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LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 19 Sa 2229/14 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 19 Sa 2229/14 (https://dejure.org/2015,67036)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitnehmerkündigung wegen Stellung einer Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 16.10.2014 - 33 Ca 8186/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 19 Sa 2229/14
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Arbeitgeber
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 19 Sa 2229/14
Etwas anderes kann nach Auffassung der Kammer aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung (S. 5 der Berufungsbegründung: BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - und BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05) hergeleitet werden. - BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 19 Sa 2229/14
Etwas anderes kann nach Auffassung der Kammer aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung (S. 5 der Berufungsbegründung: BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - und BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05) hergeleitet werden. - BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05
Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 19 Sa 2229/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine solche Erörterung dann unterbleiben, wenn der Personalrat nach ordnungsgemäßer Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme dieser zustimmt oder die Maßnahme als gebilligt gilt, weil er innerhalb einer gesetzlichen Äußerungsfrist keine Stellungnahme abgegeben hat oder weil er auf eine Erörterung verzichtet hat, obwohl er Einwendungen erhoben hat (vgl. BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - Rn. 34, 43, zit. nach juris, mwN; vgl. ArbG Berlin 28. März 2007 - 86 Ca 23256/06, zit. nach juris). - ArbG Berlin, 28.03.2007 - 86 Ca 23256/06
Stellenpool - Versetzung - Personalratsbeteiligung - mündliche Erörterungspflicht …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 19 Sa 2229/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine solche Erörterung dann unterbleiben, wenn der Personalrat nach ordnungsgemäßer Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme dieser zustimmt oder die Maßnahme als gebilligt gilt, weil er innerhalb einer gesetzlichen Äußerungsfrist keine Stellungnahme abgegeben hat oder weil er auf eine Erörterung verzichtet hat, obwohl er Einwendungen erhoben hat (…vgl. BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - Rn. 34, 43, zit. nach juris, mwN; vgl. ArbG Berlin 28. März 2007 - 86 Ca 23256/06, zit. nach juris).
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2015 - 19 Sa 2229/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.