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   LAG Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 19 Sa 21/01   

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LAG Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 19 Sa 21/01 (https://dejure.org/2001,15201)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.10.2001 - 19 Sa 21/01 (https://dejure.org/2001,15201)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 19 Sa 21/01 (https://dejure.org/2001,15201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Zuschlägen für Spät- bzw. Nachtarbeit; Anspruch auf Beschäftigung in Wechselschicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 19 Sa 21/01
    Ein individualrechtlicher Anspruch, der zuvor nicht bestanden hat, kann aber aus der Verletzung eines Mitbestimmungsrechtes nicht entstehen (so zutreffend BAG Urteil vom 20.08.1991 -- 1 AZR 326/90 -- AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG Lohngestaltung).
  • BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68

    Wendezeit - Omnibus-Kraftfahrers - Beanspruchung des Fahrers - Dienstschicht -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 19 Sa 21/01
    Da der Kläger die möglicherweise wegen mangelnder Beteiligung des Betriebsrates unverbindliche Arbeitszeiteinteilung tatsächlich eingehalten hat und die Beklagte -- wie oben dargelegt -- mangels eines individualrechtlichen Anspruchs auf Schichtarbeit nicht in Annahmeverzug geraten ist, hat die Beklagte zu Recht die lohnrechtliche Seite entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeit abgewickelt (so im Ergebnis auch BAG Urteil vom 05.07.1976 -- 5 AZR 264/75 -- AP Nr. 10 zu § 12 AZO; BAG Urteil vom 04.06.1969 -- 3 AZR 180/68 -- AP Nr. 1 zu § 16 BMT-G II; Fitting/Kaiser a. a. O., RN 574 zu § 87 BetrVG und GK/BetrVG, 6. Aufl. Wiese, RN 353 zu § 87 BetrVG).
  • BAG, 05.07.1976 - 5 AZR 264/75

    Betriebsschlosser - Rufbereitschaft - Zwingend vorgeschriebene Ruhezeit - Ausfall

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 19 Sa 21/01
    Da der Kläger die möglicherweise wegen mangelnder Beteiligung des Betriebsrates unverbindliche Arbeitszeiteinteilung tatsächlich eingehalten hat und die Beklagte -- wie oben dargelegt -- mangels eines individualrechtlichen Anspruchs auf Schichtarbeit nicht in Annahmeverzug geraten ist, hat die Beklagte zu Recht die lohnrechtliche Seite entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeit abgewickelt (so im Ergebnis auch BAG Urteil vom 05.07.1976 -- 5 AZR 264/75 -- AP Nr. 10 zu § 12 AZO; BAG Urteil vom 04.06.1969 -- 3 AZR 180/68 -- AP Nr. 1 zu § 16 BMT-G II; Fitting/Kaiser a. a. O., RN 574 zu § 87 BetrVG und GK/BetrVG, 6. Aufl. Wiese, RN 353 zu § 87 BetrVG).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 24. Oktober 2001 - 19 Sa 21/01 - aufgehoben.
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