Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles durch fehlende Sicherung des abgestellten Fahrzeugs gegen Wegrollen auf Gefällestrecke
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit einer Kfz-Versicherung aufgrund eines grob fahrlässigen Handelns des Versicherungsnehmers; Rechtfertigung des Vorwurfs groben Fehlverhaltens bei unbewusster Fahrlässigkeit; Sicherung eines Kraftfahrzeugs gegen Wegrollen bei einem Straßengefälle von 10 % ...
- verkehrsrechtsforum.de
Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Fahrzeugsicherung gegen Wegrollen
- Judicialis
- ra.de
- RA Kotz
Gefälleparken - ohne Einlegen des Rückwärts- oder 1. Ganges - grobe Fahrlässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 61; StVO § 14 Abs. 2 S. 1
KfZ-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines PKW bei 10%igem Gefälle ohne Einlegen des Rückwärts- oder 1. Ganges - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Gang eingelegt - grob fahrlässig!
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Sicherung des Kfz gegen Wegrollen beim Abstellen auf Strasse mit10% Gefälle durch Handbremse und erstem Gang bzw. Rückwärtsgang
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Unzureichende Absicherung eines Fahrzeugs an abschüssiger Stelle
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auf steiler Straße geparkt und nur die Handbremse angezogen - grobe Fahrlässigkeit
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Im Gefälle reicht die Handbremse nicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auto auf abschüssiger Straße: Handbremse anziehen und mindestens ersten Gang einlegen - Bei Straße mit 10 % Gefälle Rückwärtsgang einlegen
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 02.08.2006 - 3 O 443/05
- OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 830
- MDR 2007, 721
- NZV 2007, 473
- VersR 2007, 1405
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
Grob fahrlässig ist ein Handeln, bei dem nach den gesamten Umständen die erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt ist und dasjenige unbeachtet bleibt, was jedem in der gegebenen Situation hätte einleuchten müssen, wobei grundsätzlich auch unbewusste Fahrlässigkeit den Vorwurf groben Fehlverhaltens rechtfertigen kann (BGH VersR 1989, 582; BGH VersR 2003, 364).Zwar kann aus objektiv grob fahrlässigem Fehlverhalten nicht regelhaft auch auf eine subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden, jedoch erlaubt das Ausmaß des objektiven Verstoßes jedenfalls grundsätzlich Rückschlüsse auf innere Vorgänge (BGH VersR 2003, 364; BGHZ 119, 147).
Dennoch wäre es zunächst Sache des Klägers gewesen, ihn entlastende Tatsachen vorzutragen, da die Beklagte außerhalb des zu beweisenden Geschehensablaufes steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während sie dem Kläger bekannt sind und ihm ergänzende Angaben deshalb zuzumuten sind (BGH VersR 2003, 364 m.N.).
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
Grob fahrlässig ist ein Handeln, bei dem nach den gesamten Umständen die erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt ist und dasjenige unbeachtet bleibt, was jedem in der gegebenen Situation hätte einleuchten müssen, wobei grundsätzlich auch unbewusste Fahrlässigkeit den Vorwurf groben Fehlverhaltens rechtfertigen kann (BGH VersR 1989, 582; BGH VersR 2003, 364).Das Vergessen eines von verschiedenen Handgriffen in einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf, das auch einem üblicherweise mit seinem Eigentum sorgfältig umgehenden Versicherungsnehmer passieren kann, ist nur dann der typische Fall eines Augenblicksversagens, der das "Verdikt der groben Fahrlässigkeit" nicht verdient, wenn der Versicherungsnehmer einen der Routinehandgriffe ausnahmsweise - durch äußere Umstände abgelenkt - vergisst (BGH VersR 1989, 582; BGH NJW 1986, 2838).
- BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
Das Vergessen eines von verschiedenen Handgriffen in einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf, das auch einem üblicherweise mit seinem Eigentum sorgfältig umgehenden Versicherungsnehmer passieren kann, ist nur dann der typische Fall eines Augenblicksversagens, der das "Verdikt der groben Fahrlässigkeit" nicht verdient, wenn der Versicherungsnehmer einen der Routinehandgriffe ausnahmsweise - durch äußere Umstände abgelenkt - vergisst (BGH VersR 1989, 582; BGH NJW 1986, 2838). - BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
Zwar kann aus objektiv grob fahrlässigem Fehlverhalten nicht regelhaft auch auf eine subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden, jedoch erlaubt das Ausmaß des objektiven Verstoßes jedenfalls grundsätzlich Rückschlüsse auf innere Vorgänge (BGH VersR 2003, 364; BGHZ 119, 147). - OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01
Verkehrssicherungspflichten eines Lkw-Fahrers als Versicherungsnehmer beim …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
Die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts sind deshalb nicht zu beanstanden und tragen die rechtliche Wertung, der Kläger habe sich, da er sein Fahrzeug nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert hatte, objektiv grob fahrlässig verhalten (vgl. OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 364).
- OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12
Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer …
Damit hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem Maß verletzt, das objektiv und subjektiv den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigt (vgl. aus der Rechtsprechung der Zivilgerichte ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.2007 - 19 U 127/06 -, juris).Insofern kann sich die Beklagte auf den Beweis des ersten Anscheins für das Fehlen einer doppelten Sicherung berufen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.2007, a. a. O., juris Rn. 9; vgl. zur Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Beamtenrecht nur Nds. OVG…, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
- VG Augsburg, 13.04.2018 - Au 2 K 17.1704
Schadenersatz wegen Dienstpflichtverletzung durch nicht hinreichend gesichertes …
Hierfür wäre erforderlich, dass der Kläger einen Routinehandgriff wegen einer Ablenkung durch äußere Umstände ausnahmsweise vergessen hätte (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 20.11.2017 - 2 K 6134/16 - UA S. 11; OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris Rn. 14). - VG Bayreuth, 22.11.2022 - B 5 K 21.843
Regressforderung des Dienstherrn, Abrollunfall, grobe Fahrlässigkeit, Umfang des …
Hierfür wäre erforderlich, dass der Kläger einen Routinehandgriff wegen einer Ablenkung durch äußere Umstände ausnahmsweise vergessen hätte (…vgl. VG Augsburg, U.v. 13.4.2018 - Au 2 K 17.1704 - juris Rn. 35; OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris Rn. 14).Eine Verpflichtung des Dienstherrn zum Abschluss einer Versicherung für derartige Fälle wie hier besteht schon nicht und hätte wohl auch keine Entlastung für den Kläger gebracht, da auch im Rahmen der Haftpflichtversicherung eine Leistungspflicht im Fall der groben Fahrlässigkeit (vgl. OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris), wiederum ausgeschlossen wäre.
- VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 11 K 13.01851
Verpflichtung zum Schadensersatz einer Postbeamtin (Postzustellerin) wegen grob …
Eine Verpflichtung des Dienstherrn zum Abschluss einer Versicherung für derartige Fälle wie hier besteht schon nicht und hätte wohl auch keine Entlastung für die Klägerin gebracht, da auch im Rahmen der Haftpflichtversicherung eine Leistungspflicht im Fall der groben Fahrlässigkeit, wie sie hier wohl anzunehmen wäre (OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris), wiederum ausgeschlossen wäre. - LG Hildesheim, 13.06.2018 - 1 S 17/18
Zur Haftung für Beschädigung eines Mietwagens durch unterlassene Sicherung gegen …
Insoweit hat das Amtsgericht mit Recht einen objektiv schwer wiegenden Pflichtverstoß in der Tatsache gesehen, dass der Beklagte entgegen der zu 8 14 Abs. 2 Satz 1 StVO normierten Sicherungspflicht die erforderliche doppelte Sicherung des abgestellten Fahrzeuges mittels Handbremse und Einlegen des Ganges bei Gefälle nicht vorgenommen hat (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 830). - VG Augsburg, 29.08.2013 - Au 2 K 13.276
Bundesbeamtenrecht; Schadensersatz wegen Dienstpflichtverletzung; grobe …
Mangels Vorliegens von Anhaltspunkten, die auf eine Sondersituation schließen lassen, hat der Kläger damit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem Maß verletzt, das objektiv und subjektiv den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigt (…vgl. NdsOVG, B.v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 - juris Rn. 5;… VG Augsburg, U.v. 23.6.2008 - Au 2 K 07.306 - juris Rn. 11; U.v. 9.4.2008 - Au 2 K 07.737 - UA S. 3;… VG Wiesbaden, U.v. 25.6.2007 - 8 E 384/05 - juris Rn. 37; OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris Rn. 6). - VG Wiesbaden, 25.06.2007 - 8 E 384/05
Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall und die Voraussetzungen für die …
Der entsprechende Nachweis kann auch nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises erbracht werden (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 22.09.1999, Az.: 22 VG 292/99, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007, Az.: 19 U 127/06, zitiert nach Juris). - LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11
Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des …
Nur vorsorglich (im Hinblick auf ein mögliches Berufungsverfahren) wird jedoch angemerkt, dass die Klägerin für ein - prinzipiell denkbares - Augenblicksversagen als Entschuldigungsgrund nichts Konkretes vorgetragen hat (vgl. zu den Anforderungen OLG Karlsruhe v. 8.3.2007, 19 U 127/06, Rn. 14; BGH v. 8.2.1989, IVa ZR 57/88).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.05.2007 - 19 U 127/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 2 Nr 3 VOB/B, § 2 Nr 5 VOB/B, § 2 Nr 6 VOB/B, § 280 BGB, § 631 BGB
VOB-Vertrag: Voraussetzungen der Anpassung der Vergütung für Erdarbeiten wegen mehr Mengen an Erdaushub als im Leistungsverzeichnis vorgesehen - Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 280; BGB § 631; VOB/B § 2
Zum Restwerklohnanspruch wegen entstandener Mehrkosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderung der "Bauumstände" ist keine Änderung des Bauentwurfs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung von Restwerklohnforderungen wegen der Planung und Ausführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten an einem Bauvorhaben; Annahme der Zusage einer Kostenkompensation; Anspruch auf Mehrvergütung wegen Verletzung von Prüfpflichten; Anpassung einer Vergütung ...
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Müssen Mehrkosten gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B tatsächlich entstanden sein? (IBR 2008, 1054)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Änderung der "Bauumstände" ist keine Änderung des Bauentwurfs! (IBR 2008, 375)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.05.2006 - 26 O 323/04
- OLG Frankfurt, 25.05.2007 - 19 U 127/06
- BGH, 14.02.2008 - VII ZR 125/07
Papierfundstellen
- MDR 2009, 305
- BauR 2008, 1633
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 24.10.1990 - 4 U 3592/89
Fehler in der Preisermittlung des Auftragsnehmers auf Grund von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2007 - 19 U 127/06
Erschwerungen in der Leistungsdurchführung, wie etwa die Notwendigkeit der Verstärkung von Personal- und Materialkapazitäten, rechtfertigen allein nicht die Anwendbarkeit von § 2 Nr. 5 VOB/B, sofern sich die Grundlagen der Preisermittlung nicht ändern (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 24.10.1990 (Az.: 4 U 3592/89 - juris).