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   OLG Köln, 13.04.2015 - 19 U 155/14   

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https://dejure.org/2015,42459
OLG Köln, 13.04.2015 - 19 U 155/14 (https://dejure.org/2015,42459)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.2015 - 19 U 155/14 (https://dejure.org/2015,42459)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 2015 - 19 U 155/14 (https://dejure.org/2015,42459)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Werkvertrag bzw. Werklieferungsvertrag - Nichtigkeit des Vertrages wegen Schwarzlohnabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Gewährleistungsansprüche aus einem "schwarz" abgeschlossenen Werkvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistungsansprüche aus einem "schwarz" abgeschlossenen Werkvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistungsansprüche aus einem "schwarz" abgeschlossenen Werkvertrag

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Besteller verliert bei Verstoß gegen das Schwarzarbeitergesetz Gewährleistungsrechte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 19 U 155/14
    Das in § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG enthaltene Verbot zum Abschluss von Werkverträgen, die Regelungen enthalten, welche dazu dienen, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt, führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Urteil vom 1.8.2013 - VII ZR 6/13, in: BGHZ 198, 141 ff.), der sich der Senat anschließt, jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.
  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 19 U 155/14
    Die für die Annahme eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG und dessen Rechtsfolgen relevanten Erkenntnisse beruhen maßgeblich u.a. auf der in dem angefochtenen Urteil zitierten BGH-Entscheidung vom 10.4.2014 (VII ZR 241/13, in: BGHZ 201, 1 ff.) und den Angaben der Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 26.8.2014.
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