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   OLG Köln, 18.04.2005 - 19 U 10/05   

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https://dejure.org/2005,4783
OLG Köln, 18.04.2005 - 19 U 10/05 (https://dejure.org/2005,4783)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.2005 - 19 U 10/05 (https://dejure.org/2005,4783)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 2005 - 19 U 10/05 (https://dejure.org/2005,4783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB §§ 855; ; BGB § 932; ; BGB § 935

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 855 § 932 § 935
    Kein gutgläubiger Erwerb nach Unterschlagung eines Autos durch Kaufinteressenten während der Probefahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 90
  • NZV 2006, 260
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 19.11.1999 - 3 U 93/99

    Besitz an Werkzeugen eines Handwerkers auf einer Baustelle

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2005 - 19 U 10/05
    Die Vorschrift setzt nicht notwendig das Vorliegen eines Abhängigkeits- oder eines sozialen Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Besitzherrn und Besitzdiener voraus, sondern lediglich eine Beziehung, welche den Besitzer zur jederzeitigen Weisung bzw. zum Eingreifen berechtigt (vgl. OLG Köln, OLGR 2000, 263).
  • LG Köln, 13.12.2004 - 20 O 290/04

    Voraussetzungen des Eigentumserwerbs an einem Fahrzeug; Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2005 - 19 U 10/05
    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 13. Dezember 2004 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln (20 O 290/04) gem. § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
  • BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19

    Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

    (3) Wiederum andere nehmen generell eine Besitzdienerschaft an (OLG Köln, MDR 2006, 90; jurisPK-BGB/Gies, 9. Aufl., § 855 Rn. 14; jurisPK-BGB/Beckmann, 9. Aufl., § 935 Rn. 22; MüKoBGB/Schäfer, 8. Aufl., § 855 Rn. 14; Palandt/Herrler, BGB, 79. Aufl., § 855 Rn. 7).

    Verwiesen wird dabei darauf, dass § 855 BGB nicht notwendig das Vorliegen eines Abhängigkeits- oder sozialen Über-/Unterordnungsverhältnisses voraussetze, sondern lediglich eine Beziehung, welche den Besitzherrn zur jederzeitigen Weisung bzw. zum Eingreifen, etwa zum Abbruch der Fahrt berechtige (OLG Köln, MDR 2006, 90).

    Ein Leihvertrag werde regelmäßig nicht geschlossen und ein Besitzrecht zugunsten des Interessenten nicht begründet, weil die kurzfristige Überlassung des Fahrzeugs lediglich der Kaufanbahnung diene (OLG Köln, MDR 2006, 90 f.).

  • BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16

    Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach

    Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung stützt, ist ein Kaufinteressent, dem das Kraftfahrzeug nebst Schlüsseln zur Durchführung einer Probefahrt ausgehändigt wird, als Besitzdiener des Verkäufers anzusehen (vgl. OLG Köln, MDR 2006, 90; MüKoBGB/Joost, 7. Aufl., § 855 Rn. 14; Palandt/Herrler, BGB, 76. Aufl., § 855 Rn. 7; BeckOGK/Götz, 1. März 2017, BGB, § 854 Rn. 138.4; BeckOK BGB/Fritzsche, 41. Edition 1. November 2016, § 855 Rn. 9; eine entsprechende Anwendung des § 855 BGB befürwortend: Erman/A. Lorenz, BGB, 14. Aufl., § 855 Rn. 13).
  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    a) Ein unfreiwilliger Besitzverlust kann unter allerdings im Einzelnen streitigen Bedingungen eintreten, wenn der Eigentümer den Besitz an der Sache nach Maßgabe von § 855 BGB durch einen Besitzdiener ausübt und dieser die Sache ohne den Willen des Eigentümers einem Dritten überlässt (RGZ 71, 248, 253; OLG Köln, MDR 2006, 90; zu den Einzelheiten: MünchKomm-BGB/Oechsler, BGB. 6. Aufl., § 935 Rn. 10; Staudinger/Gutzeit, BGB [2012] § 855 Rn. 28).

    Es ist zwar richtig, dass der Kaufinteressent, der mit dem ihn interessierenden Fahrzeug eine Probefahrt unternimmt, als Besitzdiener des Verkäufers angesehen wird (OLG Köln, MDR 2006, 90; MünchKomm-BGB/Joost, 6. Aufl., § 855 Rn. 14; vorsichtig distanzierend: Staudinger/Gutzeit, BGB, [2012] § 855 Rn. 22).

  • OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 133/17

    Eigentum an einer abhandengekommenen Rolex

    Ebenfalls eine strukturell vergleichbare, die analoge Anwendung des § 855 BGB rechtfertigende Situation nahm das OLG Köln in einer Entscheidung vom 18. April 2005, Az. 19 U 10/05, für den Fall einer Probefahrt mit einem Kfz zur Anbahnung eines Kaufvertragsabschlusses an.

    Das OLG Köln bezog sich folgerichtig ausdrücklich auf die Verkehrsanschauung und folgerte, dass der Probefahrende aufgrund der zeitlich und damit notwendigerweise auch örtlich eingeschränkten Überlassung des Fahrzeugs die tatsächliche Gewalt hierüber nur nach Weisung des Besitzherrn ausübe (OLG Köln, Beschluss vom 18. April 2005 - 19 U 10/05 -, juris Rn. 3).

  • OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18

    Gutgläubiger Erwerb nach Entwendung des Autos während Probefahrt

    Mit ihrer Berufung gegen dieses Urteil verfolgt die Klägerin ihr Prozessziel unter Vertiefung ihrer Rechtsauffassungen weiter und beruft sich auf die Entscheidung des OLG Köln vom 18.4.2005 - 19 U 10/05 -, die ein Abhandenkommen bei der Probefahrt eines besitzkehrenden Kaufinteressenten bejaht, weil dieser Besitzdiener des Autohändlers werde.

    Die eine Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt bejahende Auffassung (OLG Köln, Beschluss vom 18.4.2005 - 19 U 10/05 -, juris, Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2000, 263; Erman/A. Lorenz, BGB, 15. Aufl., 2017, § 855 Rn. 13; BeckOK BGB/Fritzsche, 48. Edition, 2018, § 855 Rn. 13, 16; Westermann/Gursky/Eickmann, SachenR, 8. Aufl., § 9 Rn. 13) entnimmt der Bestimmung des § 855 BGB nicht die zwingende Notwendigkeit des Vorliegens eines Abhängigkeits- oder eines sozialen Über- oder Unterordnungsverhältnisses zwischen Besitzer und Besitzdiener, sondern hält eine Beziehung für ausreichend, welche den Besitzer zur jederzeitigen Weisung bzw. zum Eingreifen berechtigt (i. E. ebenso gegen eine einschränkende Anwendung des § 855 BGB Palandt/Herrler, § 935 Rn. 8 m.w.N.).

    Der Senat hält es für richtig, die Rechtsfigur des Besitzdieners nach § 855 BGB als gesetzlichen Besitztypus auch im Rahmen des Gutglaubenserwerbes grundsätzlich anzuerkennen, dabei aber vornehmlich auf das nach außen ausgedrückte Maß der Ausprägung des Direktionsrechtes abzustellen und die ihm zugrundeliegenden Über- und Unterordnungsverhältnisse nicht nur auf solche im Rahmen sozialer Verhältnisse zu beschränken (ebenso i. E. OLG Köln, Beschluss vom 18.4.2005 - 19 U 10/05 -, juris, Rn. 3; ebenfalls kritisch MünchKommBGB/Joost, § 855 Rn. 5 unter Hinweis auf eine begriffliche Unschärfe der Bezeichnungen sozial und Abhängigkeitsverhältnis).

    Gegen einen Rechtsbindungswillen im Sinne eines - einer eingeschränkten Machtbeziehung als mittelbarer Besitz zuzuordnenden - Mietvertrages oder einer Leihe sprechen zudem die sehr kurze Nutzungsdauer und der allgemeine Umstand, dass die Benutzungsberechtigung im Rahmen einer Probefahrt ganz überwiegend als Teil der Vertragsanbahnung eines Kaufes mit unterschiedlich starken Rechtspositionen der Beteiligten in Bezug auf die Sachberechtigung angesehen wird (Palandt/Weidenkaff, § 598 Rn. 5 m.w.N., h. M.; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 14.9.2005 - 1 U 50/05 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 18.4.2005 - 19 U 10/05 -, juris; Jox, NZV, 1990, 53 ff.).

  • OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 99/16

    Wohnmobil nach niederländischem Recht gutgläubig erworben?

    Die Beurteilung dieser Frage hängt von der in der Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage ab, ob ein Kaufinteressent, dem vom Verkäufer ein Kraftfahrzeug für eine Probefahrt überlassen wird, lediglich Besitzdiener des Verkäufers wird mit der Folge, dass der Verkäufer den unmittelbaren Besitz an dem Fahrzeug behält (so etwa OLG Köln, MDR 2006, 90; Joost, Münchner Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 855 Rn. 14 m. w. N.) oder ob mit der Überlassung des Fahrzeugs an den Kaufinteressenten diesem der unmittelbare Besitz übertragen wird (so OLG Düsseldorf OLGR 1992, 180 f.; Westermann/Gursky/Eickmann, Sachenrecht, 8. Auflage, § 9 Rn. 14; ausdrücklich offen gelassen vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 17.3.2017 (MDR 2017, 700 f.).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2016 - 25 U 53/15

    Zum Werkunternehmerpfand- und Zurückbehaltungsrecht wegen werkvertraglichem

    Durch eine solche Vorbereitungshandlung hätte der Beklagte den unmittelbaren Besitz an dem Fahrzeug, den er als mit der Reparatur betrauter Werkunternehmer innehatte (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1563 [OLG Koblenz 03.07.2003 - 5 U 28/02] ; Staudinger/Gutzeit, BGB, 2012, § 868 Rdn. 70; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 868 Rdn. 11; siehe auch BGH, NJW 2014, 1524, 1525 Rdn. 14), nicht verloren (vgl. OLG Köln, NZV 2006, 260).
  • LG Marburg, 25.04.2018 - 1 O 158/17

    Die Probefahrt des Kaufinteressenten mit einem Fahrzeug ist als Fall der

    Die Überlassung des Fahrzeugs diene ausschließlich der Kaufanbahnung (OLG Köln, Urt. v. 18.4.2005, 19 U 10/05, Rn. 3 - juris).

    Angesichts dieser konkreten schriftlichen Vereinbarungen teilt die Kammer jedenfalls für den hier konkret vorliegenden Fall nicht die Auffassung des OLG Köln, bei einer Probefahrt werde kein Leihvertrag abgeschlossen, sondern es handele sich ausschließlich um einen Vorgang der Vertragsanbahnung (so OLG Köln, Urt. v. 18.4.2005, 19 U 10/05, Rn. 3 - juris).

  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 28 U 2/10

    Zustandekommen eines Kaufvertrages über gebrauchte Lastkraftwagen bei

    Der Zwischenhändler war aus Sicht der Beklagten seinerseits nur ein Kaufinteressent und als solcher nur ihr Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB (siehe OLG Köln, NZV 2006, 260; MünchKomm-BGB/Joost, aaO, § 855 Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 8 U 45/09

    Entschädigung für Rechtsverlust: Verarbeitung von gestohlenem Metallschrott;

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass er möglicherweise in begrenztem Umfang die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Verwendung des Abfallmaterials hatte, denn eine ununterbrochene Einwirkungsmöglichkeit des Besitzherrn ist für § 855 BGB nicht erforderlich (OLG Köln OLGR 2005, 395 Rn. 3, zitiert nach juris).
  • KG, 04.10.2018 - 26 U 159/17

    Kaufinteressent als Besitzdiener des Kfz-Verkäufers bei Probefahrt

  • OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 204/08

    Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Prozessführung

  • LG Berlin, 26.09.2017 - 36 O 273/16

    Kaufinteressent als Besitzdiener des Kfz-Verkäufers bei Probefahrt

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