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   OLG Köln, 03.05.2013 - 19 U 1/13   

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https://dejure.org/2013,24543
OLG Köln, 03.05.2013 - 19 U 1/13 (https://dejure.org/2013,24543)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.05.2013 - 19 U 1/13 (https://dejure.org/2013,24543)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 19 U 1/13 (https://dejure.org/2013,24543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Garantievereinbarung; Formularmäßige Vereinbarung der Abhängigkeit einer Garantie von der Durchführung der regelmäßigen Wartungsdienste gemäß dem Wartungsheft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 443; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Ansprüche aus einer Garantievereinbarung; Formularmäßige Vereinbarung der Abhängigkeit einer Garantie von der Durchführung der regelmäßigen Wartungsdienste gemäß dem Wartungsheft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der Herstellergarantie kann wirksam sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einschränkung der Herstellergarantie kann wirksam sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2013 - 19 U 1/13
    Der Inhaltskontrolle entzogen sind nur Abreden, welche den unmittelbaren Leistungsgegenstand festlegen, nicht jedoch solche Abreden, die allein die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Verwenders einschränken (BGH Urteil v. 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2008, 214; BGH Urteil v. 24.04.1991 - VIII ZR 180/90 - NJW-RR 1991, 1013, 1014).

    Nachdem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.10.2007 (a.a.O.) noch offen gelassen hatte, ob bei einer - wie hier - als negative Anspruchsvoraussetzung formulierten Garantieklausel, die Leistungen aus der Garantie von vornherein nur unter der Voraussetzung durchgeführter Wartungsarbeiten verspricht, als eine der Inhaltskontrolle entzogenen Leistungsbeschreibung zu qualifizieren sei, hat er in einer späteren Entscheidung eine vergleichsbare Regelung einer Inhaltskontrolle zugeführt (vgl. BGH Urteil v. 06.07.2011 - VIII ZR 293/10 - NJW 2011, 3510, 3511).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in der vom Kläger angeführten Entscheidung vom 17.10.2007 (VIII ZR 251/06 - NJW 2008, 214) ausgeführt, dass eine Klausel dann unangemessen ist, wenn sie den Verwender von seiner Leistungspflicht ohne Rücksicht darauf freistellt, ob der Verstoß des Kunden gegen seine Obliegenheit zur Durchführung der Wartungsarbeiten für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist.

    Der vorliegende Sachverhalt ist angesichts der Tatsache, dass hier die Garantie nicht vom Autohändler - wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2007 (a.a.O.) - , sondern vom Fahrzeughersteller gewährt wurde, daher mit der Ausgangslage in der Entscheidung vom 12.12.2007 vergleichbar.

    Ob unter diesen Voraussetzungen von einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden auszugehen ist und insoweit eine dem Sachverhalt der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 17.10.2007 (a.a.O.) vergleichbare Fallkonstellation gegeben ist, kann vorliegend aber dahingestellt bleiben.

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10

    Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2013 - 19 U 1/13
    Nachdem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.10.2007 (a.a.O.) noch offen gelassen hatte, ob bei einer - wie hier - als negative Anspruchsvoraussetzung formulierten Garantieklausel, die Leistungen aus der Garantie von vornherein nur unter der Voraussetzung durchgeführter Wartungsarbeiten verspricht, als eine der Inhaltskontrolle entzogenen Leistungsbeschreibung zu qualifizieren sei, hat er in einer späteren Entscheidung eine vergleichsbare Regelung einer Inhaltskontrolle zugeführt (vgl. BGH Urteil v. 06.07.2011 - VIII ZR 293/10 - NJW 2011, 3510, 3511).

    Eine Formularklausel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGH Urteil v. 06.07.2011 - VIII ZR 293/10 - NJW 2011, 3510 (3512) m. w. N.).

    Andernfalls bliebe gänzlich außer Betracht, dass der Garantiegeber mit der Garantie eine freiwillige Leistung erbringt und deswegen deren Voraussetzungen grundsätzlich frei bestimmen kann (vgl. dazu BGH Urteil v. 06.07.2011 - VIII ZR 293/10 - NJW 2011, 3510, 3512).

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2013 - 19 U 1/13
    In einer nachfolgenden Entscheidung vom 12.12.2007 (VIII ZR 187/06 - NJW 2008, 843), auf die sich die Beklagte beruft, hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass eine unangemessene Benachteiligung des Kunden nicht darin gesehen werden kann, dass der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zwecke der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht und zwar unabhängig davon, ob die Nichtdurchführung der Wartung für den Schadenseintritt ursächlich geworden ist.
  • BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90

    Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2013 - 19 U 1/13
    Der Inhaltskontrolle entzogen sind nur Abreden, welche den unmittelbaren Leistungsgegenstand festlegen, nicht jedoch solche Abreden, die allein die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Verwenders einschränken (BGH Urteil v. 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2008, 214; BGH Urteil v. 24.04.1991 - VIII ZR 180/90 - NJW-RR 1991, 1013, 1014).
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