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   OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01   

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https://dejure.org/2002,4645
OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01 (https://dejure.org/2002,4645)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2002 - 19 U 150/01 (https://dejure.org/2002,4645)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 19 U 150/01 (https://dejure.org/2002,4645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verletzung der Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages nach § 64 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) ; Schädigung durch Vereinbarung nicht kostendeckender Preise ; Verkürzung der Insolvenzmasse; Individualschaden eines Neugläubigers; ...

  • Judicialis

    InsO § 92

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 92
    Keine Geltendmachung des Quotenschadens durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 2001
  • NZI 2002, 630
  • NZG 2002, 917
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96

    Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01
    Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, den Quotenschaden der sogenannten Neugläubiger nach § 92 InsO geltend zu machen (im Anschluss an BGHZ 138, 211).

    Dies hat der BGH in der Entscheidung vom 30.03.1998 (BGHZ 138, 211) nicht nur für die nach der Konkursordnung zu beurteilende Rechtslage, sondern obiter auch für § 92 InsO ausgesprochen.

  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01
    Eine positive Feststellung der Überschuldung ist entgegen dem irreführenden Wortlaut der Vorschrift nicht erforderlich (BGHZ 143, 184).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01
    Zum anderen kann der Neugläubiger nach der Entscheidung des BGH vom 06.06.1994 (BGHZ 126, 181) einen Anspruch auf Ausgleich des vollen Schadens gelten machen, der ihm dadurch entsteht, dass er in Rechtsbeziehungen zu einer überschuldeten oder zahlungsunfähigen GmbH getreten ist.
  • BGH, 16.12.1958 - VI ZR 245/57

    § 64 Abs. 1 GmbHG als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01
    Der Neugläubiger war im Übrigen - im Gegensatz zu den Altgläubigern - auch nach früherem Recht befugt, seinen individuellen Quotenschaden selbst geltend zu machen (vgl. BGHZ 29, 100, 107); die Befugnis des Konkursverwalters, Schadensersatzansprüche der Neugläubiger geltend zu machen, wurde zwar in der Literatur u.a. aus praktischen Gründen bejaht (vgl. Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8.A. § 64 Rdnr. 54, 56; Scholz/K.Schmidt, GmbHG 8.A. § 64 Rdnr. 33, 38), höchstrichterliche Entscheidungen, die diese Fragen ausdrücklich entschieden hätten, sind jedoch nicht ersichtlich.
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92

    Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01
    Ohne Bedeutung ist dagegen, dass aufgrund der Klageänderung neue Parteierklärungen und gegebenenfalls Beweiserhebungen notwendig werden und die Erledigung des Prozesses verzögert wird (BGH NJW-RR 1994, 1143).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01
    Soweit Leistungen des Geschäftsführers in der Insolvenzsituation eine Masseverkürzung nicht zur Folge haben oder soweit durch sie im Einzelfall größere Nachteile für die Masse abgewendet werden, kann das Verschulden nach § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ausnahmsweise zu verneinen sein (vgl. BGHZ 146, 264).
  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01
    Die Voraussetzungen eines Schriftsatzrechts sind nicht erfüllt, unabhängig davon, ob nicht, was möglicherweise nahe liegt, der geltend gemachte Schaden einen einheitlichen Streitgegenstand bildet und der damit beanspruchte Gesamtschaden sich aus unselbständigen Rechnungsposten zusammensetzt, hinsichtlich derer es grundsätzlich keiner Erklärung über die Prüfung der Reihenfolge bedarf (vgl. BGH NJW 2000, 3718).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 231/06

    Insolvenzgeldzahlung wegen Insolvenzverschleppung: Zur Beweislast bei Bestreiten

    Einen Gesamtschaden im Sinne des § 92 InsO erleiden durch die Insolvenzverschleppung nur die Gläubiger, die in dem Zeitpunkt, von dem an der Geschäftsführer den Insolvenzantrag hätte stellen müssen, Forderungen gegen die Gesellschaft hatten (OLG Karlsruhe ZIP 2002, 2001; MüKo-InsO/Brandes, § 92 Rn. 29; 36; HK-InsO/Eikmann, § 92 Rn. 5; vgl. auch BGHZ 126, 181, 201; 138, 211; BGH Urteil vom 7. November 1994 - II ZR 108/93 - NJW 1995, 398).

    Diesen Individualschaden darf der Insolvenzverwalter nicht geltend machen (OLG Karlsruhe ZIP 2002, 2001; vgl. auch BGH Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91 - NJW 1994, 2220, 2224).

  • OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06

    Schadensberechnung bei betrügerischer Schädigung einer Vielzahl von Gläubigern

    Diese Individualschäden kann und muss nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 126, 181 [201] = NJW 1994, 2200; BGHZ 138, 211 = NJW 1998, 2667 = NZI 1998, 38; vgl. auch OLG Karlsruhe, NZI 2002, 630) und der nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. z.B. Braun/Kroth, InsO, 2. Auflage 2004, § 92 Rn. 8; HK/Eickmann, InsO, 4. Auflage 2006, § 92 Rn. 5; Kübler/Prütting/Lüke, aaO, § 92 Rn. 49; MünchKomm/Brandes, InsO, 2001, § 92 Rn. 36; Schmidt/Pohlmann, InsO, 2006 § 92 Rn. 49; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage 2003, § 92 Rn. 9 ff.) der Gläubiger auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin gegenüber dem Dritten weiterhin selbst geltend machen.

    Die Neugläubiger erleiden ihren Schaden nicht gemeinschaftlich durch eine Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens (OLG Karlsruhe, NZI 2002, 630).

  • OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18

    Ein Masseschaden i.S.v. § 92 InsO oder ein Individualschaden

    Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 20.6.2002, 19 U 150/01 befasst sich ebenfalls mit dem individuellen Schaden von Neugläubigern bei Insolvenzverschleppung (aaO, juris Rn.18) und kann daher zur Lösung des vorliegenden Falls nichts beitragen.
  • OLG Schleswig, 12.05.2021 - 9 U 72/20

    Haftung eines Vorstandsmitglieds bei Zahlungen nach Insolvenzreife

    Nicht erforderlich ist dagegen, dass er die Überschuldung ausdrücklich feststellt (MüKo-AktG/Spindler, 5. Aufl., § 92 Rn. 31; ebenso zu § 64 Abs. 2 GmbHG: BGH, Urteil vom 29. November 1999 - II ZR 273/98, NJW 2000, S. 668; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2002 - 10 U 150/01, NZG 2002, S. 917, 918).
  • OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 4 U 189/05

    Gesellschafts- und Insolvenzrecht: Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters

    Dabei deckt sich der ihnen zustehende Anspruch nach Rang und Höhe mit dem Betrag, den die begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten (BGHZ 146, 264; BGH BB 2005, 1869; OLG Karlsruhe NZG 2002, 917).
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