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   LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 19 T 113/08   

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https://dejure.org/2008,10400
LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 19 T 113/08 (https://dejure.org/2008,10400)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2008 - 19 T 113/08 (https://dejure.org/2008,10400)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 19 T 113/08 (https://dejure.org/2008,10400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zwangshypothek, Wohnungseigentümergemeinschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 54 GBO, § 10 Abs. 1 Ziff. 2 ZVG
    Zwangshypothek, Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer; Rechtsschutzbedürfnis für die Eintragung einer Zwangshypothek bei der unter § 10 Abs. 1 Ziff. 2 Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG) fallenden Forderungen der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen der WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangshypothek für die Gemeinschaft gegen einen Eigentümer: Voraussetzungen (IMR 2009, 102)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3150
  • NZM 2008, 813
  • ZMR 2008, 819
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 04.11.2010 - 8 W 83/10

    Zwangsvollstreckung: Möglichkeit der Eintragung einer bedingten

    Es ist eine Reihe von Fallgestaltungen möglich, in denen gerade keine vorrangige Befriedigung in der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG erfolgen kann oder dies zumindest für das Grundbuchamt im Zeitpunkt der Eintragung der Zwangshypothek für Hausgeldansprüche nicht ersichtlich ist (vgl. im Einzelnen Schneider, Anmerkung zum Beschluss des LG Düsseldorf vom 16.07.2008, ZMR 2008, 819 ff.; Schneider, Ausgewählte Fragestellungen zur Immobiliarvollstreckung nach der WEG-Novelle 2007, ZfIR 2008, 161 ff.).

    Eine solche unbeschränkte Eintragung ist vielmehr möglich (ebenso LG Düsseldorf ZMR 2008, 819.; Demharter, a.a.O., § 54 GBO, Rdnr. 12; Staudinger/Wolfsteiner [2009], § 1113 BGB, Rdnr. 52; Schneider a.a.O., ZMR 2008, 820 ff. sowie ZfIR 2008, 161 ff.; a. A.: Zeiser, Zwangssicherungshypothek wegen Wohngeldansprüchen nach der WEG-Reform, Rpfleger 2008, 58 f.).

    Zu beachten ist dabei im Übrigen auch, dass die Zwangssicherungshypothek gleichzeitig der Sicherung des Gläubigers für den Fall der freihändigen Veräußerung des Miteigentumsanteils durch den Schuldner dient, in welchem der Erwerber nicht ohne weiteres auch für Zahlungsrückstände gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft haftet (vgl. LG Düsseldorf ZMR 2008, 819 ff.; zur Beitragsschuld des Erwerbers vgl. Palandt-Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage 2010, § 16 WEG, Rdnr. 39).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 354/10

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Notwendiger Inhalt eines Antrags der

    Es erscheint zwar immerhin zweifelhaft, mit der von der Antragstellerin mehrfach zitierten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (vgl. ZMR 2008, 819) die dann in Betracht zu ziehende entsprechende Anwendung des § 54 GBO schon aus der Erwägung heraus abzulehnen, dass die beiden Rangklassen nicht vergleichbar seien, weil - anders als bei öffentlichen Lasten - der Erwerber eines Miteigentumsanteils, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung, in der Regel nicht für Zahlungsrückstände des Veräußerers hafte.

    Der Senat folgt insoweit der verbreitet vertretenen Gegenauffassung (vgl. Schneider, ZMR 2008, 820; derselbe in: Riecke/Schmid, Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 1 Rz. 184 ff.; ZfIR 2008, 161; Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Kapitel 34 Rz. 48; so auch Wilsch in BeckOK GBO, Stand 01.06.2010, Sonderbereich Zwangssicherungshypothek Rz. 114; § 54 Rz. 18; wohl auch Demharter, a.a.O., § 54 Rz. 12; im Ergebnis auch LG Düsseldorf ZMR 2008, 819), dass entsprechende Zwangssicherungshypotheken - anders als nach der zuvor genannten Rechtsauffassung - ohne aufschiebende Bedingung einzutragen sind.

  • OLG Dresden, 22.11.2010 - 17 W 1165/10

    Wohnungseigentumsrecht; Zwangsvollstreckungsrecht

    Ihm ist ausweislich der verwahrten Unterlagen auch nicht verborgen geblieben, dass das Landgericht Düsseldorf auf Beschwerde mit Beschluss vom 16.07.2008 (NJW 2008, 3150) eine offenbar inhaltsgleiche Entscheidung desselben Amtsgerichts vom 15.04.2008 aufgehoben hat.
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