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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14   

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https://dejure.org/2016,59459
OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14 (https://dejure.org/2016,59459)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2016 - 19 U 108/14 (https://dejure.org/2016,59459)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2016 - 19 U 108/14 (https://dejure.org/2016,59459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung des Bauträgervertrags wegen unberechtigter Arbeitseinstellung (IBR 2017, 1032)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 172/14

    Auflassung kann nicht an Abnahme geknüpft werden!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
    Die vor dem Senat anhängigen Verfahren betreffend das Anwesen S 6 (B ./. F, 19 U 108/14; U ./. F 19 U 109/14; L ./. F, 19 U 172/14) wurden zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.

    Der Beklagte hat die - bereits vier Jahre zurück liegende - Kündigung durch die Klägerin schuldhaft verursacht (s. u., a. (3)) und diese und ihre beiden Miterwerberinnen (s. Verfahren vor dem Senat, 19 U 109/14 und 19 U 172/14) in die Situation gebracht, sich selbst unter Einsatz erheblicher Eigenmittel um die provisorische Sicherung, die Beweissicherung und die Fertigstellung des Anwesens einschließlich der Mangelbeseitigung kümmern zu müssen.

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
    Mindert sich die Vergütung, weil ein Verlust zu verteilen ist, muss er grundsätzlich auch zu diesem Verlust vortragen (vgl. hierzu insgesamt Kniffka/Koeble, a. a. O., 9. Teil, Rn. 16 ff.; BGH NJW 2002, 2780; OLG Oldenburg 2006, 82).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
    Da der Beklagte jedoch mangels Abnahme die Beweislast für die Mangelfreiheit trägt (vgl. BGH NJW 1993, 1972), kommt ein entsprechender Abzug nicht in Betracht.
  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99

    Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
    Denn die berechtigte außerordentliche Kündigung lässt den Vergütungsanspruch nur in dem Umfang unberührt, in dem der Unternehmer seine Leistungen erbracht hat und diese mangelfrei sind (vgl. BGH NZBau 2001, 621).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
    Eine Vergütung ist danach nicht geschuldet, wenn das Werk so schwerwiegende Mängel aufweist, dass es nicht nachbesserungsfähig und deshalb für den Auftraggeber wertlos ist (vgl. BGHZ 136, 33).
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
    (a) Zwar kann ein Bauträgervertrag gegenüber dem vertragstreuen Bauträger nicht nach § 649 BGB gekündigt werden, da dieser grundsätzlich eine einheitliche Abwicklung des aus werk- und kaufvertraglichen Elementen bestehenden Vertrages gebietet (vgl. BGHZ 96, 275).
  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73

    Nachschieben eines Kündigungsgrundes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
    Entsprechendes gilt hier für die Fertigstellungsmehrkosten, die der Beklagte bereits deshalb zu tragen hat, weil er durch seine Pflichtverletzung - unberechtigte Einstellung der Arbeiten - den wichtigen Grund zur Kündigung der Klägerin schuldhaft verursacht hat (vgl. BGHZ 45, 372 und BGH NJW 1975, 825, zum Anspruch auf Ersatz von Mehraufwendungen für die Beauftragung eines anderen Unternehmers).
  • BGH, 30.06.1983 - VII ZR 185/81

    Begriff der Abnahme eines Werks; Zulässigkeit einer Teilabnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
    Bei der Abnahme des Sondereigentums handelte es sich jedoch nur um eine (grundsätzlich zulässige, vgl. BGH BauR 1983, 573) Teilabnahme, gerade nicht um eine Abnahme des gesamten Werkes, das sowohl die Herstellung des Sonder- als auch des Gemeinschaftseigentums erfasste.
  • BGH, 20.06.1966 - VII ZR 40/64

    Minderung des Vergütungsanspruchs des Architekten wegen unvollständiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
    Entsprechendes gilt hier für die Fertigstellungsmehrkosten, die der Beklagte bereits deshalb zu tragen hat, weil er durch seine Pflichtverletzung - unberechtigte Einstellung der Arbeiten - den wichtigen Grund zur Kündigung der Klägerin schuldhaft verursacht hat (vgl. BGHZ 45, 372 und BGH NJW 1975, 825, zum Anspruch auf Ersatz von Mehraufwendungen für die Beauftragung eines anderen Unternehmers).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2008 - 4 U 123/06

    Ansprüche des Bauträgers bei vorzeitiger Vertragsbeendigung; Rechtsstellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
    Beim Wert der Teilleistung sind die Nachbesserungskosten für Mängel und Minderungen für nicht behebbare Mängel abzusetzen (vgl. Pause, a. a. O., Rn. 254; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 315).
  • KG, 15.09.2009 - 7 U 120/08

    Werkvertrag: Werklohnminderung bei geringfügigen Mängeln am Bodenbelag eines

  • BGH, 14.07.2011 - VII ZR 113/10

    Bauvertrag: Ermittlung des vom Besteller geschuldeten Wertersatzes beim Rücktritt

  • OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12

    Abrechnung eines Vorschusses eines an einen Architekten zur Wiederherstellung

  • BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Erwerbers in einem

  • OLG Nürnberg, 18.05.2001 - 2 W 1363/01

    Bauträgervertrag: Anspruch des Erwerbers auf Auflassung bei vollständiger

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 40/05

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Verjährung des Anspruchs

  • KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21

    Auflassungsverlangen vor vollständiger Fertigstellung bei fast bezahltem

    Denn anderenfalls liefe diese vertragliche Vereinbarung in aller Regel leer, obwohl die Parteien für den Fall, dass der Verkäufer mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist, dem Käufer - durchaus in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung in ähnlichen gelagerten Fällen, die hier von einem Schutzbedürfnis des Käufers ausgeht (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Oktober 2016 - 19 U 108/14 - juris Rn. 32 ff.) - explizit ein Anspruch auf Eigentumsverschaffung gewähren wollten.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.11.2014 - 19 U 108/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,78892
OLG Frankfurt, 21.11.2014 - 19 U 108/14 (https://dejure.org/2014,78892)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.2014 - 19 U 108/14 (https://dejure.org/2014,78892)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 2014 - 19 U 108/14 (https://dejure.org/2014,78892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 129 InsO
    Nichtanfechtbarkeit einer Auflassungsvormerkung im Falle von Insolvenzeröffnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 06.02.2001 - 27 U 125/00

    Anfechtung einer Grundstückübertragung - Rückauflassungsvormerkung zugunsten der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2014 - 19 U 108/14
    Das infolge der Regelungen in § 12 Abs. 3 des Kaufvertrages bestehende Risiko der Geltendmachung des Rückübertragungsanspruchs (sog. Heimfallanspruch) entzog die Eigentumswohnung von vornherein der Zwangsvollstreckung durch spätere Gläubiger (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 6.2.2001 - 27 U 125/00 - Rn. 23 f., juris, in einem vergleichbaren Fall; auch Reul, DNotZ 2007, 649 ff, 660).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 169/11

    Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2014 - 19 U 108/14
    Die insolvenzbedingte Lösungsklausel steht dem Regelungszweck der §§ 103 ff. InsO vorliegend nicht entgegen (vgl. zum Streitstand über die Zulässigkeit sog. insolvenzbedingter Lösungsklauseln BGH, Urt. v. 15.11.2012 - IX ZR 169/11 -, Rn. 10 ff., juris; Ahrendt in: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012, § 119 Rn. 3 ff.).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05

    Zur Anfechtbarkeit eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2014 - 19 U 108/14
    Etwas anderes ergibt sich vorliegend auch nicht dadurch, dass der Übertragung der Eigentumswohnung durch die Klägerin an die Schuldnerin, ihre Tochter, kein Schenkungsvertrag zu Grunde lag, sondern ein Kaufvertrag, der die Leistungen der Vertragsparteien in einem Gegenseitigkeitsverhältnis regelte (vgl. zur Differenzierung insoweit BGH, Beschl. v. 13.3.2008 - IX ZB 39/05 - Rn. 17 f., juris).
  • BGH, 19.04.2007 - IX ZR 59/06

    Anfechtbarkeit der Vereinbarung eines Heimfallanspruchs in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2014 - 19 U 108/14
    Die Vereinbarung in § 12 Abs. 3 des Kaufvertrages ist insbesondere nicht gezielt (nur) für den Insolvenzfall abgeschlossen worden (vgl. BGH, Urt. v. 19.4.2007 - IX ZR 59/06 - Rn. 22, juris) und sie ist auch nicht erst nachträglich, d.h. nach erfolgter Umschreibung vereinbart worden.
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