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   OLG Köln, 20.01.2012 - I-19 U 167/11   

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https://dejure.org/2012,26548
OLG Köln, 20.01.2012 - I-19 U 167/11 (https://dejure.org/2012,26548)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2012 - I-19 U 167/11 (https://dejure.org/2012,26548)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - I-19 U 167/11 (https://dejure.org/2012,26548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Schneefanggitter und Warnschilder gegen Schneeabgang von Hausdächern sind in Köln nicht geboten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 836 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers hinsichtlich abgehender Dachlawinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1586
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 25.06.1986 - 19 S 484/85
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11
    Es besteht keine gesetzliche oder polizeiliche Pflicht des Hauseigentümers, Sicherungsmaßnahmen gegen Schneelawinen zu ergreifen (LG Köln NJW-RR 1986, 1404 f.).

    Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Gefahr einer von einem Hausdach ausgehenden Schneelawine gilt Folgendes: Grundsätzlich ist es Aufgabe eines jeden Passanten selbst, sich und sein Eigentum durch Achtsamkeit vor den Gefahren vom Dach herabfallenden Schnees zu schützen (LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405; OLG Hamm, a. a. O.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1404).

    Nur bei besonderen Umständen trifft den Hauseigentümer eine besondere Sicherungspflicht (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1404).

  • AG Aachen, 12.11.2010 - 111 C 362/10

    Hauseigentümer ist zur Verhinderung von vom Hausdach rutschenden Schneelawinen

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11
    Hierzu zählen die konkreten Witterungsverhältnisse, die Beschaffenheit des Gebäudes, Art und Dichte des Verkehrs, Ortsüblichkeit und die örtlichen Gepflogenheiten, zumutbare Absicherungsmöglichkeiten sowie andere örtliche Gegebenheiten (vgl. etwa AG Aachen, BeckRS 2011, 23413; AG Düren, NJW-RR 1986, 191 f.).
  • AG Düren, 28.08.1985 - 8 C 279/85
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11
    Hierzu zählen die konkreten Witterungsverhältnisse, die Beschaffenheit des Gebäudes, Art und Dichte des Verkehrs, Ortsüblichkeit und die örtlichen Gepflogenheiten, zumutbare Absicherungsmöglichkeiten sowie andere örtliche Gegebenheiten (vgl. etwa AG Aachen, BeckRS 2011, 23413; AG Düren, NJW-RR 1986, 191 f.).
  • LG Duisburg, 11.07.1986 - 4 S 126/86
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11
    Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Gefahr einer von einem Hausdach ausgehenden Schneelawine gilt Folgendes: Grundsätzlich ist es Aufgabe eines jeden Passanten selbst, sich und sein Eigentum durch Achtsamkeit vor den Gefahren vom Dach herabfallenden Schnees zu schützen (LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405; OLG Hamm, a. a. O.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1404).
  • LG Ulm, 31.05.2006 - 1 S 16/06

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch eine Dachlawine

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11
    Die Rechtsprechung, die eine Verkehrssicherungspflicht bei steilen Schrägdächern (über 45 Grad) bejaht, gründet sich in allen Fällen nicht ausschließlich auf das Vorhandensein eines außergewöhnlichen, die Gefahr erhöhenden Daches, sondern jeweils auf zusätzliche weitere Umstände, wie allgemeiner Schneereichtum, eine bestehende Ortsüblichkeit oder sogar eine bestehende behördlich angeordnete Schneefanggitterpflicht, die erst Recht eine Verkehrssicherungspflicht für das Aufstellen von Warnschildern begründen würden (so auch die vom Kläger zitierten Urteile OLG Karlsruhe, a. a. O., und LG Duisburg, jeweils a. a. O.; siehe auch LG Ulm, NJW-RR 2006, 1253 f., m.w.N.; OLG Celle, VersR 1980, 1028 f.).
  • OLG Celle, 19.03.1980 - 9 U 204/79
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11
    Die Rechtsprechung, die eine Verkehrssicherungspflicht bei steilen Schrägdächern (über 45 Grad) bejaht, gründet sich in allen Fällen nicht ausschließlich auf das Vorhandensein eines außergewöhnlichen, die Gefahr erhöhenden Daches, sondern jeweils auf zusätzliche weitere Umstände, wie allgemeiner Schneereichtum, eine bestehende Ortsüblichkeit oder sogar eine bestehende behördlich angeordnete Schneefanggitterpflicht, die erst Recht eine Verkehrssicherungspflicht für das Aufstellen von Warnschildern begründen würden (so auch die vom Kläger zitierten Urteile OLG Karlsruhe, a. a. O., und LG Duisburg, jeweils a. a. O.; siehe auch LG Ulm, NJW-RR 2006, 1253 f., m.w.N.; OLG Celle, VersR 1980, 1028 f.).
  • OLG Köln, 13.04.1988 - 27 U 130/87
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11
    In L ist die Anbringung solcher Schutzmaßnahmen auf dem Dach nicht üblich (LG Köln, a. a. O.; OLG Köln,VersR 1988, 1244), unabhängig vom angeführten regen Verkehr vor dem Haus des Beklagten und dem vorhandenen Steildach.
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