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   LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08   

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https://dejure.org/2008,31352
LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08 (https://dejure.org/2008,31352)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08 (https://dejure.org/2008,31352)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 19 TaBV 609/08 (https://dejure.org/2008,31352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Eingruppierung eines Straßenwachtfahrers nach Maßgabe der Tarifverträge für das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern; Anforderung an die Bestimmtheit eines an ein Gericht gestellten Antrags ; Rechtliche Möglichkeiten eines Betriebsrates bei ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 101 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Sie setzt weiter voraus, dass für den Arbeitnehmer, dessen Eingruppierung vom Betriebsrat verlangt wird, die Vergütungsgruppenordnung, in die eingruppiert werden soll, überhaupt gilt (BAG vom 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Wie schon das Arbeitsgericht ausgeführt hat, kann eine solche Geltung für das Arbeitsverhältnis aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag stammen, einer Betriebsvereinbarung, einer einzelvertraglichen Vereinbarung von im Betrieb allgemein geltenden Regelungen oder einer vom Arbeitgeber selbst gesetzten betrieblichen Vergütungsordnung (BAG vom 23.09.2003, a. a. O.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das Beschwerdegericht sich anschließt, bindet zwar der Gleichbehandlungsgrundsatz den Arbeitgeber innerhalb einer von ihm selbst gesetzten Vergütungsordnung, verpflichtet ihn aber nicht, eine Vergütungsordnung anzuwenden, die auf neu eingestellte Arbeitnehmer keine unmittelbare Anwendung findet, sondern z. B. nur gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB individualrechtlich nachwirkt (vgl. BAG vom 23.09.2003, a. a. O.).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Fehlt es überhaupt an einer Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Eingruppierung in die maßgebliche Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner Zustimmung und bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (vgl. zuletzt ausführlich und mit weiterem Nachweis BAG vom 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 - AP Nr. 29 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Sie kann sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz selbst, aus der betriebsverfassungsrechtlichen Norm eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung ergeben (BAG vom 26.10.2004, a. a. O.).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangt die Eingruppierung von Arbeitnehmern eine Vergütungsordnung, die ein kollektives Entgeltschema enthält, das mindestens zwei Vergütungsgruppen umfasst und eine Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (vgl. nur BAG vom 26.10.2004, a. a. O. und öfter).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Im Übrigen müsste man wohl die arbeitsvertragliche Vereinbarung, dem Arbeitnehmer G. eine Vergütung ohne Tarifbindung zu zahlen, als eine andere, rechtswirksame Abmachung während des Nachwirkungszeitraums analog § 4 Abs. 5 TVG ansehen müssen (vgl. dazu BAG vom 11.06.2002 - 1 AZR 390/01 - AP Nr. 113 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Ein Widerruf oder eine Kündigung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Aufhebung der Regelungsabrede aus 1996 hätten nicht zur Nachwirkung dieser Regelung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG geführt, weil die Mitbeurteilung der Lohnhöhe des Arbeitnehmers durch den Betriebsrat, die hier konkret im Streit gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG ist, nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt (ständige Rechtsprechung des BAG vom 22.01.1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350; vom 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - NZA 2003, 810; vom 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - NZA 2006, 1367 und öfter).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Ein Widerruf oder eine Kündigung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Aufhebung der Regelungsabrede aus 1996 hätten nicht zur Nachwirkung dieser Regelung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG geführt, weil die Mitbeurteilung der Lohnhöhe des Arbeitnehmers durch den Betriebsrat, die hier konkret im Streit gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG ist, nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt (ständige Rechtsprechung des BAG vom 22.01.1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350; vom 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - NZA 2003, 810; vom 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - NZA 2006, 1367 und öfter).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Ein Widerruf oder eine Kündigung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Aufhebung der Regelungsabrede aus 1996 hätten nicht zur Nachwirkung dieser Regelung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG geführt, weil die Mitbeurteilung der Lohnhöhe des Arbeitnehmers durch den Betriebsrat, die hier konkret im Streit gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG ist, nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt (ständige Rechtsprechung des BAG vom 22.01.1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350; vom 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - NZA 2003, 810; vom 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - NZA 2006, 1367 und öfter).
  • BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83

    Betriebsrat: Umfang des Informationsrechts bei Einstellungen,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Fehlt es überhaupt an einer Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Eingruppierung in die maßgebliche Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner Zustimmung und bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (vgl. zuletzt ausführlich und mit weiterem Nachweis BAG vom 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 - AP Nr. 29 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Aus § 99 BetrVG selbst folgt nämlich keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine solche Ordnung aufzustellen; sie wird vielmehr von § 99 BetrVG vorausgesetzt (BAG vom 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - ZTR 2001, 435 f.).
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