Rechtsprechung
OLG Köln, 12.11.1999 - 19 U 112/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vergleich Mängel Hardware Software
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 779
Vergleich Mängel Hardware Software - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsgrundlage; Anspruchsgrundlage; Vergleich; Gegenseitiges Nachgeben; Kaufvertrag; Werkvertrag; Kaufmännisches Bestätigungsschreiben; Zurückbehaltungsrecht; Hardware; Mangel; Kostenerstattung; Parallelverfahren; Klagerücknahme
- Judicialis
ZPO § 313 a; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Zi. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; BGB § 779; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 826; ; BGB § 286; ; BGB § 288
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 779
Vergleich über Mängel von Hard- und Software - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 26.03.1999 - 42 O 189/98
- OLG Köln, 12.11.1999 - 19 U 112/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 111/63
Auszug aus OLG Köln, 12.11.1999 - 19 U 112/99
Zwar schließen weder die Vermutung noch die rechtserzeugende Kraft des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben den Nachweis aus, dass über den Inhalt des Bestätigungsschreibens hinaus ergänzende, in dem Schreiben nicht enthaltene mündliche Vereinbarungen getroffen worden sind (BGH NJW 64, 589).Daher ist anerkannt, dass sich der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf zusätzliche Abreden nur dann berufen kann, wenn sie dem Bestätigungsschreiben nicht widersprechen (BGHZ 67, 381; NJW 64, 589; WM 86, 168).
- BGH, 17.10.1985 - I ZR 238/83
Auslegung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens
Auszug aus OLG Köln, 12.11.1999 - 19 U 112/99
Daher ist anerkannt, dass sich der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf zusätzliche Abreden nur dann berufen kann, wenn sie dem Bestätigungsschreiben nicht widersprechen (BGHZ 67, 381; NJW 64, 589; WM 86, 168). - BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62
Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden; …
Auszug aus OLG Köln, 12.11.1999 - 19 U 112/99
Das wird von der Rechtsprechung jedenfalls dann angenommen, wenn der Gegner gegen ein schriftliches Anerkenntnis auf die Erwirkung eines Titels verzichtet (BGHZ 39, 60).