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   OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 19 U 178/02   

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https://dejure.org/2003,6912
OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 19 U 178/02 (https://dejure.org/2003,6912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2003 - 19 U 178/02 (https://dejure.org/2003,6912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 19 U 178/02 (https://dejure.org/2003,6912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 652 BGB
    Maklerlohnanspruch des Immobilienmaklers: Fortbestand trotz Rücktritts vom Grundstückskaufvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des Provisionsanspruch des Maklers durch Leistungsstörungen in dem vermittelten Vertrag ; Beseitigung der Leistungspflichten aus dem vermittelten Vertrag durch nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung; Vereinbarung ...

  • Judicialis

    BGB § 652

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1 S. 2
    Auswirkungen eines vertraglich ausbedungenen zeitlich befristeten Rücktrittsrechts auf Maklerprovision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Provisionsanspruch des Maklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag - Maklerprovision?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerprovision auch bei Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag! (IBR 2003, 507)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 19 U 178/02
    Dies wird mit der Überlegung gerechtfertigt, daß in einem solchen Fall eine echte vertragliche Bindung erst in dem Zeitpunkt begründet wird, in dem der Rücktrittsberechtigte sein Rücktrittsrecht nicht mehr ausüben kann (BGH NJW-RR 1991, 820ff; NJW 1997, 1583; NJW-RR 2000, 1302).

    Einem solchen Ansinnen kann sich der Makler nach Treu und Glauben nicht verschließen (BGH NJW 1997, 1583 ff).

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 19 U 178/02
    Dies wird mit der Überlegung gerechtfertigt, daß in einem solchen Fall eine echte vertragliche Bindung erst in dem Zeitpunkt begründet wird, in dem der Rücktrittsberechtigte sein Rücktrittsrecht nicht mehr ausüben kann (BGH NJW-RR 1991, 820ff; NJW 1997, 1583; NJW-RR 2000, 1302).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 258/89

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Aushändigung eines Exposés mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 19 U 178/02
    Genauso wie man eine Sache verkaufen kann, die einem noch nicht gehört, so ist es auch möglich, daß ein Makler dem Kaufinteressenten einen Verkäufer benennt, der zwar das Kaufobjekt noch erwerben muß, der aber hierzu und zu einer Weiterveräußerung an den Interessenten bereit ist (BGH NJW-RR 1991, 371 f;NJW 2001, 325ff).
  • BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00

    Entstehen des Maklerlohns bei Vermittlung einer nicht genehmigten Spielhalle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 19 U 178/02
    Demzufolge schließen grundsätzlich lediglich Umstände, die einen wirksamen Abschluß des Hauptvertrags verhindern oder ihn als von Anfang an unwirksam erscheinen lassen, eine Provisionspflicht aus (BGH NJW-RR 2002, 50f).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 294/98

    Rückabwicklung eines maklerähnlichen Vertrages nach Rücktritt vom Kauvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 19 U 178/02
    Dies wird mit der Überlegung gerechtfertigt, daß in einem solchen Fall eine echte vertragliche Bindung erst in dem Zeitpunkt begründet wird, in dem der Rücktrittsberechtigte sein Rücktrittsrecht nicht mehr ausüben kann (BGH NJW-RR 1991, 820ff; NJW 1997, 1583; NJW-RR 2000, 1302).
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