Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02   

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https://dejure.org/2003,2953
OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02 (https://dejure.org/2003,2953)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.2003 - 19 U 102/02 (https://dejure.org/2003,2953)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 2003 - 19 U 102/02 (https://dejure.org/2003,2953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung durch ein Element eines Bauzaunes an einer Baustelle; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch nicht ausreichende Sicherung eines Zaunteiles; Entlastung durch Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen ...

  • Judicialis

    BGB § 249 a. F.; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.; ; ZPO § 91; ; ZPO § 313 a Abs. 1 n.F.; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § § 847 a. F.
    Verkehrssicherungspflicht für Bauzaun bei mehreren auf der Baustelle tätigen Unternehmen

  • RA Kotz

    Bauzaun - Verkehrssicherungspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847 (a.F.)
    Schmerzensgeld nach Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Bauzaun

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Bauzaun

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verantwortlichkeit für Bauzaun dauert bis Räumung der Baustelle! (IBR 2003, 542)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1185
  • BauR 2003, 1446 (Ls.)
  • BauR 2003, 1939 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91

    Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02
    Diese Pflicht bestand für die Beklagte als Unternehmerin solange fort, bis die Bauarbeiten beendet und die Baustelle vollständig und ordnungsgemäß geräumt war (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 491).
  • OLG Hamm, 25.06.1998 - 6 U 146/96

    Haftung der Bauarbeiter für Schaden infolge von Maßnahmen auf Weisung der

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02
    Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltete die deliktsrechtliche Einstandspflicht auch gegenüber Dritten - hier der Klägerin -, welche vorhersehbar mit den Gefahren der baulichen Anlage in Berührung kommen und dadurch Schäden erleiden konnten (vgl. BGH VersR 1997, 249; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 9; OLG Schleswig OLGR 2000, 1118; OLG Hamm VersR 1999, 1508).
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02
    Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltete die deliktsrechtliche Einstandspflicht auch gegenüber Dritten - hier der Klägerin -, welche vorhersehbar mit den Gefahren der baulichen Anlage in Berührung kommen und dadurch Schäden erleiden konnten (vgl. BGH VersR 1997, 249; OLG Düsseldorf OLGR 1991, 9; OLG Schleswig OLGR 2000, 1118; OLG Hamm VersR 1999, 1508).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02
    Eine solche Übertragung hätte zu ihrer Wirksamkeit nach den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 2646) aber eine klare und den Dritten erkennbar verpflichtende Absprache vorausgesetzt.
  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 11 U 136/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaft rollstuhlpflichtiger Querschnittslähmung,

    Dies entspricht der gängigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1973, 851; OLG Frankfurt NZV 1994, 363; OLG Köln, Urt. v. 11.04.2003, Az.: 19 U 102/02).
  • OLG Köln, 29.09.2006 - 19 U 193/05

    Verkehrssicherungspflichten bei Betrieb einer Spielothek - Schadensersatz und

    Angesichts des fortgeschrittenen Alters des Klägers und des erkennbar zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten auch und gerade im Lichte der eindeutigen Feststellungen im Rahmen des Ortstermins ist bei einer Gesamtbewertung aller Umstände auch aus dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion eine maßvolle Erhöhung des Schmerzensgeldbetrages (vgl. bereits Urteil des Senats vom 11.04.2003 - 19 U 102/02 - OLGR 2003, 214 f.) auf den vom Kläger von Beginn an begehrten Betrag von 15.000,00 EUR sachgerecht und angemessen.
  • LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14

    Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer

    Einer bauausführenden Firma obliegt grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht für die von ihr betreute Baustelle und aller davon ausgehenden Gefahren (OLG Köln v. 11.04.2003 VersR 2003, 1185).

    Die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich auf die Absicherung der Baustelle, Vermeidung von Gefahren, die der Betrieb der Baustelle erwarten lässt (OLG Köln 11.04.2003 a. a. O.) und obliegt grundsätzlich dem Unternehmer selbst (OLG Zweibrücken v. 12.7.2011 NJW-RR 2012, 94 (Rn 11)).

    (b) Die Verpflichtung der bauausführenden Firma zur Sicherung der Baustelle gegenüber all denjenigen, die vorhersehbar mit den Gefahren der baulichen Anlage in Berührung kommen, entfällt nur dann, wenn eine konkrete Übertragung der Verkehrssicherungspflicht durch eine besondere Vereinbarung auf einen Dritten stattgefunden hat (OLG Köln 11.04.2003 a. a. O.; OLG Zweibrücken 12.7.2011 a.a.O.).

  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09

    Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung

    Der 10. Zivilsenat des OLG München bewertet im Übrigen grundsätzlich ein zögerliches/kleinliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend, verlangt aber wie auch die übrige Rechtsprechung, dass es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt etwa in unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zurecht Bachmeier Rz. 250; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [Juris] = VersR 1977, 262 [nur Ls.]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [Juris]; Hinweis v. 25.09.2006 - 10 U 3661/06), etwa die Geltendmachung von ersichtlich unzutreffenden Einwendungen (vgl. etwa vgl. OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]).
  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Auch dies erfordert jedoch eine einwandfreie Feststellung der zugehörigen Tatsachengrundlage, etwa ersichtlich unzutreffender Einwendungen (OLG Nürnberg VersR 1997, 1108; OLG Naumburg VersR 2004, 1423; OLG Köln OLGR 2003, 214).
  • OLG München, 18.03.2015 - 20 U 3360/14

    Mitverschulden, Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Ein über viele Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger kann hierfür ebenso ausreichend sein (so OLG Köln OLGR 2003, 214) wie die Zahlung eines nur "lächerlich geringen Betrages" (vgl. OLG Köln NJW-RR 2002, 962).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Schadensersatz wegen Fahrradunfall; Möglichkeit

    Für die Übertragung einer Verkehrssicherungspflicht bedarf es einer klaren Absprache, die die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig garantiert (BGH NJW 1996, 2646; OLG Köln, VersR 2003, 1185).

    Sie besaß auch - zumindest nachdem die Antragstellerin zu 1) ihre Mitarbeiter gegen 15:00 Uhr von der Baustelle abgezogen hatte - die tatsächliche Herrschaft über das Baugeschehen und die Baustelle, war also wenigstens in die Verkehrssicherungspflicht hineingewachsen (BGH VersR 1997, 250; OLG Köln VersR 2003, 1185).

  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    (1) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere auch des erkennenden Senats gilt: Unvertretbares (vor-)prozessuales Verhalten ist, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zu Recht Bachmeier Rz. 562; Senat, Urt v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [juris]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muß (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [juris]; Urt. v. 24.09.2010 -10 U 2671/10 [juris]), grds. unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes schmerzensgelderhöhend zu würdigen (vgl. aus der Rechtsprechung vgl. etwa OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]), unreflektierte und nicht überprüfte Übernahme der Darstellung des eigenen Versicherungsnehmers [OLG Karlsruhe NJW 1973, 851]; Spekulation des Versicherers, der Geschädigte werde die Ablehnung des Versicherungsschutzes hinnehmen [OLG Naumburg VersR 2004, 1423]; Stellen einer Erlaßfalle [LG Berlin NZV 2006, 2006]; Versuch, einen Abfindungsvergleich zu erzwingen [OLG Frankfurt a. M. NVersZ 1999, 144]; Einlegen eines offensichtlich unbegründeten Rechtsmittels [vgl. BGH VersR 1970, 134 [135: langjähriger Prozeß]).
  • AG Potsdam, 21.03.2007 - 33 C 245/06

    Verkehrssicherungspflicht für Bauzaun

    Dabei bezieht sich die Verpflichtung zur Absicherung nicht nur auf die Vermeidung vorhersehbarer Gefahren, die von der Baustelle selbst ausgehen, sondern auch auf solche, die sich aus dem von der Beklagten errichteten Bauzaun ergeben (OLG Köln, VersR 2003, 1185).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2343/09
    Der 10. Zivilsenat des OLG München bewertet im Übrigen grundsätzlich ein zögerliches/kleinliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend, verlangt aber wie auch die übrige Rechtsprechung, dass es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt etwa in unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zurecht Bachmeier Rz. 250; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [Juris] = VersR 1977, 262 [nur Ls.]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [Juris]; Hinweis v. 25.09.2006 - 10 U 3661/06), etwa die Geltendmachung von ersichtlich unzutreffenden Einwendungen (vgl. etwa vgl. OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 271/17

    Verkehrssicherungspflicht - Freischneiderarbeiten am Straßenrand

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.03.2003 - 19 U 102/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24887
OLG Köln, 21.03.2003 - 19 U 102/02 (https://dejure.org/2003,24887)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2003 - 19 U 102/02 (https://dejure.org/2003,24887)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2003 - 19 U 102/02 (https://dejure.org/2003,24887)
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Wird zitiert von ...

  • AG München, 19.12.2016 - 251 C 15396/16

    Windiger Bauzaun

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn eine entlastende Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Kranfirma erfolgt wäre, eine solche Übertragung bedarf zu ihrer Wirksamkeit jedoch einer klaren und Dritten gegenüber erkennbar verpflichtenden Absprache (OLG Köln, Urteil v. 21.03.2003, 19 U 102/02; NJOZ 2004, 210; ebenso: OLG Köln, Urteil vom 13.02.1973, 15 U 69/72, OLGZ 1973, 210; BeckOK).
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