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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1028
OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2006,1028)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2006 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2006,1028)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2006,1028)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • JurPC

    BGB §§ 145 ff., 164 ff.
    Verwendung eines fremden Passwortes bei der Internet-Auktion

  • nomos.de PDF, S. 27

    EBay, Sofortkauf, Nachweis eines wirksamen Vertragsschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für einen im Internet erworbenen PKW; Auslegung eines Angebotes zum Sofortkauf bezüglich eines Porsches über ebay; Zurechnung von unter unrichtigem Benutzernamen abgegebenem Gebot; Willenserklärung ohne Einwilligung des wahren ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay - Account-Missbrauch - bei Autokaufvertrag

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 164 ff., 179 BGB

  • kanzlei.biz

    EBay-Verkäufer müssen Identität des Käufers nachweisen (Porsche Carrera 4)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay - Account-Missbrauch - bei Autokaufvertrag

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB §§ 145 ff.; ; BGB §§ 164 ff.

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 145 ff. § § 164 ff.
    Zustandekommen von Verträgen im Geschäftsverkehr über Internet-Verkaufsplattform - Darlegungs- und Beweislast zur Person des Vertragspartner bei Kennwortnutzung - Gebot zum Kauf eines Luxussportwagens unter Kennwort eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Die Registrierung bei einer Internetverkaufsplattform allein begründet noch kein schutzwürdiges Vertrauen des Geschäftspartners bezüglich der unter der Benutzerkennung tatsächlich handelnden Person. Zur Beweislast bezüglich des wirksamen Vertragsschlusses im ...

  • heise.de (Pressebericht, 04.03.2006)

    EBay-Verkäufer müssen bei Vertragsabschluss Identität des Käufers nachweisen

  • heise.de (Pressebericht, 04.03.2006)

    EBay-Verkäufer müssen bei Vertragsabschluss Identität des Käufers nachweisen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausnutzung fremden Ebay-Nutzernamens - eBay-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertragsschluss bei Online-Auktionen

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Weitergabe der eBay-Accountdaten ?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vertragsschluss über eBay bei Kennwortmissbrauch

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung für Käufe Dritter bei eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Porsche wider Willen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragsschluss bei Online-Auktionen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beweisproblem beim Internet-Kauf - Verkäufer muss die Identität des Käufers selbst nachweisen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisrecht - Missbräuchliche Namensverwendung im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1676
  • MMR 2006, 321
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Aachen, 02.06.2005 - 12 O 55/05

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines über das Internetportal Ebay zustande

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05
    Die Berufung des Klägers gegen das am 02.06.2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (12 0 55/05) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Köln vom 02. Juni 2005 (12 O 55/05) aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 74.900 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 05. November 2004 Zug um Zug gegen Übergabe des PKW Marke Porsche 996 Carrera 4 S Coupe, Fahrgestellnummer-Nr. ###1 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 928, 00 EUR zu zahlen.

  • OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02

    Computerrecht: Vertragsschlüsse im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05
    Der Geschäftspartner kann im anonymen Internetverkehr daher allein aufgrund eines verwendeten Passworts nicht berechtigterweise davon ausgehen, einen Vertragspartner zu erhalten (vgl. Senatsurteil vom 06.09.2002, CR 2003, 55 f.).
  • OLG München, 05.02.2004 - 19 U 5114/03

    Rechtsfolgen der Beteiligung an einer Internet-Auktion unter fremdem

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05
    In Betracht kommt allein ein Handeln unter ihrem Namen, worauf - auch im Internetverkehr (vgl. OLG München NJW 2004, 1328, 1329) - die §§ 164 ff. BGB entsprechende Anwendung finden.
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Dies gilt auch für Geschäfte, die über das Internet abgewickelt werden (OLG München, aaO S. 1328 f.; OLG Köln, NJW 2006, 1676; OLG Hamm, NJW 2007, 611, 612; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 164 Rn. 10 f., § 172 Rn. 18).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum wird die Frage unterschiedlich beurteilt, ob derjenige, der als Inhaber eines online geführten Kontos die für dessen Nutzung erforderlichen Zugangsdaten einem Dritten überlässt oder diesem die Nutzung der Daten immerhin ermöglicht, für die von dem Dritten vorgenommene bestimmungswidrige Nutzung des Kontos nach Rechtsscheingrundsätzen haftet (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676, 1677; OLG Hamm NJW 2007, 611, 612; LG Bonn CR 2004, 218, 219 f. = MMR 2004, 179; LG Aachen CR 2007, 605 f.; AG Wiesloch CR 2008, 600, 601 = K&R 2008, 550 = MMR 2008, 626; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 172 Rdn. 18; Spindler/Weber in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, § 164 BGB Rdn. 8 ff.; Mankowski, CR 2007, 606 f.; Werner, K&R, 554 f.; Herresthal, K&R; 2008, 705, 706 ff.).

    Eine Haftung des Kontoinhabers soll insbesondere dann ausscheiden, wenn dieser das Handeln des Unberechtigten nicht zumindest hätte erkennen müssen (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676, 1677; OLG Hamm NJW 2007, 611, 612), der Geschäftsgegner von einem Eigengeschäft des Handelnden ausgeht (Werner, K&R 554, 555) oder den Missbrauch kennt oder fahrlässig nicht erkennt (Herresthal, K&R 705, 709).

  • LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06

    Angebot und Verbreitung von Kopierschutzumgehungsprogrammen bei ebay

    Das OLG Köln (MMR 2006, Seite 321 unter Rdn 19) lässt sogar die Einrichtung eines Email-Kontos und eines Benutzerkennworts angesichts der nach wie vor unvermindert gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten nicht ausreichen, um einen schützenswerten Vertrauenstatbestand zu begründen (hier auf Käuferseite) und führt weiter aus, dass der Geschäftspartner im anonymen Internetverkehr allein aufgrund eines verwendeten Passworts nicht berechtigterweise davon ausgehen kann, einen Vertragspartner zu erhalten.
  • LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06

    Haftung für rechtswidrige Äußerungen in Forum durch Haushaltsmitglieder

    Soweit der Verfügungsbeklagte seine abweichende Rechtsauffassung auf zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg (Urteil vom 02.02.2004 - 9 U 145/03) und Köln (Urteil vom 13.01.2006 - 19 U 120/05) stützt, sind diese Entscheidungen bereits im Kern auf den vorliegenden Sachverhalt und die vorliegend zu beurteilende Rechtsfrage nicht übertragbar.
  • AG Neumünster, 03.04.2007 - 31 C 1338/06

    eBay-Accounts: Verantwortlichkeit des Inhabers im Falle der Nutzungsüberlassung

    Der über den Plattformbetreiber eBay geschlossene Vertrag kommt in der Regel (nach den Grundsätzen zum Handeln unter fremden Namen) zwischen dem Erwerber der angebotenen Ware und dem Namensträger des Accounts zustande (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676; OLG München NJW 2004, 1328; LG Bonn WRP 2005, 640; MMR 2002, 255, 257; Wiebe in Spindler/Wiebe, Internetauktionen, S. 84 f).
  • AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06

    Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung aus einer Internetauktion; Zustandekommen eines

    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Handelnde befugt oder unbefugt den Internetanschluss eines anderen für eine Bestellung benutzt (Palandt, 67. Aufl., § 164 Rn. 11; OLG München, NJW 2004, 1328; OLG Köln, NJW 2006, 1676; LG Aachen, CR 2007, 605).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4450
OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2005,4450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2005 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2005,4450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2005,4450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Erfüllungsort

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art 5, 23 EuGVVO, Art. 17 EuGVU
    Erfüllungsort

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit eines Landgerichts; Bestimmung des Erfüllungsortes bei einem Vertrag über den Kauf beweglicher Sachen; Abschluss einer wirksamen Gerichtsstandvereinbarung; Gerichtsstandvereinbarung durch einen Handelsbrauch; Besonderer Gerichtsstand des ...

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 5; ; EuGVVO Art. 23; ; EuGVU Art. 17

  • rewis.io
  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de

    EuGVVO Art. 5, Art. 23; EuGVU Art. 17
    Erfüllungsort beim Verkauf beweglicher Sachen nach Art. 5 Nr. 1b Hs. 1 EuGVVO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstandsvereinbarung nach EuGVVO: Erfüllungsort

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 19 U 40/05

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit deutscher

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Allerdings hat der Senat in einem Urteil vom 28.06.1994 - 19 U 179/93 - EwiR 1994, 1189 entschieden, dass eine in AGB enthaltene Gerichtsstandsklausel auch dann eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 17 Abs. 1 S. 2 1. Alt. EuGVÜ begründen kann, wenn die Gegenpartei des Verwenders eine Annahmeerklärung unterschreibt, in der auf die rückseitig abgedruckten AGB hingewiesen wird, obwohl diese in einer Sprache abgefasst sind, welche die Gegenpartei nicht versteht (so fortgeführt mit Urteil des Senats vom 20.09.2005 - 19 U 40/05).
  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 19 U 179/93
    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Allerdings hat der Senat in einem Urteil vom 28.06.1994 - 19 U 179/93 - EwiR 1994, 1189 entschieden, dass eine in AGB enthaltene Gerichtsstandsklausel auch dann eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 17 Abs. 1 S. 2 1. Alt. EuGVÜ begründen kann, wenn die Gegenpartei des Verwenders eine Annahmeerklärung unterschreibt, in der auf die rückseitig abgedruckten AGB hingewiesen wird, obwohl diese in einer Sprache abgefasst sind, welche die Gegenpartei nicht versteht (so fortgeführt mit Urteil des Senats vom 20.09.2005 - 19 U 40/05).
  • BGH, 31.10.1989 - VIII ZR 330/88

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Annahmeerklärung - Sprache - Stempelaufdruck -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Dieses Senatsurteil basiert aber auf der Rechtsprechung des BGH, der zufolge eine Sprachunkenntnis des Gegners der Einbeziehung von AGB nur dann nicht entgegensteht, wenn der Hinweis auf die AGB in der Verhandlungssprache erfolgt ist (BGH IPRax 1991, 326; OLG Hamm IPRax 1991, 324, 325).
  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Nicht ausreichend ist auch dabei, dass der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechnungen mit dem Hinweis auf seine rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen versendet (BGH BB 04, 853; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., EuGVVO, Art. 23 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 7 U 26/15

    Anforderungen an die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im

    Werden die Verhandlungen in ausländischer Sprache geführt, muss auf die Bedingungen in der Verhandlungssprache hingewiesen werden (OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005, 19 U 120/05, juris, Rz. 41), was vorliegend erfolgt ist.
  • OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

    Vielmehr ist der Geschäftssitz der Beklagten in W./ Österreich, an den die Waren auch tatsächlich geliefert wurden, als Erfüllungsort anzusehen (vgl. auch OLG Hamm OLGR 2006, 327, 329).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht weiter darauf an, ob eine in spanischer Sprache gehaltene Bezugnahme auf Allgemeine Einkaufsbedingungen, wie in der von der Verfügungsbeklagten zu 3) als Anlage 21 vorgelegten Bestellung vom 26. Januar 2018 enthalten, ausgereicht hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31.10.1989, VIII ZR 330/88 , Rn. 1 bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005, 19 U 120/05 , Rn. 23 ff. bei juris; Schiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 27.02.1998, 3 U 176/96 BSch , Rn. 51 bei juris; Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald 5. Aufl. 2017, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 35; Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, Rn. 8.68).
  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 184/07

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die

    Während die Oberlandesgerichte Hamm und Köln die Auffassung vertreten, dass zuständigkeitsbegründender Erfüllungsort bei einem Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen derjenige Ort sei, an dem der Käufer die Sache körperlich entgegennehme und damit die Verfügungsgewalt über sie erlange (OLG Hamm, OLGR 2006, 327, 330; OLG Köln, IHR 2007, 164, 166), ist das Oberlandesgericht Stuttgart der Ansicht, dass bei Versendungskäufen der Erfüllungsort im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Spiegelstrich EuGVVO an dem Ort liege, an dem der Verkäufer die Ware dem mit dem Transport zum Käufer beauftragten Spediteur übergeben habe (OLGR 2008, 350; ebenso OLG Oldenburg IHR 2008, 112, 118).
  • OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Anforderungen an die Form

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Anfangsphase mindestens einmal ausdrücklich vereinbart worden ist und die Parteien sich in der Praxis nach ihnen gerichtet haben (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522).

    Da Art. 23 EuGVVO gewährleisten soll, dass die Einigung zwischen den Parteien zweifelsfrei feststeht und sie somit vor überraschenden Gerichtsständen schützen soll (vgl. Musielak/ Stadler , ZPO, 8. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 6), genügt der laufende Abdruck von Gerichtsstandsvereinbarungen auf Rechnungen oder Auftragsbestätigungen allein nicht ( Rauscher , Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Rn 1809; BGH, NJW-RR 2004, 1292, 1293; OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522).

  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

    Schließlich liegt auch die weitere Voraussetzung der Formalternative des Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. b EuGVVO, dass die Vertragsparteien sich zumindest zum Beginn ihrer Geschäftsbeziehung einmal über die Geltung der Gerichtsstandsklausel geeinigt haben müssen (OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522; Kropholler, Europ. ZivilprozessR, 8. Aufl. 2005, Art. 23 EuGVVO RN 50; Stein/Jonas/Wagner, a.a.O., Art. 23 EuGVVO RN 74; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl. 2012, Art. 23 EuGVVO RN 10; Hau, IPRax 2005, 301, 304; ders., IPRax 2009, 44; Staudinger/Hausmann, a.a.O., RN 278), vor.
  • OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 5 U 99/07

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Die beiden Autoren sehen in ihren Ausführungen, zwischenzeitlich gefolgt durch OLG Hamm (6.12.2005 - 19 U 120/05, Nr. 43 = NJOZ 2006, 520), den Erfolgsort kaufvertraglicher Verpflichtungen in der Konstellation des Versendungskaufs grundsätzlich beim Empfänger der Lieferleistung, d.h. beim Käufer.
  • OLG Schleswig, 24.10.2008 - 14 U 4/08

    Rechtsscheinshaftung bei Zeichnung einer ausländischen Firma ohne Formzusatz

    Insofern liegt die Sache anders als in dem vom OLG Hamm (OLGReport 2006, 327 ff.) entschiedenen Fall, in dem die Vertragssprache französisch war.
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 19 U 5/08

    Internationale Zuständigkeit: Zahlungsanspruch aus der Herstellung und Lieferung

    Sowohl der Begriff "Verkauf beweglicher Sachen" als auch der Begriff der Erbringung von "Dienstleistungen" gemäß Art. 5 Nr. 1 b EuGVO sind prozessrechtlich autonom, d.h. anhand der Zielsetzung und der Systematik der EuGVO zu ermitteln (OLG Köln, OLGR 2005, 380; OLG Hamm OLG Report 2006, 327; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2005, Art. 5 Rdn. 38).
  • OLG Koblenz, 13.03.2008 - 6 U 947/07

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Urkundenklage eines deutschen

    Wo der Ort der vertragscharakteristischen Leistung liegt, wird dabei prozessrechtlich autonom unmittelbar in Art. 5 Nr. 1 Buchst. b bestimmt (BGH, Urt. v. 02.03.2006 - IX ZR 15/05 -, NJW 2006, 1806; OLG Köln, Urt. v. 12.01.2007 - 19 U 11/07 -, juris; OLG Hamm, Urt. v. 06.12.2005 - 19 U 120/05 -, OLGR 2006, 327).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2010 - 4 U 150/09

    Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bürgen

  • OLG Köln, 30.04.2007 - 16 U 50/06

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort bei gemischtem Vertrag

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5219
OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2006,5219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.04.2006 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2006,5219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. April 2006 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2006,5219)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 67 VVG
    Regress der Feuerversicherung: Anscheinsbeweis für die Schadensursächlichkeit von Schweißarbeiten

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 280 I; ; BGB § 831; ; VVG § 67

  • RA Kotz

    Schweißarbeiten - Anscheinsbeweis für Ursächlichkeit eines Brandes?

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 I; BGB § 831; VVG § 67
    Zu den Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schweißarbeiten und dem Ausbruch eines Brandes

  • ibr-online

    Zum Anscheinsbeweis für Schweißarbeiten als Brandursache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schweißarbeiten und dem Ausbruch eines Brandes; Bestehen eines übergegangenen Schadensersatzanspruchs wegen Brandschadens; Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften; Fehlen einer ...

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Brand nach Schweißarbeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1170
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90

    Voraussetzungen eines Beweises des ersten Anscheins; Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
    Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751).

    Sie muss aber so häufig vorkommen, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH VersR 1991, 460, 462).

    Der Umstand, dass eine Brandverursachung durch Arbeiten der Beklagten wahrscheinlicher ist als durch Arbeiten der A-GmbH, rechtfertigt die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht (BGH VersR 1991, 460).

  • BGH, 18.10.1983 - VI ZR 55/82

    Schweißarbeiten - Ausbruch eines Brandes - Beweis des ersten Anscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
    Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751).
  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
    Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751).
  • BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71

    Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
    Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751).
  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 103/89

    Mitverschulden bei Verletzung einer Kontrollpflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05
    Diese konkretisieren den jeweiligen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik; sie können zur Ausfüllung der Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden und stellen im allgemeinen brauchbare Maßstäbe für die zu fordernde Sorgfalt dar (BGH NJW-RR 1991, 1240, 1241).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15

    Schweißarbeiten im Dachbereich: Architekt muss auf Brandposten achten!

    Diese konkretisieren den jeweiligen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (vgl. OLGR Frankfurt 2006, 717).

    Schließlich steht außer Frage, dass ein derartiger Anscheinsbeweis nicht nur im deliktischen Bereich eingreift, sondern auch dann, wenn die Zuwiderhandlung gegen Unfallverhütungsvorschriften den Anknüpfungspunkt für eine vertragliche Haftung bildet (vgl. Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2004, 97; OLGR Frankfurt 2006, 717).

  • OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18

    Gebäudeversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Schweißarbeiten; Ausdehnung des

    Der BGH hat dies später dahingehend eingeschränkt und konkretisiert, dass für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten mit dem Ausbruch des Brandes der Beweis des ersten Anscheins nur dann spricht, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden ist und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH, Urteil vom 18.10.1983, VI ZR 55/82, juris; so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 05.04.2006, Az. 19 U 120/05, juris).
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