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   LG Frankfurt/Oder, 19.05.2008 - 19 T 274/07   

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https://dejure.org/2008,41468
LG Frankfurt/Oder, 19.05.2008 - 19 T 274/07 (https://dejure.org/2008,41468)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.05.2008 - 19 T 274/07 (https://dejure.org/2008,41468)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 19 T 274/07 (https://dejure.org/2008,41468)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Vergütung bei längerer Abwesenheit und faktischer Unerreichbarkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 13.08.2001 - 15 W 839/01

    Vergütung für den Vertreter des Berufsbetreuers

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 19.05.2008 - 19 T 274/07
    Aus dem in § 1897 BGB hervorgehobenen Grundsatz der persönlichen Betreuung ergibt sich, dass die Übertragung von Aufgaben des Betreuers an Dritte - auch nicht in Fällen vorübergehender, etwa Urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit - grundsätzlich unzulässig ist (BayObLG, 2002, 353; Brandenburg. OLG OLG Report 2001, 556; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362 ; OLG Dresden BtPrax 2001, 260 ).

    Die Aufgaben des Vertreters dürfen sich nur darauf beschränken, als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, und ggf. den Kontakt zu dem bestellten Betreuer herzustellen (Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rn. 1019; BayObLG, 2002, 353; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362 ; OLG Dresden BtPrax 2001, 260 ; Jurgeleit a.a.O).

  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06

    Kein Untätigkeitseinwand bei Pauschalvergütung des Betreuers

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 19.05.2008 - 19 T 274/07
    Ausnahmen von der Pauschalisierung sieht das Gesetz nicht vor (so auch OLG Schleswig, BtPrax 2007, 133 ; OLG München BtPrax 2007, 129 ).
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