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   OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15   

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OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2016,41783)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.09.2016 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2016,41783)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. September 2016 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2016,41783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Hufschmiedes wegen zu kurzen Anschnitts eines Hufs eines Pferdes

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung eines Hufschmiedes wegen zu kurzen Anschnitts eines Hufs eines Pferdes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Haftung des Hufschmieds beim Beschlagen eines Pferdes

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Haftung des Hufschmieds

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Hufschmieds für Lahmheit eines Springpferdes

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Haftung des Hufschmieds beim Beschlagen eines Pferdes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung des Hufschmieds beim Beschlagen eines Pferdes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Hufschmieds beim Beschlagen eines Pferdes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Huf eines Turnierpferds falsch beschlagen - Hufschmied kann den Vorwurf entkräften, das Springpferd durch einen Fehler lahmgelegt zu haben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung des Hufschmieds beim Beschlagen eines Pferdes

  • versr.de (Kurzinformation)

    Haftung des Hufschmieds beim Beschlagen eines Pferdes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. vom 27.04.2004, Az. VI ZR 34/03- nach juris) "führt ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsfehler.

    Dafür reicht aus, dass der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahe legen oder wahrscheinlich machen muss der Fehler den Schaden hingegen nicht." Eine Umkehr der Beweislast ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang zwischen grobem Behandlungsfehler und Schaden gänzlich fehlt bzw. äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 02.07.2013, Az. VI ZR 110/13; Urt. vom 27.04.2004, Az. VI ZR 34/03 - jeweils nach juris).

  • BGH, 18.04.1972 - VI ZR 149/70

    Unterschrift - Namenszug - Schriftzug - Rechtswirksame Unterzeichnung -

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15
    Ob der Anscheinsbeweis durch den Nachweis der Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs entkräftet ist, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung (vgl. BGH, VersR 1972, 767 f; Greger, VersR 1980, 1091 ff.).
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15
    Nachdem allerdings das Landgericht die Vorlage und den darauf bezogenen Vortrag des Beklagten in seinem Urteil nicht berücksichtigt und auch nicht als verspätet zurückgewiesen hat - hierauf kam es nach dem Urteil des Landgerichts auch nicht an - scheidet eine Zurückweisung durch den Senat nach § 531 Abs. 1 ZPO aus, da das Berufungsgericht eine von der Vorinstanz unterlassene Zurückweisung nicht nachholen kann (vgl. Beck´scher Onlinekommentar ZPO, § 531 Rn. 2, BGH, Urt. vom 21.01.1981, Az. VIII ZR 10/80 - nach juris).
  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13

    Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15
    Dafür reicht aus, dass der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahe legen oder wahrscheinlich machen muss der Fehler den Schaden hingegen nicht." Eine Umkehr der Beweislast ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang zwischen grobem Behandlungsfehler und Schaden gänzlich fehlt bzw. äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 02.07.2013, Az. VI ZR 110/13; Urt. vom 27.04.2004, Az. VI ZR 34/03 - jeweils nach juris).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87

    Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15
    Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise spätere Verhaltensstörungen eines nach fehlerhafter Geburtseinleitung zur Welt gekommenen Kindes als Primärschaden eingestuft und nicht lediglich den Hirnschaden (BGH, Urt. vom 21.07.1998, Az. VI ZR 15/98 - nach juris), ebenso hat er eine auf einer Netzhautablösung beruhende Schädigung des Sehvermögens als Primärschaden eingestuft (BGH, Urt. vom 16.11.2004, VI ZR 328/03; vgl. auch BGH, Urt. vom 28.06.1988, Az. VI ZR 210/87 - jeweils nach juris: Hodenverkümmerung infolge einer Lungentuberkulose bei unterbliebener Röntgenkontrolle als Primärschaden).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15
    Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise spätere Verhaltensstörungen eines nach fehlerhafter Geburtseinleitung zur Welt gekommenen Kindes als Primärschaden eingestuft und nicht lediglich den Hirnschaden (BGH, Urt. vom 21.07.1998, Az. VI ZR 15/98 - nach juris), ebenso hat er eine auf einer Netzhautablösung beruhende Schädigung des Sehvermögens als Primärschaden eingestuft (BGH, Urt. vom 16.11.2004, VI ZR 328/03; vgl. auch BGH, Urt. vom 28.06.1988, Az. VI ZR 210/87 - jeweils nach juris: Hodenverkümmerung infolge einer Lungentuberkulose bei unterbliebener Röntgenkontrolle als Primärschaden).
  • OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 92/12

    Haftung des Apothekers bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15
    Zudem hat die Rechtsprechung auch in weiteren Fällen entsprechende Beweiserleichterungen bei Verletzung von Berufspflichten von Angehörigen, die mit Leben, Körper und Gesundheit zu tun haben, angenommen (vgl. Bademeister-Fall BGH, Urt. vom 13.03.1962 - VI ZR 142/61 - nach juris; Heilpraktiker OLG Hamm, VersR 1987, 1019 - nach juris; Krankenhauspflegepersonal BGH, Urt. vom 10.11.1970 - VI ZR 83/69 - nach juris; Gasinstallateur OLG Celle, Urt. vom 19.02.1986 - 9 U 234/84 - nach juris; Apotheker, OLG Köln, Urt. vom 07.08.2013 - 5 U 92/12 - nach juris; so auch Schiemann in: Staudinger, 2005, Vorbem. zu §§ 249-254, Rn. 96).
  • BGH, 10.05.2016 - VI ZR 247/15

    Umkehr der Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 10.05.2016, Az. VI ZR 247/15 - nach juris) sind die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern auch im Bereich der tierärztlichen Behandlung anzuwenden, da sich beide Tätigkeiten auf einen lebenden Organismus beziehen, bei dem der Arzt zwar das Bemühen um Helfen und Heilung, nicht aber den Erfolg schulden kann.
  • BGH, 13.03.1962 - VI ZR 142/61
    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15
    Zudem hat die Rechtsprechung auch in weiteren Fällen entsprechende Beweiserleichterungen bei Verletzung von Berufspflichten von Angehörigen, die mit Leben, Körper und Gesundheit zu tun haben, angenommen (vgl. Bademeister-Fall BGH, Urt. vom 13.03.1962 - VI ZR 142/61 - nach juris; Heilpraktiker OLG Hamm, VersR 1987, 1019 - nach juris; Krankenhauspflegepersonal BGH, Urt. vom 10.11.1970 - VI ZR 83/69 - nach juris; Gasinstallateur OLG Celle, Urt. vom 19.02.1986 - 9 U 234/84 - nach juris; Apotheker, OLG Köln, Urt. vom 07.08.2013 - 5 U 92/12 - nach juris; so auch Schiemann in: Staudinger, 2005, Vorbem. zu §§ 249-254, Rn. 96).
  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69

    Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen -

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 129/15
    Zudem hat die Rechtsprechung auch in weiteren Fällen entsprechende Beweiserleichterungen bei Verletzung von Berufspflichten von Angehörigen, die mit Leben, Körper und Gesundheit zu tun haben, angenommen (vgl. Bademeister-Fall BGH, Urt. vom 13.03.1962 - VI ZR 142/61 - nach juris; Heilpraktiker OLG Hamm, VersR 1987, 1019 - nach juris; Krankenhauspflegepersonal BGH, Urt. vom 10.11.1970 - VI ZR 83/69 - nach juris; Gasinstallateur OLG Celle, Urt. vom 19.02.1986 - 9 U 234/84 - nach juris; Apotheker, OLG Köln, Urt. vom 07.08.2013 - 5 U 92/12 - nach juris; so auch Schiemann in: Staudinger, 2005, Vorbem. zu §§ 249-254, Rn. 96).
  • OLG Celle, 19.02.1986 - 9 U 234/84

    Haftung des Gasinstallateurs wegen Montagefehlern

  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 15/98

    Anforderungen an Beweisführung im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99

    Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • OLG Schleswig, 13.03.2020 - 1 U 77/19

    Schadensersatz wegen Fehlern beim Beschlagen eines Pferdes; Anscheinsbeweis im

    Das von der Klägerin in Bezug genommene Urteil (OLG Köln, Urteil vom 02.09.2016, 19 U 129/15, Rn. 42 bei juris) war aber nicht einschlägig, weil dort von einem sicher festgestellten zu kurzen Ausschneiden auf eine Lahmheit geschlossen worden ist.
  • LG Flensburg, 05.07.2019 - 5 O 30/17

    Schadensersatz wegen Fehlern beim Beschlagen eines Pferdes; Anscheinsbeweis im

    Dies ist beispielsweise angenommen worden bei einer Pflichtverletzung durch ein zu starkes Einkürzen eines Hufes sowie einer anschließenden Springuntauglichkeit wegen Lahmheit (OLG Köln, Urteil vom 02.09.2016, 19 U 129/15, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.01.2016 - 19 U 129/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21104
OLG Frankfurt, 04.01.2016 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2016,21104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.01.2016 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2016,21104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Januar 2016 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2016,21104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 355 BGB, § 14 BGB-InfoV
    Wiedergabe des Wortlauts von § 355 II 3 BGB a.F. als ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer

    Wiedergabe des Wortlauts von § 355 II 3 BGB a.F. als ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

  • rechtsportal.de

    BGB § 355; BGB-InfoV § 14
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 355 Abs. 2 S. 3 a.F.
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2016 - 19 U 129/15
    Soweit er rügt, der Senat habe verkannt, dass der Bundesgerichtshof in der maßgeblichen Entscheidung BGHZ 180, 123 nicht auf den Begriff des "Darlehensantrags", sondern - ausschließlich - auf den Terminus "Vertragsurkunde" abstelle, geht dies fehl.

    Diesem Ergebnis stehe die von dem Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. März 2009 (XI ZR 33/08) nicht entgegen.

    Insbesondere konnte die Belehrung - anders als in dem von Klägerseite zitierten Fall des Bundesgerichtshofes (BGHZ 180, 123) - aufgrund der korrekten Wiedergabe des Inhalts von § 355 Abs. 2 S. 3 BGB keinesfalls dahin (miss)verstanden werden, dass die Widerrufsfrist mit Übergabe der Vertragserklärung der Bank beginne.

    Da es sich bei "dem schriftlichen Darlehensantrag" auch um die Willenserklärung der Bank handeln konnte, hatte in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bereits das Berufungsgericht ausgeführt, dass der Rechtsunkundige annehmen könne, die Widerrufsfrist beginne unabhängig davon, von welcher der beteiligten Person der Darlehensantrag stamme, d. h. im dortigen Streitfall bereits mit Erhalt des Vertragsangebotes der Bank durch den Verbraucher (vgl. BGHZ 180, 123, 126 f.).

    Entgegen der Auffassung der Berufung ergibt sich aus der Entscheidung BGHZ 180, 123 kein Anderes.

  • OLG Hamm, 16.03.2015 - 31 U 118/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2016 - 19 U 129/15
    Die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welche den Rechtsstandpunkt des erkennenden Senats teilt, ist hiernach rechtskräftig geworden (vgl. den Hinweis bei juris zu OLG Hamm WM 2015, 920 [OLG Hamm 16.03.2015 - 31 U 118/14] ).

    Ein solches Missverständnis wird vorliegend aber durch den Gebrauch der Wendung "meine Vertragserklärung" ausgeschlossen (ebenso: OLG Frankfurt, 23 U 288/13, Beschlüsse vom 1. August und 17. September 2014, juris ; OLG Frankfurt, 23 U 178/14, Urteil vom 5. August 2015, juris ; OLG Celle WM 2014, 1421; OLG Hamm WM 2015, 920 und WM 2015, 1007; Homberger , EWiR 21/2014, 671).

  • OLG Celle, 14.07.2014 - 3 W 34/14

    Zur Wirksamkeit einer Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2016 - 19 U 129/15
    Ein solches Missverständnis wird vorliegend aber durch den Gebrauch der Wendung "meine Vertragserklärung" ausgeschlossen (ebenso: OLG Frankfurt, 23 U 288/13, Beschlüsse vom 1. August und 17. September 2014, juris ; OLG Frankfurt, 23 U 178/14, Urteil vom 5. August 2015, juris ; OLG Celle WM 2014, 1421; OLG Hamm WM 2015, 920 und WM 2015, 1007; Homberger , EWiR 21/2014, 671).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 397/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2016 - 19 U 129/15
    Vielmehr bestätigt das zitierte BGH-Urteil ausdrücklich die dort angefochtene Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 28. Dezember 2007 (Az. 17 U 397/06) und hält ausdrücklich fest, das Berufungsgericht habe zu Recht angenommen, dass die verfahrensgegenständliche Widerrufsbelehrung nicht den Vorgaben des § 355 BGB entspreche (Rz. 14, Rz. 16).
  • OLG Hamm, 02.02.2015 - 31 U 126/14

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2016 - 19 U 129/15
    Ein solches Missverständnis wird vorliegend aber durch den Gebrauch der Wendung "meine Vertragserklärung" ausgeschlossen (ebenso: OLG Frankfurt, 23 U 288/13, Beschlüsse vom 1. August und 17. September 2014, juris ; OLG Frankfurt, 23 U 178/14, Urteil vom 5. August 2015, juris ; OLG Celle WM 2014, 1421; OLG Hamm WM 2015, 920 und WM 2015, 1007; Homberger , EWiR 21/2014, 671).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2015 - 23 U 178/14

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2016 - 19 U 129/15
    Ein solches Missverständnis wird vorliegend aber durch den Gebrauch der Wendung "meine Vertragserklärung" ausgeschlossen (ebenso: OLG Frankfurt, 23 U 288/13, Beschlüsse vom 1. August und 17. September 2014, juris ; OLG Frankfurt, 23 U 178/14, Urteil vom 5. August 2015, juris ; OLG Celle WM 2014, 1421; OLG Hamm WM 2015, 920 und WM 2015, 1007; Homberger , EWiR 21/2014, 671).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2017 - 9 U 72/16

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Verwendung

    Entsprechend ist der Kredit darin auch als einheitliches Darlehen bezeichnet und nur einmal von den Darlehensnehmern unterzeichnet, nicht gesondert für jedes Unterkonto (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.01.2016, 19 U 129/15 ; Rn. 12 f. - juris; Beschluss vom 27.04.2016, 23 U 146/15).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.11.2015 - 19 U 129/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63352
OLG Frankfurt, 26.11.2015 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2015,63352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.2015 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2015,63352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 2015 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2015,63352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.03.2016 - 19 U 129/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,107445
OLG Stuttgart, 24.03.2016 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2016,107445)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.03.2016 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2016,107445)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. März 2016 - 19 U 129/15 (https://dejure.org/2016,107445)
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