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   LAG Baden-Württemberg, 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02   

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https://dejure.org/2003,22168
LAG Baden-Württemberg, 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02 (https://dejure.org/2003,22168)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02 (https://dejure.org/2003,22168)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 19 TaBV 3/02 (https://dejure.org/2003,22168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf anlässlich einer Schulung entstandener Verpflegungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, haben sich Betriebsratsmitglieder auf ihren Freistellungsanspruch von anläßlich einer Schulung tatsächlich entstandenen Verpflegungskosten nach §§ 37 Abs. 6, § 40 I BetrVG eine Haushaltsersparnis anrechnen zu lassen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass im konkreten Fall keine Haushaltsersparnis vorliegt (vgl. BAG, Beschluß vom 29.01.1974 -- 1 ABR 34/73 -- AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972, BAG, Beschluß vom 28.02.1990 -- 7 ABR 5/89 -- n.v., dokumentiert bei Juris; BAG, Beschluß vom 30.03.1994 -- 7 ABR 45/93 -- AP Nr. 42 zu § 40 BetrVG).

    Die von 1990 bis 1995 geltenden Lohnsteuerrichtlinien stellen für die Bemessung der Haushaltsersparnis ebenfalls keinen geeigneten Anhaltspunkt mehr dar (a.A. anscheinend BAG, Beschluß vom 30.03.1994 -- 7 ABR 45/93 -- AP Nr. 42 zu § 40 BetrVG, ohne diese Frage allerdings zu problematisieren).

  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 34/73

    Reisekosten - Abrechnung - Reisen von Betriebsratsmitgliedern - Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, haben sich Betriebsratsmitglieder auf ihren Freistellungsanspruch von anläßlich einer Schulung tatsächlich entstandenen Verpflegungskosten nach §§ 37 Abs. 6, § 40 I BetrVG eine Haushaltsersparnis anrechnen zu lassen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass im konkreten Fall keine Haushaltsersparnis vorliegt (vgl. BAG, Beschluß vom 29.01.1974 -- 1 ABR 34/73 -- AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972, BAG, Beschluß vom 28.02.1990 -- 7 ABR 5/89 -- n.v., dokumentiert bei Juris; BAG, Beschluß vom 30.03.1994 -- 7 ABR 45/93 -- AP Nr. 42 zu § 40 BetrVG).
  • BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Verpflegungskosten bei Schulung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, haben sich Betriebsratsmitglieder auf ihren Freistellungsanspruch von anläßlich einer Schulung tatsächlich entstandenen Verpflegungskosten nach §§ 37 Abs. 6, § 40 I BetrVG eine Haushaltsersparnis anrechnen zu lassen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass im konkreten Fall keine Haushaltsersparnis vorliegt (vgl. BAG, Beschluß vom 29.01.1974 -- 1 ABR 34/73 -- AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972, BAG, Beschluß vom 28.02.1990 -- 7 ABR 5/89 -- n.v., dokumentiert bei Juris; BAG, Beschluß vom 30.03.1994 -- 7 ABR 45/93 -- AP Nr. 42 zu § 40 BetrVG).
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer

    Die von 1990 bis 1995 geltenden Lohnsteuerrichtlinien stellen jedoch für das Jahr 2004, das Jahr, in dem die Schulungsveranstaltung stattfand, für die Bemessung der Haushaltsersparnis keinen geeigneten Anhaltspunkt mehr dar (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02 - n.v.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02 - LAGRep 2003, 243 = ARSt 2003, 244; a.A. LAG München, Beschluss vom 08.08.2002 - 4 TaBV 74/01 - n.v.).
  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

    Die von 1990 bis 1995 geltenden Lohnsteuerrichtlinien stellen jedoch für das Jahr 2008, das Jahr, in dem die Schulungsveranstaltung stattfand, für die Bemessung der Haushaltsersparnis keinen geeigneten Anhaltspunkt mehr dar (LAG Baden-Württemberg 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02 - n.v.; LAG Nürnberg 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02 - LAGRep 2003, 243 = ARSt 2003, 244; LAG Hamm 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05 - NZA-RR 2006, 249; LAG Köln 25.04.2008 - 11 TaBV 10/08 - AE 2009, 135 = EzB BetrVG § 37 Nr. 9).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 2 TaBV 4/05

    Erstattung von Übernachtungskosten und Verpflegungskosten für

    Da im vorliegenden Verfahren eine Reisekostenregelung auf der Basis des LRKG Anwendung findet, die den Verpflegungsmehraufwand regelt, kommt es nicht auf die Frage an, ob hinsichtlich der Verpflegungskosten ein Abschlag für ersparte eigene Haushaltsaufwendungen in Abzug gebracht werden kann (vgl. BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 47/94 - AP Nr. 47 zu 40 BetrVG 1972 B II. a der Gründe; LAG Baden-Württemberg, 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02; LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02; LAG Nürnberg, 26.07.2004 - 9 (7) TaBV 51/02; Fitting a.a.O. § 40 Rnr. 59, 76 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2007 - 11 TaBV 5/07

    Schulungskosten - Haushaltsersparnis - Kosten der Betriebsratstätigkeit

    Auch deshalb ist ein Rückgriff auf die frühere 20-Prozent-Regelung in den Lohnsteuerrichtlinien nicht mehr möglich, dies aber insbesondere auch, weil die von 1990 bis 1995 geltenden Lohnsteuerrichtlinien für das Jahr 2005, in dem die streitgegenständlichen Schulungsveranstaltungen stattfanden, für die Bemessung der Haushaltsersparnis keinen geeigneten Anhaltspunkt mehr darstellen (LAG Bad.-Württ. 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02 - LAG Nürnberg 25.02.2003 - ARST 2003, 244; LAG Nürnberg 26.07.2004 - 9 (7) TaBV 51/02 - BeckRS 2004 4; LAG Hamm 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05 - NZA-RR 2006, Heft 5).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 32/03

    Freistellung eines Betriebsrats von der Kostentragungspflicht

    Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammer Mannheim - vom 6. Februar 2003 - 19 TaBV 3/02 - teilweise aufgehoben.
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