Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09   

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https://dejure.org/2010,3208
OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09 (https://dejure.org/2010,3208)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.03.2010 - 19 U 100/09 (https://dejure.org/2010,3208)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. März 2010 - 19 U 100/09 (https://dejure.org/2010,3208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung von Planungsfehlern eines ursprünglich eingeschalteten Architekten bei der Inanspruchnahme eines Nachfolgearchitekten auf Schadensersatz; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Architektenhaftung: Zweitarchitekt haftet auch bei Fehlern des Erstarchitekten

  • la-concept.net (Kurzinformation und Volltext)

    Wann verjähren Schadensersatzansprüche beim hängengebliebenen Architektenvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von Planungsfehlern eines ursprünglich eingeschalteten Architekten bei der Inanspruchnahme eines Nachfolgearchitekten auf Schadensersatz; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen vor Abnahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugiger Penthouse-Wintergarten - Haftet der zweite Architekt für Planungsfehler des gekündigten ersten Architekten?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Architekt kann sich nicht in jedem Fall auf fehlerhafte Planung eines vorher eingeschalteten Architekten berufen.

Besprechungen u.ä. (4)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)

    Umgekehrte Psychologie im Recht

  • aknw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beauftragter Zweitarchitekt haftet für Planungsfehler des Erstarchitekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjähren Schadensersatzansprüche im hängen gebliebenen Architektenvertrag? (IBR 2010, 282)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Umfassend beauftragter Folge-Architekt haftet auch für Planungsfehler des Erst-Architekten! (IBR 2010, 281)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 831
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09
    Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform beträgt diese Frist nur noch 3 Jahre gemäß § 195 BGB n.F. und ist ab dem 01.01.2002 zu berechnen (Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB ), sofern auch die in § 199 BGB n.F. genannten subjektiven Voraussetzungen vorliegen (BGH BauR 2008, 351 ).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09
    b) Die Klägerin muss sich nicht gemäß §§ 254, 278 BGB das Fehlverhalten des planenden Architekten (F und W) als ihres Erfüllungsgehilfe anrechnen lassen (vgl. dazu BGHZ 179, 55 ).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09
    Die vorgenannten Zahlungsansprüche sind aus den vom Landgericht (LGU 16) unter Hinweis auf BGH NJW 2000, 133 genannten Gründen nicht verjährt.
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09
    d) Auch die sog. Sekundärhaftung des Beklagten (vgl. dazu etwa BGH BauR 2007, 423 ) hilft der Klägerin nicht weiter, weil sie bereits in unverjährter Zeit (Ende 1997 s.o.) Kenntnis von der Mangelursache und den zur Annahme der Verletzung der Bauüberwachungspflicht führenden Umständen hatte.
  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09
    Das gilt in besonderem Maße dann, wenn das Bauwerk nicht - wie hier - nach einer eigenen Planung des Auftragnehmers, sondern nach den Vorgaben eines Dritten ausgeführt wird (BGH BauR 2000, 1513 ).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09
    In einem solchen Fall widerspräche eine Vorteilsanrechnung dem Gesetzeszweck der Mangelansprüche im Werkvertragsrecht (vgl. BGHZ 91, 206 ).
  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Da der Gläubiger bei entsprechender Kenntnis ohne weiteres in der Lage ist, verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten, besteht insbesondere auch kein Bedürfnis, den Rechtsgedanken des § 634a Abs. 3 Satz 2 BGB fristerstreckend auf § 195 BGB anzuwenden (vgl. wie hier OLG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2010, Az.: 19 U 100/09, - zitiert nach juris -, Rn. 77; eine Revision ist in dieser Entscheidung nicht zugelassen worden).
  • BGH, 14.07.2016 - VII ZR 193/14

    Architektenhaftung: Vorlage vom Gebäudeplaner erstellter fehlerhafter Pläne an

    c) In einem solchen Fall trifft den Besteller dagegen kein Mitverschulden wegen fehlerhafter Pläne und Unterlagen, die er einem von ihm beauftragten Architekten zur Verfügung gestellt hat, wenn letzterer die Erstellung dieser Pläne und Unterlagen als eigene Leistung schuldet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. März 2010 - 19 U 100/09, juris Rn. 65).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft einen Besteller selbst dann kein Mitverschulden, wenn er einen weiteren Architekten für Teilleistungen beauftragt und dessen Leistungen dem von ihm mit der gleichen Leistung respektive mit der Vollarchitektur beauftragten Architekten zur Verfügung gestellt hat, denn letzterer schuldet die ihm vom Besteller überlassene Zuarbeit weiterhin als eigene Leistung (BGH, Urteil vom 14.07.2016 - VII ZR 193/14, juris Rn. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2010 - 19 U 100/09, juris Rn. 65).
  • OLG Nürnberg, 23.08.2021 - 2 U 2524/20

    Bauvertrag: Vor der Abnahme entstandene Begleitschäden verjähren in drei Jahren

    Da der Gläubiger bei entsprechender Kenntnis ohne weiteres in der Lage ist, verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten, besteht insbesondere auch kein Bedürfnis, den Rechtsgedanken des § 634a Abs. 3 Satz 2 BGB fristerstreckend auf § 195 BGB anzuwenden (OLG Rostock a. a. O; auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2010 - 19 U 100/09 -).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 8 U 152/15

    Haftung des mit der Bauleitung und der Bauaufsicht beauftragten Architekten:

    Dann kann der Architekt nicht erwarten, dass der Besteller ihm zur Erfüllung der von ihm geschuldeten Planungsleistungen zutreffende Pläne zur Verfügung stellt (BGH a.a.O., Rn. 18 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2010 - 19 U 100/09 -, juris Rn. 65).
  • OLG Hamm, 14.12.2017 - 24 U 179/16

    Haftung des Architekten für Mängel des Betons eines Bauwerks aufgrund unrichtiger

    Angesichts dieser, dem Beklagten selbst eigenständig obliegenden vertraglichen Verpflichtung, Vorkehrungen gegen eine Schädigung des Baukörpers infolge der Chloridbelastung zu treffen, scheidet nach der früheren Rechtsprechung des BGH bereits die Berücksichtigung eines der Klägerin zuzurechnenden Mitverschuldens des Streithelfers wegen einer Zurverfügungstellung fehlerhafter Pläne aus, da in derartigen Fällen der Architekt nicht erwarten kann, dass sich der Besteller vertraglich verpflichten will, ihm zur Erfüllung der von ihm originär geschuldeten Planungsleistungen zutreffende Pläne oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH NJW 2016, 3022, 3024, Tz. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2010 . 19 U 100/09, BeckRS 2010, 07887).
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