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   OLG Köln, 22.03.2002 - 19 U 109/01   

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https://dejure.org/2002,4200
OLG Köln, 22.03.2002 - 19 U 109/01 (https://dejure.org/2002,4200)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2002 - 19 U 109/01 (https://dejure.org/2002,4200)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2002 - 19 U 109/01 (https://dejure.org/2002,4200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen Buslinienführung und Standort einer Haltestelle wegen Lärmbeeinträchtigungen und Geruchsbeeinträchtigungen i.S.v. § 906 BGB; Unwesentliche durch Busse verursachte Lärmimmissionen; Durch TÜV-Gutachten und Ortstermin ermittelte ...

  • Judicialis

    BGB § 906; ; BGB § 1004; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 711 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 906 1004
    Abwehranspruch gegenüber Lärmimmissionen einer Buslinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wiesbaden, 19.12.2001 - 10 S 46/01

    Lampen-Streit: "Licht aus!"

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2002 - 19 U 109/01
    Denn die Feststellung und Bewertung von Einwirkungen im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB steht letztlich immer unter dem Vorbehalt der tatrichterlichen, unter umfassender Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls gewonnenen Erkenntnisse und Beweiswürdigung (vgl. LG Wiesbaden, NZM 2002, 86).
  • OLG Bremen, 11.05.2007 - 4 U 26/06

    Bestimmung der Unzumutbarkeit und Beeinträchtigung durch Geräuschimmissionen

    Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung, die letztlich auf eine Abwägung der feststellbaren berechtigten Interessen des betroffenen Bürgers einerseits und des Nahverkehrsunternehmens andererseits hinausläuft, muss deshalb neben der Einwirkung auf den Eigentümer auch Berücksichtigung finden, dass das Verkehrsunternehmen eine Aufgabe im öffentlichen Interesse wahrnimmt (OLG Köln, OLGR 2002, 309, 310).

    Dem in jeder Hinsicht zu unterstützenden Anliegen, eine möglichst flächendeckende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zu erreichen (vgl. OLG Köln, OLGR 2002, 309, 310), stehen die Interessen des Klägers gegenüber, von Geräuschimmissionen verschont zu bleiben.

  • VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1963/07

    Straßenverkehrsrecht: Verlegung einer Bushaltestelle

    In einer Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 22. März 2002 - 19 U 109/01 - Juris) wird eine Lärmmessung an einer Bushaltestelle direkt vor der Wohnung der damaligen Kläger wiedergegeben, die (einschließlich der Busse) einen Mittelungspegel von 54 dB(A) ergab.
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