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   OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01   

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https://dejure.org/2001,4095
OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01 (https://dejure.org/2001,4095)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.05.2001 - 19 U 13/01 (https://dejure.org/2001,4095)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2001 - 19 U 13/01 (https://dejure.org/2001,4095)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen der vertraglichen Verpflichtung zur Übertragung des Kundenstamms; Gesetzes- und vertragswidriger Zugriff auf Kundendaten als Grundlage eines Ausgleichsanspruchs

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers; Verpflichtung zur Bekanntgabe des Kundenstammes

  • Judicialis

    HGB § 89 b; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b
    Kein Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers bei fehlender vertraglicher Verpflichtung zur Weitergabe der Kundendaten an den Hersteller

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b (analog)
    Handelsrecht: Kein Ausgleichsanspruch bei fehlender vertraglicher Verpflichtung zur Weitergabe der Kundendaten an den Hersteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Toyota -, AA des VH, Analogievoraussetzung 2, Verpflichtung zur Überlassung des Kundenstamms, Einschaltung eines Marketingunternehmens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1102
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 5/95

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers; Pflicht zur Rückübermittlung

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
    Durch Urteil vom 17.08.2000, auf dessen Inhalt wegen sämtlicher Einzelheiten Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage unter Bezugnahme u.a. auf das Urteil des BGH vom 17.04.1996 (NJW 1996, 2159), das zu dem identischen T.-Händlervertrag ergangen ist, abgewiesen, und die Widerklage durch die Klageerhöhung als erledigt angesehen.

    Die Erstentscheidung datiert vom 17.04.1996 (NJW 1996, 2159), in der der BGH sich ausführlich mit der vertraglichen Regelung der Verpflichtung der Händler zur Überlassung ihrer Kundendaten an ein selbständiges Drittunternehmen befasst und die Anwendbarkeit des § 89 b HGB analog angesichts der speziellen vertraglichen Konstruktion abgelehnt hat.

  • BGH, 17.06.1998 - VIII ZR 102/97

    Voraussetzungen des Ausgleichanspruchs; Anspruch auf Übertragung der

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
    Abgeschlossen wird diese Rechtsprechung durch den Nichtannahmebeschluss des 8. Senats vom 17. Juni 1998 - VIII ZR 102/97 -, in dem der Senat die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 29.01.1997 (NJW-RR 1997, 1186), auf das sich der Kläger hier mehrfach stützt, zwar nicht angenommen hat.
  • OLG Saarbrücken, 29.01.1997 - 1 U 195/96

    - Toyota 4 -, AA des VH für Kraftfahrzeuge, Einbindung in die Absatzorganisation

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
    Abgeschlossen wird diese Rechtsprechung durch den Nichtannahmebeschluss des 8. Senats vom 17. Juni 1998 - VIII ZR 102/97 -, in dem der Senat die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 29.01.1997 (NJW-RR 1997, 1186), auf das sich der Kläger hier mehrfach stützt, zwar nicht angenommen hat.
  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
    Entgegen der Ansicht des Klägers folgt auch aus der (zudem zeitlich vor der T. II Entscheidung des BGH vom 26.11.1997 liegenden) Renault-Entscheidung des 8. Senats vom 26.02.1997 (NJW 1997, 1503) nicht, dass für das Entstehen eines Ausgleichsanspruchs keine vertragliche Verpflichtung des Händlers zur Weitergabe der Kundendaten erforderlich sei.
  • OLG Köln, 24.06.1993 - 18 U 38/91

    Einjährige Kündigungsfrist bei Kfz-VHV

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
    An diese Entscheidung schließt sich der Nichtannahmebeschluss desselben Senats vom 09.10.1996 (VIII ZR 284/95) an, mit dem die Revision gegen das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (18 U 38/91), der wiederum über die Frage des Bestehens von Ausgleichsansprüchen bei der hier streitigen vertraglichen Konstellation zu entscheiden und ihr Bestehen abgelehnt hatte, nicht angenommen wurde.
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