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   OLG Köln, 28.03.2013 - I-19 U 178/12   

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https://dejure.org/2013,25482
OLG Köln, 28.03.2013 - I-19 U 178/12 (https://dejure.org/2013,25482)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2013 - I-19 U 178/12 (https://dejure.org/2013,25482)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2013 - I-19 U 178/12 (https://dejure.org/2013,25482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung eines Architektenvertrages hinsichtlich der Ermittlung der anrechenbaren Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 648 BGB: Auch Architekt ist Bauwerkunternehmer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klausel in einem Architektenvertrag über anrechenbare Kosten kann der Anwendungsbereich fehlen

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    AGB-Kontrolle einer Abrechnungsklausel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel in einem Architektenvertrag über anrechenbare Kosten kann der Anwendungsbereich fehlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar nach Kündigung "gemäß Kostenermittlungsstand": Klausel unwirksam! (IBR 2014, 33)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 157/12
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 178/12
    Mit Email vom 04.01.2011 (Anlage HWH4, Bl. 31 in der beigezogenen Akte 19 U 157/12) erklärte die Beklagte zu 1, dass die Prüfung der Abrechnung derzeit nicht durchgeführt werden könne, da die Fertigstellung des Bauvorhabens noch nicht abgeschlossen sei.

    Die Akte 19 U 157/12 des OLG Köln war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 20/82

    Verbindlichkeit eines Kaufvertrages über ein Kfz bei Erhöhung des Kaufpreises in

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 178/12
    Denn richtiger Auffassung nach ändert das Aushandeln einzelner Vertragsbedingungen in der Regel auch dann nichts daran, dass die übrigen - nicht ausgehandelten Klauseln - Allgemeine Geschäftsbedingungen bleiben, wenn sich das Aushandeln auf einen Teil der Klausel beschränkt (BGH, Urt. v. 18.05.1983, -VIII ZR 20/82-, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 178/12
    Das sind die Passagen, denen ein "X" vorangesetzt ist, so z.B. Ziffer 1.3, 1.4.1, 2.2 oder auch die hier einschlägige Ziffer 3.4 Abs. 1. Denn derartige Auswahlmöglichkeiten stehen der Annahme, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, jedenfalls dann nicht entgegen, wenn - wie das vorliegend der Fall ist, siehe Ziffern 1.1, 1.2 und 1.3 - das Formular die Auswahlmöglichkeiten bereits vorsieht (BGH, 07.02.1996, -IV ZR 16/95-, zitiert nach juris).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 178/12
    Denn es ist anerkannt, dass das Aushandeln einzelner Vertragsbedingungen grundsätzlich nichts daran ändert, dass andere vorformulierte Klauseln gleichwohl Allgemeine Geschäftsbedingungen bleiben (BGH, Urt. v. 06.03.1986, -III ZR 195/84-, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 305 Rn. 18).
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