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   OLG Hamm, 17.06.2008 - 19 U 152/04   

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https://dejure.org/2008,4346
OLG Hamm, 17.06.2008 - 19 U 152/04 (https://dejure.org/2008,4346)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2008 - 19 U 152/04 (https://dejure.org/2008,4346)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 19 U 152/04 (https://dejure.org/2008,4346)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die förmliche Abnahme von Bauleistungen und einen Verzicht hierauf

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; VOB/B § 12 Nr. 3; ; VOB/B § 12 Nr. 4; ; BGB § 631; ; BGB § 633 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 634 Abs. 1 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die förmliche Abnahme von Bauleistungen und einen Verzicht hierauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Abnahme trotz erheblichem Zeitablauf nach Ingebrauchnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Fehlendes Gefälle in Bädern eines Altenheims als Mangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Revisionspläne können zur Verweigerung der Abnahme berechtigen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bauüberwachung zeitnah abschließen - Lph 8 im Planbereich TGA: Fehlende Revisionsunterlagen sind ein Honorarkiller

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Abnahme trotz erheblichen Zeitablaufs nach Ingebrauchnahme! (IBR 2009, 700)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Übergabe von Revisionsplänen: Keine Abnahme! (IBR 2009, 510)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 255
  • MDR 2010, 256
  • BauR 2009, 1600
  • BauR 2009, 1634
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 139/75

    Vertragsstrafe: "Verlängerter" Vorbehalt in AGB

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2008 - 19 U 152/04
    Trotz dieser Bestimmung ist letztlich allein maßgebend, ob die Parteien einen solchen Verzicht tatsächlich gewollt haben (vgl. BGHZ 72, 222).
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2008 - 19 U 152/04
    Ein Mangel wird dann als nur unwesentlich anzusehen sein, wenn er an Bedeutung so weit zurücktritt, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar erscheint, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht mehr aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten (BGH NJW 1981, 1448).
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