr 2000 abgeschlossen wurden und in das Jahr 2001 hineinreichten (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2002, LAGE Nr. 2 zu § 14 TzBfG (Revision eingelegt, BAG 7 AZR 115/02), Urteil vom 08.03.2002, EzA-SD, Nr. 11, 8, LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2002, NZA 02, 1037 f. (Revision eingelegt, BAG 7 AZR 346/02), LAG Hamm, Urteil vom 10.06.2002, 19 Sa 202/02 (Revision eingelegt, BAG 7 AZR 476/02), Boewer, TzBfG, § 14 Rz. 259, Meinel/Heyn/Herms, TzBfG, § 14 Rz. 97).
  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02

    Befristungsrecht - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendung des

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Juni 2002 -19 Sa 202/02- wird zurückgewiesen.
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