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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2173
OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/1999,2173)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1999 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/1999,2173)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/1999,2173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VerbrKrG § 7; ; VerbrKrG § 1 Abs. 1; ; VerbrKrG § 1 II; ; VerbrKrG § 3 II Nr. 1; ; VerbrKrG § 7; ; BGB § 177; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • gmbhr.de

    VerbrKrG § 7
    Gesellschafter-Geschäftsführer - Anwendung des Verbraucherschutzgesetzes bei Haftungsübernahme für Leasingvertrag der GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKrG § 7
    Schutz des VerbrKrG für GmbH-Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Haftungsübernahme für Leasingvertrag der GmbH

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf Schuldbeitritt des Gesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1209
  • BB 1999, 2576
  • DB 2000, 767
  • NZG 2000, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99
    Übernimmt der Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH vertraglich die gesamtschuldnerische Haftung für alle Verpflichtungen der Gesellschaft aus einem Leasingvertrag, so findet auf diesen Vertrag das VerbrKrG entsprechend Anwendung (Anlehnung an BGH NJW 1996, 2156 ff.).

    Um einen solchen handelt es sich nicht nur bei einem Vollamortisationsvertrag, sondern auch bei dem - hier vorliegenden - Teilamortisationsvertrag (BGH MDR 1999 (16), 982 f.; BGH NJW 1996, 2156 ff.).

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99
    Denn das Halten eines GmbH-Geschäftsanteils ist keine gewerbliche Tätigkeit, sondern Vermögensverwaltung; die Geschäftsführung einer GmbH ist ebenfalls keine selbständige, sondern eine angestellte berufliche Tätigkeit (BGH NJW 1996, S. 2158; von Westfalen, Verbraucherkreditverträge und die Beteiligung Dritter, MDR 1997, 307).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99
    Aus einem solchen schwebend unwirksamen Vertrag kann weder Erfüllung noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden (BGH NJW 1996, a.a.O.; BGHZ 119, 283 = NJW 1993, 64 = LM H. 2/1993 § 34 GWB Nr. 29).
  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 248/95

    Anspruch des Leasinggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Kündigung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99
    Solange die Widerrufsmöglichkeit bestand, befand sich der Vertrag in einem der Vorschrift des § 177 BGB entsprechenden Schwebezustand (BGH NJW 1996, 2367 [2368] m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.01.1996 - 3 W 41/95

    Streitwert der Feststellungsklage des HV nach mehrfacher außerordentlicher

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99
    Die die Anwendbarkeit des VerbrKrG verneinende Entscheidung des OLG Köln (OLGR 1996, 128), auf die die Klägerin sich beruft, liegt zeitlich vor der des BGH; die später ergangene Entscheidung des Hans. OLG Hamburg (OLGR 1998, 413) hält zwar ebenfalls den GmbH-Geschäftsführer als nicht zum durch das VerbrKrG geschützten Personenkreis gehörig, wenn er Alleingesellschafter ist; sie ist aber schon deshalb nicht vergleichbar, weil das weder der "Dritte" in dem vom BGH entschiedenen Fall war noch der Beklagte hier ist; im übrigen beschäftigen sich diese und weitere Entscheidungen (OLG Brandenburg OLGR 1998, 181) vordringlich mit der Frage, ob die Bürgschaft den Bestimmungen des VerbrKrG unterfällt, was verneint wird.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2008 - 24 U 40/08

    Wirksamkeit einer nach Stellung des Insolvenzantrags erklärten Kündigung eines

    Denn auch wenn der Schuldbeitritt selbst kein "Kreditvertrag" gemäß § 499 Abs. 1 BGB (= § 1 Abs. 2 VerbrKrG) ist, so ist er gleichwohl einem solchen gleichzustellen (mit ausführlicher Begründung zu § 1 Abs. 2 VerbrKrG: BGH NJW 1996, 2158; NJW 2006, 431 f.; OLG Köln BB 1999, 2576; OLG Frankfurt ZGS 2007, 240; Senat, Urteil vom 25. März 2003, Az. I-24 U 111/02, nicht veröffentlicht; Graf von Westphalen, a.a.O., Kap. C Rn. 55).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.09.2002 - 19 U 14/99   

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https://dejure.org/2002,20530
OLG Köln, 04.09.2002 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/2002,20530)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.2002 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/2002,20530)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 2002 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/2002,20530)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 19 U 14/99
    Übernimmt der Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH vertraglich die gesamtschuldnerische Haftung für alle Verpflichtungen der Gesellschaft aus einem Leasingvertrag, so findet auf diesen Vertrag das VerbrKrG entsprechend Anwendung (Anlehnung an BGH NJW 1996, 2156 ff.).

    Um einen solchen handelt es sich nicht nur bei einem Vollamortisationsvertrag, sondern auch bei dem - hier vorliegenden - Teilamortisationsvertrag (BGH MDR 1999 (16), 982 f.; BGH NJW 1996, 2156 ff.).

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 19 U 14/99
    Denn das Halten eines GmbH-Geschäftsanteils ist keine gewerbliche Tätigkeit, sondern Vermögensverwaltung; die Geschäftsführung einer GmbH ist ebenfalls keine selbständige, sondern eine angestellte berufliche Tätigkeit (BGH NJW 1996, S. 2158; von Westphalen, Verbraucherkreditverträge und die Beteiligung Dritter, MDR 1997, 307).
  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 248/95

    Anspruch des Leasinggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Kündigung

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 19 U 14/99
    Solange die Widerrufsmöglichkeit bestand, befand sich der Vertrag in einem der Vorschrift des § 177 BGB entsprechenden Schwebezustand (BGH NJW 1996, 2367 [2368] m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 19 U 14/99
    Aus einem solchen schwebend unwirksamen Vertrag kann weder Erfüllung noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden (BGH NJW 1996, a.a.O.; BGHZ 119, 283 = NJW 1993, 64 = LM H. 2/1993 § 34 GWB Nr. 29).
  • OLG Köln, 23.01.1996 - 3 W 41/95

    Streitwert der Feststellungsklage des HV nach mehrfacher außerordentlicher

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 19 U 14/99
    Die die Anwendbarkeit des VerbrKrG verneinende Entscheidung des OLG Köln (OLGR 1996, 128), auf die die Klägerin sich beruft, liegt zeitlich vor der des BGH; die später ergangene Entscheidung des Hans. OLG Hamburg (OLGR 1998, 413) hält zwar ebenfalls den GmbH-Geschäftsführer als nicht zum durch das VerbrKrG geschützten Personenkreis gehörig, wenn er Alleingesellschafter ist; sie ist aber schon deshalb nicht vergleichbar, weil das weder der "Dritte" in dem vom BGH entschiedenen Fall war noch der Beklagte hier ist; im übrigen beschäftigen sich diese und weitere Entscheidungen (OLG Brandenburg OLGR 1998, 181) vordringlich mit der Frage, ob die Bürgschaft den Bestimmungen des VerbrKrG unterfällt, was verneint wird.
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   OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 19 U 14/99   

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OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/2000,60967)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.2000 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/2000,60967)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/2000,60967)
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Wird zitiert von ...

  • VG Freiburg, 14.11.2007 - 1 K 762/07

    Übertragung der Straßenräumpflicht von der Gemeinde auf Anwohner durch Satzung

    Bei der Beurteilung einer Streupflicht auf Abkürzungen ist auch zu berücksichtigen, ob die Benutzung eines gesicherten Umweges wegen unverhältnismäßig längerer Wegstrecke möglicherweise als unzumutbar angesehen werden muss (vgl. aus der obergerichtlichen Rspr. etwa: OLG Hamm, Urt. v. 30.9.2003 - 9 U 86/03 - Juris; OLG Dresden, Urt. v. 19.2.2003 - 6 U 955/02 - Juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.5.2000 - 19 U 14/99 - Juris).
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