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   LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11   

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https://dejure.org/2011,2564
LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11 (https://dejure.org/2011,2564)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2011 - 19 Sa 700/11 (https://dejure.org/2011,2564)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2011 - 19 Sa 700/11 (https://dejure.org/2011,2564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Unwirksame Formularklausel zur Kürzung des Urlaubs bei vorzeitigem Ausscheiden; Verfall des Urlaubsanspruchs bei fehlender Geltendmachung

  • hensche.de

    Kündigungsschutzprozess, Urlaubsabgeltung, AGB-Kontrolle

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unwirksame Formularklausel zur Kürzung des Urlaubs bei vorzeitigem Ausscheiden; Verfall des Urlaubsanspruchs bei fehlender Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
    Bei der Gestaltung des den gesetzlichen Mindesturlaub des § 3 BurlG übersteigenden übergesetzlichen Urlaubsanspruchs sind zwar die Vertragsparteien grundsätzlich frei, der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nach § 3 BUrlG muss aber in jedem Fall erhalten bleiben (BAG, Urt. v. 04.05.2010 - 9 AZR 183/09, NZA 2010, 1011; Urt. v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, NZA 2009, 538).

    Auch wenn das Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 - C-350/06, die Surogattheorie aufgegeben hat und nunmehr den Urlaubsabgeltungsanspruch als reinen Geldanspruch behandelt (vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, juris; BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09, NZA 2011, 1011), so ändert dies nichts daran, dass der Urlaubsanspruch als solcher mit Ausnahme des Vorliegens von Übertragungsvoraussetzungen auf das Kalenderjahr befristet ist (BAG, Urt. v. 09.08.2011 - 9 AZR 425/10, PM 64/11).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
    Auch wenn das Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 - C-350/06, die Surogattheorie aufgegeben hat und nunmehr den Urlaubsabgeltungsanspruch als reinen Geldanspruch behandelt (vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, juris; BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09, NZA 2011, 1011), so ändert dies nichts daran, dass der Urlaubsanspruch als solcher mit Ausnahme des Vorliegens von Übertragungsvoraussetzungen auf das Kalenderjahr befristet ist (BAG, Urt. v. 09.08.2011 - 9 AZR 425/10, PM 64/11).

    Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den ihm von der Richtlinie verliehenen Urlaubsanspruch auszuüben (vgl . EuGH vom 20.01.2009 - C-350/06 und C-520-06 - [S3-H2], NJW 2009, 495).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
    Bei der Gestaltung des den gesetzlichen Mindesturlaub des § 3 BurlG übersteigenden übergesetzlichen Urlaubsanspruchs sind zwar die Vertragsparteien grundsätzlich frei, der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nach § 3 BUrlG muss aber in jedem Fall erhalten bleiben (BAG, Urt. v. 04.05.2010 - 9 AZR 183/09, NZA 2010, 1011; Urt. v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, NZA 2009, 538).

    Auch wenn das Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 - C-350/06, die Surogattheorie aufgegeben hat und nunmehr den Urlaubsabgeltungsanspruch als reinen Geldanspruch behandelt (vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, juris; BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09, NZA 2011, 1011), so ändert dies nichts daran, dass der Urlaubsanspruch als solcher mit Ausnahme des Vorliegens von Übertragungsvoraussetzungen auf das Kalenderjahr befristet ist (BAG, Urt. v. 09.08.2011 - 9 AZR 425/10, PM 64/11).

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
    Der Arbeitnehmer hatte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, gleichgültig ob es sich um ein ungekündigtes oder gekündigtes Arbeitsverhältnis handelte, den Arbeitgeber durch die Forderung der Urlaubsgewährung im Urlaubsjahr oder spätestens im Übertragungszeitraum in Verzug zu setzen, wenn er den Arbeitgeber für den mit Fristablauf eintretenden Verfall des Urlaubsanspruchs haftbar machen wollte (vgl. BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 705/98, BB 2000, 881; BAG, Urteil vom 17.01.1995 - 9 AZR 664/93, BB 1995, 1039).

    Es liegt vielmehr im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, sobald der Arbeitnehmer Urlaub verlangt, ihn vorsorglich von der Arbeitspflicht in diesem Umfang zu befreien, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern ( BAG, Urteil vom 21.09.1999 aaO.).

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
    Eine spätere Kündigung kann nicht allein auf die abgemahnten Gründe gestützt werden, sondern hierauf nur unterstützend zurückgreifen, wenn weitere kündigungsrechtlich erhebliche Umstände eintreten oder nachträglich bekannt werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 145/07, NZA 2008, 403; BAG, Urteil vom 10.11.1988 - 2 AZR 215/88, NZA 1989, 633).

    Treten weitere Gründe hinzu oder werden sie erst nach der Abmahnung bekannt, hat zunächst eine eigene Prüfung zu erfolgen, im Rahmen derer gegebenenfalls auch unterstützend auf die bereits abgemahnten Gründe zurückgegriffen werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1988, aaO; BAG, Urteil vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, juris).

  • LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 220/10

    Verfallen des Urlaubsanspruch - Kündigungsschutzprozess

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
    Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt und hierüber ein Rechtsstreit geführt, so verfällt der Urlaubsanspruch wie bisher, sofern der Arbeitnehmer diesen nicht rechtzeitig während des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraumes geltend macht (entgegen LAG Nürnberg, 09.03.2010, 7 Sa 220/10, juris; Beibehaltung BAG, 21.09.1999, 9 AZR 705/08, juris).

    Das LAG Nürnberg überträgt die Grundsätze, die nunmehr bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zur Anwendung kommen, auch auf das gekündigte Arbeitsverhältnis (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2010 - 7 Sa 220/10, juris).

  • ArbG Minden, 10.03.2011 - 1 Ca 1463/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen - angeblicher - Kompetenzüberschreitung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 10.03.2011, 1 Ca 1463/10, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt zuletzt, auf ihre Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 10.03.2011 - 1 Ca 1463/10 - teilweise abzuändern und.

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Grundsatz

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
    (vgl. BAG, Urt. v. 21.06.2011 - 9 AZR 238/10, juris; Beck'scher Online-Kommentar-Schmidt, § 306 BGB, Rdnr. 7; Palandt-Grüneberg, 70. A., § 306 BGB, Rdnr. 1,2).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
    Auch wenn das Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 - C-350/06, die Surogattheorie aufgegeben hat und nunmehr den Urlaubsabgeltungsanspruch als reinen Geldanspruch behandelt (vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, juris; BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09, NZA 2011, 1011), so ändert dies nichts daran, dass der Urlaubsanspruch als solcher mit Ausnahme des Vorliegens von Übertragungsvoraussetzungen auf das Kalenderjahr befristet ist (BAG, Urt. v. 09.08.2011 - 9 AZR 425/10, PM 64/11).
  • LAG Hamm, 14.04.2011 - 16 Sa 488/10

    Kürzung des Urlaubs bei vorzeitigem Ausscheiden; Vergütungsklage des

    Auszug aus LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
    Vielmehr ist die Kürzungsregelung des Arbeitsvertrages insgesamt als unwirksam zu betrachten mit der Folge, dass nunmehr nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses für 2010 entsprechend §§ 3, 4 BUrlG der volle Urlaubsanspruch entsteht, der dann nach den vertraglichen Vorgaben 28 Tage beträgt (wie hier in der Rechtsfolge auch LAG Hamm, Urteil vom 14.04.2011 - 16 Sa 488/10, juris).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 623/89

    Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung - Vergleich der

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

  • LAG Hamm, 20.11.1997 - 16 Sa 1628/97

    Zulässigkeit einer Berufung; Umfang der Berufungsbegründung; Nachschieben von

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

  • LAG Hessen, 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98

    Kündigung: personenbedingte Kündigung wegen Leistungsmängel - Unmöglichkeit der

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung -

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. November 2011 - 19 Sa 700/11 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
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