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   OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12   

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https://dejure.org/2014,42823
OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12 (https://dejure.org/2014,42823)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.05.2014 - 19 U 112/12 (https://dejure.org/2014,42823)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 19 U 112/12 (https://dejure.org/2014,42823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur mehrmaligen Hinweispflicht eines Steuerberaters

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08

    Steuerberaterhaftung: Schadenminderungspflicht des geschädigten Mandanten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12
    Denn im Falle eines Beratungsvertrages kann dem zu Beratenden regelmäßig nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein Berater hätte aufklären oder unterrichten sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH NJW-RR 1986, 1348, 1349; MDR 2011, 978 Tz. 12).

    Der Berater, der seine Vertragspflicht zur sachgerechten Beratung verletzt hat, kann deshalb gegenüber dem Schadensersatzanspruch des geschädigten Mandanten nach Treu und Glauben regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe ein Mitverschulden, weil er sich auf die Beratung verlassen und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe (BGH MDR 2011, 978 Tz. 12 m.w.N.).

    Nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen ist im Rahmen eines Beratungsfehlers ein Mitverschulden des Mandanten in Erwägung zu ziehen, nämlich wenn Warnungen oder ohne weiteres ersichtliche Umstände, die gegen die Richtigkeit des vom Beraters eingenommenen Standpunkts sprechen, nicht genügend beachtet werden (BGH MDR 2011, 978 Tz. 13).

  • BGH, 12.03.1986 - IVa ZR 183/84

    Haftung des steuerlichen Beraters für fehlerhafte oder verspätete

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12
    Denn im Falle eines Beratungsvertrages kann dem zu Beratenden regelmäßig nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein Berater hätte aufklären oder unterrichten sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH NJW-RR 1986, 1348, 1349; MDR 2011, 978 Tz. 12).

    Den zu Beratenden trifft keine vertragliche Obliegenheit, durch eigene Bemühungen Beratungsfehler des Beraters auszugleichen (BGH NJW-RR 1986, 1348, 1349).

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 104/05

    Anforderungen an den Nachweis beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12
    Für den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität kommen dem Mandanten die Beweiserleichterungen des Anscheinsbeweises und des § 287 ZPO zur Hilfe (BGH NJW 2000, 2814, 2815; 2008, 2647 Tz. 12).

    (2) Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises besteht in Verträgen mit rechtlicher Beratung die Vermutung, dass der Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten nahegelegen hätte (BGH NJW 2000, 2814, 2815; 2008, 2647 Tz. 12; 2009, 1591 Tz. 9).

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12
    Für den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität kommen dem Mandanten die Beweiserleichterungen des Anscheinsbeweises und des § 287 ZPO zur Hilfe (BGH NJW 2000, 2814, 2815; 2008, 2647 Tz. 12).

    (2) Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises besteht in Verträgen mit rechtlicher Beratung die Vermutung, dass der Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten nahegelegen hätte (BGH NJW 2000, 2814, 2815; 2008, 2647 Tz. 12; 2009, 1591 Tz. 9).

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12
    (2) Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises besteht in Verträgen mit rechtlicher Beratung die Vermutung, dass der Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten nahegelegen hätte (BGH NJW 2000, 2814, 2815; 2008, 2647 Tz. 12; 2009, 1591 Tz. 9).

    Zwar hat die Berufung zutreffend darauf hingewiesen, dass der Anscheinsbeweis nur greift, wenn im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände eine bestimmte Entschließung des zutreffend unterrichteten Mandanten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2009, 1591 Tz. 9), also ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach den Lebensumständen eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigt.

  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12
    Im Übrigen bestand auch eine vertragliche Nebenpflicht der Beklagten, den Kläger vor Schaden zu bewahren und auf den Wegfall der Schenkungssteuervergünstigung nach § 13 a ErbStG a.F. hinzuweisen, da es sich um einen Umstand handelt, der für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich und der zusätzlich dem Steuerberater E. aufgrund seines persönlichen Wissens der Sach- und Rechtslage positiv bekannt war (vgl. BGHZ 128, 358 = NJW 1995, 958 und LS 2).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12
    Das Feststellungsinteresse entfällt nicht dadurch, dass als Folge veränderter Sachumstände nunmehr eine Leistungsklage möglich wäre (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79, 81; Zöller- Greger, ZPO, 30. Auf., § 256 Rdn. 7c).
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 92/08

    Steuerberaterhaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bezüglich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12
    Zu Recht und von der Berufung nicht angegriffen hat das Landgericht festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Steuerberatervertrag im Sinne eines umfassenden Dauermandats bestand, der die Beklagte zur umfassenden Beratung auch jenseits der konkret bearbeiteten Angelegenheiten verpflichtete (vgl. BGH NJW-RR 2012, 828 Tz. 9 m.w.N.), und damit auch zum Hinweis auf den Wegfall der Steuervergünstigung des § 13 a ErbStG a.F. bei einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile im Jahr 2008.
  • OLG Köln, 30.10.2015 - 19 U 20/15
    Das Landgericht hat in diesem Zusammenhang auf die Feststellungen des Sachverständigen Prof. Dr. X in seiner zu dem Verfahren vor dem Landgericht Köln zu Az. 18 O 140/07 (= OLG Köln, 19 U 112/12) erstatteten Gutachten vom 15.10.2009 (Anl. TW2, Bl. 27 ff. Anlagenheft I) Bezug genommen und gemeint, den gesamten Inhalt des Gutachtens als unstreitigen Sachverhalt ansehen zu können.
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