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   OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10   

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https://dejure.org/2011,2053
OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10 (https://dejure.org/2011,2053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2011 - 19 U 180/10 (https://dejure.org/2011,2053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 19 U 180/10 (https://dejure.org/2011,2053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme einer Bank auf Auszahlung eines Sparguthabens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen; Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung von Mitarbeiter der verpflichteten Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Inanspruchnahme einer Bank auf Auszahlung eines Sparguthabens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung der Mitarbeiter der Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Auch alte Sparbücher beweisen Forderung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht einer Bank über vergessenes Sparbuch aus den 1950er Jahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vergessene Sparbuch aus den 1950er Jahren

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Das vergessene Sparbuch...

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Erbe - Grundlegendes zum geerbten Sparbuch

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bank muss Auskunft über "vergessenes" Sparbuch erteilen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch bei "vergessenem" Sparbuch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Vergessenes" Sparbuch geerbt - Bank bestreitet die Echtheit und will von einem Guthaben nichts wissen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht einer Bank über Guthaben auf einem Sparbuch aus den 1950er Jahren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Alte Sparbücher: Bank in der Auskunftspflicht

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Die Beweiskraft vergessener Sparbücher

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Sparbuch: Auszahlungsanspruch verjährt nicht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    "Vergessenes" Sparbuch noch lange kein wertloses Sparbuch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bank darf bei einem uralten Sparbuch nicht einfach von Fälschung ausgehen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Uralt-Sparbücher: Auszahlungsanspruch verjährt nicht einfach

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht entbindet nicht von der Leistungsgewährung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunftsrecht auch bei "vergessenen" Sparbüchern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bank hat Auskunftspflicht hinsichtlich "vergessenem" Sparbuch aus den 1950er Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1095
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Die Anschlussberufung, mit der der Kläger den in erster Linie geltend gemachten Anspruch auf Auskunft, mit welchen Zinssätzen das Sparguthaben zu verzinsen war, weiterverfolgt, begründet er mit der Entscheidung des BGH XI ZR 361/01, in der ein entsprechender Anspruch bejaht worden sei als Nebenpflicht aus dem Sparvertrag in Verbindung mit § 242 BGB.

    Hinsichtlich des Fortbestandes der Spareinlage ist von der allgemeinen zivilprozessualen Verteilung der Beweislast auszugehen, wonach der Sparer die Höhe des Guthabens, das Kreditinstitut hingegen die Auszahlung zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01, Rdn. 11 m.w.N., Juris).

    Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn dessen Inhaber über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr hat vornehmen lassen (BGHZ 151, 47, 50, 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04, Rdn. 16, Juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 199 BGB a.F. auf ein - wie hier - beiderseits kündbares Sparkonto nicht anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01, Rdn. 18 m.w.N., Juris).

  • OLG Köln, 09.07.2003 - 13 U 133/02

    Beweiskraft eines Sparbuchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Gegenüber externen Urkunden wie einem Sparbuch, die zur Grundlage des Geschäftsverkehrs mit dem Sparer gemacht werden, tritt der Beweiswert ordnungsgemäß geführter Handelsbücher und die damit dokumentierte Richtigkeit der in ihnen verbuchten Vorgänge zurück (Gößmann, a.a.O., § 29 Rdn. 7; OLG Köln, WM 2004, 1475; WM 2001, 2298).

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass an die Erschütterung des Beweiswertes eines Sparbuches hohe Anforderungen zu stellen sind, die nur im Ausnahmefall vorliegen (BGH WM 1988, 524; OLG Frankfurt, WM 1991, 725; OLG Köln, WM 2004, 1475), etwa wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Sparguthaben ohne Buchvorlage ausgezahlt worden ist.

  • OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99

    Nachweis der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus dem Sparvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Gegenüber externen Urkunden wie einem Sparbuch, die zur Grundlage des Geschäftsverkehrs mit dem Sparer gemacht werden, tritt der Beweiswert ordnungsgemäß geführter Handelsbücher und die damit dokumentierte Richtigkeit der in ihnen verbuchten Vorgänge zurück (Gößmann, a.a.O., § 29 Rdn. 7; OLG Köln, WM 2004, 1475; WM 2001, 2298).
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass an die Erschütterung des Beweiswertes eines Sparbuches hohe Anforderungen zu stellen sind, die nur im Ausnahmefall vorliegen (BGH WM 1988, 524; OLG Frankfurt, WM 1991, 725; OLG Köln, WM 2004, 1475), etwa wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Sparguthaben ohne Buchvorlage ausgezahlt worden ist.
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    In diesem Fall kann substantiiertes Bestreiten der behaupteten Tatsachen unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Umstände verlangt werden (BGH NJW 2008, 982, 984; NJW 2005, 2614; Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage, § 138 Rdn. 8b).
  • OLG Frankfurt, 20.08.1997 - 23 U 166/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Der Rechtsverkehr darf erwarten, dass die Eintragungen im Sparbuch zutreffen und diese, nicht aber sonstige Buchungsunterlagen, Grundlage des Geschäftsverkehrs mit der Bank sind (OLG Frankfurt, NJW 1998, 997).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    In diesem Fall kann substantiiertes Bestreiten der behaupteten Tatsachen unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Umstände verlangt werden (BGH NJW 2008, 982, 984; NJW 2005, 2614; Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage, § 138 Rdn. 8b).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2004 - 2 U 12/04

    Auszahlungsanspruch für Sparguthaben gegen eine Bank: Beweislast für Guthaben auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10
    Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn dessen Inhaber über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr hat vornehmen lassen (BGHZ 151, 47, 50, 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04, Rdn. 16, Juris).
  • BGH, 18.01.2022 - XI ZR 380/20

    Auskunftsanspruch eines Erben über die Höhe der Zinssätze für Sparguthaben und

    Eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Auszahlung kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte keine Eintragungen vornehmen ließ oder - jedenfalls nach dem Vorbringen des Kreditinstituts - die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist (BGH, Beschluss vom 21. September 1989 - III ZR 55/89, juris Rn. 2; Senatsurteil vom 4. Juni 2002 - XI ZR 361/01, BGHZ 151, 47, 50 f.; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2011, 1095, 1096; OLG Zweibrücken WM 2020, 2424 f.).
  • LG Düsseldorf, 06.11.2015 - 10 O 226/14

    Auszahlung eines Sparguthabens bei Befristung der Anlage einer Spareinlage i.R.e.

    Die Klägerin hat auch keinen Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der üblichen Verzinsung von Sparverträgen aus § 242 BGB in Verbindung mit dem Sparvertrag (vgl. zur Anspruchsgrundlage: OLG Frankfurt, Urteil vom 16.02.2011, Az. 19 U 180/10).
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