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LG Stuttgart, 19.04.2011 - 19 T 106/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachvollziehbare Übersicht über das Nachlassvermögen und die Nachlassverbindlichkeiten ist Voraussetzung für die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens über den Nachlass der Erblasserin; Nachvollziehbare Übersicht über das Nachlassvermögen und die ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der nicht nachgebesserte Insolvenzantrag
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 08.02.2010 - 5 IN 541/09
- LG Stuttgart, 19.04.2011 - 19 T 106/10
- BGH, 30.06.2011 - IX ZA 35/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 17.01.2002 - 1 UF 98/01
PKH, Mutwilligkeit, Rechtsmittelinstanz, neues Vorbringen
Auszug aus LG Stuttgart, 19.04.2011 - 19 T 106/10
Prozesskostenhilfe kann angesichts dessen nicht gewährt werden, da die Rechtsverfolgung des Antragstellers in der Rechtsmittelinstanz jedenfalls mutwillig gewesen wäre (OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.01.2002 - 1 UF 98/01, MDR 2002, 843; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.03.1998 - 2 WF 146/97, FamRZ 1999, 726 - jeweils zitiert nach juris;… Zöller-Geimer, ZPO, 28. Auflage 2010, § 119, Rn. 54a m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97
PKH; Mutwilligkeit; Kostenentscheidung; Kostenverteilung
Auszug aus LG Stuttgart, 19.04.2011 - 19 T 106/10
Prozesskostenhilfe kann angesichts dessen nicht gewährt werden, da die Rechtsverfolgung des Antragstellers in der Rechtsmittelinstanz jedenfalls mutwillig gewesen wäre (OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.01.2002 - 1 UF 98/01, MDR 2002, 843; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.03.1998 - 2 WF 146/97, FamRZ 1999, 726 - jeweils zitiert nach juris;… Zöller-Geimer, ZPO, 28. Auflage 2010, § 119, Rn. 54a m.w.N.). - BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02
Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.04.2011 - 19 T 106/10
Bessert der Antragsteller auch nach einem konkreten Hinweis auf diesbezügliche Mängel durch das Gericht nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, dann ist sein Eröffnungsantrag als unzulässig zu verwerfen, ohne dass zuvor von Amts wegen Ermittlungen angestellt werden müssen (vgl. insb. BGHZ 153, 205).