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   OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01   

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https://dejure.org/2002,6965
OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01 (https://dejure.org/2002,6965)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2002 - 19 U 162/01 (https://dejure.org/2002,6965)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 19 U 162/01 (https://dejure.org/2002,6965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer individuellen Vereinbarung über gleichbleibende Versicherungsprämien in einem Krankenhaustagegeldversicherungvertrag; Gleichbehandlungsgebot; Begünstigungsverbot; Darlegungserfordernis der medizinischen Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthaltes

  • Judicialis

    BGB § 134; ; VAG § 11 Abs. 2; ; VAG § 12; ; VAG § 81 Abs. 2; ; VVG § 3 Abs. 3; ; VVG § 178g; ; VVG § 178o

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsänderung bei Krankenhaustagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91

    Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01
    Der vom Versicherer geltend gemachte Rückstand mit der Folge der Kündigungsmöglichkeit des Versicherungsverhältnisses muss nach der Rechtsprechung des BGH (s. etwa VersR 1985, 533; 1992, 1501; ebenso Knappmann in Prölss/Martin, § 39 Rdn. 12; Riedler in Honsell, § 39 Rdn. 24; Römer/Langheid, § 39 VVG Rdn. 10) in dem Mahnschreiben exakt und korrekt angeführt sein, andernfalls ist sie im Falle einer Zuvielforderung auch nur geringfügiger Beträge als Grundlage für eine Kündigung nach § 39 VVG nicht geeignet.
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01
    Allein die Erklärung der Beklagten im Rechtsstreit, dass sie die damals ins Spiel gebrachte Prämienforderung für gegenstandslos erachte, reicht mangels endgültiger Sicherung des Klägers insoweit nicht aus, das Feststellungsinteresse als entfallen anzusehen (vgl. Greger in Zöller, 23. Aufl., § 256 ZPO Rdn. 7 c; Lüke in Münchner Kommentar, 2. Aufl., § 256 ZPO Rdn. 51; Schumann in Stein/Jonas, 21. Aufl., Rdn. 127; BGH NJW 1993, 2609 S. 2610).
  • BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 52/83

    Mahnung als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01
    Der vom Versicherer geltend gemachte Rückstand mit der Folge der Kündigungsmöglichkeit des Versicherungsverhältnisses muss nach der Rechtsprechung des BGH (s. etwa VersR 1985, 533; 1992, 1501; ebenso Knappmann in Prölss/Martin, § 39 Rdn. 12; Riedler in Honsell, § 39 Rdn. 24; Römer/Langheid, § 39 VVG Rdn. 10) in dem Mahnschreiben exakt und korrekt angeführt sein, andernfalls ist sie im Falle einer Zuvielforderung auch nur geringfügiger Beträge als Grundlage für eine Kündigung nach § 39 VVG nicht geeignet.
  • OLG Köln, 18.06.1990 - 10 U 13/90

    Verbot der Gewährung von Sondervergütungen für Versicherungsvermittler durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01
    Dementsprechend ist anerkannt, dass eine Provisionsteilungsabsprache zwischen dem Versicherungsvermittler und dem Versicherungsnehmer aufgrund der Anordnung des Reichsaufsichtsamts für die Privatversicherung vom 08.03.1934 über das Verbot der Gewährung von Sondervergütungen in der Lebensversicherung nach § 134 BGB nichtig ist (s. etwa OLG Köln VersR 1991, 1373; OLG Hamburg VerBAV 2000, 163 [dokumentiert in Juris]; hierzu Schwarz, NJW 1995, 491).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auslegung eines

    Verstöße gegen einen genehmigten Geschäftsplan können allenfalls aufsichtsrechtliche Folgen für den Versicherer nach sich ziehen; Ansprüche des Versicherungsnehmers können dadurch aber nicht geschmälert werden (vgl. dazu Kollhosser, in Prölss: Versicherungsaufsichtsgesetz, 12. Auflage, § 81, Rdnr. 24; vgl. auch OLG Karlsruhe NVersZ 2002, 455).
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