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   OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04   

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https://dejure.org/2005,6907
OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04 (https://dejure.org/2005,6907)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.12.2005 - 19 U 188/04 (https://dejure.org/2005,6907)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 19 U 188/04 (https://dejure.org/2005,6907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Gewinnzusagen; Verpflichtung zur unverzüglichen Mitteilung des Einwandes der Mutwilligkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Deckungsschutz zur Geltendmachung von Ansprüchen aus angeblichen Gewinnzusagen einer in London residierenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Geltung des Vertragsrechtsschutzes bei einer Gewinnzusage oder einer vergleichbaren Mitteilung ; ...

  • Judicialis

    ARB 2000 § 3 Abs. 2 f

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Deckungsschutz für Klage aus Gewinnzusagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsschutzversicherung - Deckungsschutz für Klagen aus Gewinnzusagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewinnzusagen fallen unter den Vertragsrechtsschutz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewinnzusagen fallen unter den Vertragsrechtsschutz

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsschutzversicherung - Deckungsschutz für Klagen aus Gewinnzusagen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
    3.) Nach der (neueren) Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 1936 und 2384), der zu folgen ist (a.A. etwa Prölss/Armbrüster, a.a.O., § 17 ARB Rdn. 2, 5 und Obarowski, a.a.O.), verliert der Versicherer das Recht, den Rechtsschutz wegen fehlender Erfolgsaussicht oder wegen Mutwilligkeit abzulehnen, wenn er dies entgegen § 17 Abs. 1 S. 2 ARB 75, der insoweit inhaltlich dem § 18 Abs. 1 ARB 2000 entspricht, dem Versicherungsnehmer nicht unverzüglich schriftlich mitteilt.

    Der Versicherer kann sich auch nicht eine spätere Berufung auf die Ablehnungsgründe des § 18 Abs. 1 ARB 2000 wirksam vorbehalten (BGH NJW 2003, 1936).

  • BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88

    Anforderungen an Stichentscheid

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
    Bietet der Versicherungsnehmer ein zulässiges und geeignetes Beweismittel für die Richtigkeit seiner Sachdarstellung an, ist es dem Versicherer bei Prüfung der Erfolgsaussicht in der Regel verwehrt, das Ergebnis einer Beweisaufnahme, insbesondere den Inhalt einer Zeugenvernehmung, vorwegzunehmen (BGH VersR 1990, 414; BGH NJW 1988, 266; Bauer in Harbauer, a.a.O., § 1 ARB 75 Rdn. 133; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrecht Hdb., § 37 Rdn. 438).
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04

    Zuständigkeit für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Widerrufsvergleichen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
    Ob sich die E. im Streitfall mit Erfolg auf diese Einschränkung in ihrer Gewinnzusage berufen kann, wird eher zu verneinen sein (vgl. hierzu etwa OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1063; OLG München NJW 2004, 1671; OLGR Saarbrücken 2004, 579), was es jedenfalls nicht rechtfertigt, unter diesem Gesichtspunkt wegen mangelnder Erfolgsaussicht Versicherungsschutz zu versagen.
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
    Bietet der Versicherungsnehmer ein zulässiges und geeignetes Beweismittel für die Richtigkeit seiner Sachdarstellung an, ist es dem Versicherer bei Prüfung der Erfolgsaussicht in der Regel verwehrt, das Ergebnis einer Beweisaufnahme, insbesondere den Inhalt einer Zeugenvernehmung, vorwegzunehmen (BGH VersR 1990, 414; BGH NJW 1988, 266; Bauer in Harbauer, a.a.O., § 1 ARB 75 Rdn. 133; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrecht Hdb., § 37 Rdn. 438).
  • OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4690/03

    Begriff der Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
    Ob sich die E. im Streitfall mit Erfolg auf diese Einschränkung in ihrer Gewinnzusage berufen kann, wird eher zu verneinen sein (vgl. hierzu etwa OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1063; OLG München NJW 2004, 1671; OLGR Saarbrücken 2004, 579), was es jedenfalls nicht rechtfertigt, unter diesem Gesichtspunkt wegen mangelnder Erfolgsaussicht Versicherungsschutz zu versagen.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
    Ob sich die E. im Streitfall mit Erfolg auf diese Einschränkung in ihrer Gewinnzusage berufen kann, wird eher zu verneinen sein (vgl. hierzu etwa OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1063; OLG München NJW 2004, 1671; OLGR Saarbrücken 2004, 579), was es jedenfalls nicht rechtfertigt, unter diesem Gesichtspunkt wegen mangelnder Erfolgsaussicht Versicherungsschutz zu versagen.
  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
    Da dies in dem ihr zuzubilligenden Zeitraum von zwei bis drei Wochen (vgl. Prölss/Armbrüster, a.a.O. § 75 ARB 75 Rdn. 5) nicht geschehen bzw. eine (weitere) Stellungnahme bis zur Klageerhebung ausgeblieben ist, der Ablehnungsgrund der Mutwilligkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 lit. a ARB 2000 zudem aufgrund der der Beklagten zur Verfügung gestellten Informationen nicht gerade fern lag (vgl. insoweit zu § 114 ZPO etwa OLG Dresden NJW-RR 2004, 1078; Senat Beschluss vom 16.08.2004 - 19 W 35/04 u.a.), ist die Beklagte im vorliegenden Deckungsprozess mit diesem Einwand präkludiert.
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
    2.) Obwohl ein einseitiges Rechtsgeschäft oder eine geschäftsähnliche Handlung (s. BGH NJW 2003, 426 S. 427) fällt eine Gewinnzusage oder eine vergleichbare Mitteilung i.S.d. § 661a BGB unter den Vertragsrechtsschutz gem. § 2 lit. d ARB 2000 (Stahl in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 7. Aufl., § 2 ARB 94/2000 Rdn. 8); denn entgegen der Überschrift "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht" erstreckt sich die Bestimmung allgemein auf "privatrechtliche Schuldverhältnisse" und damit auch auf gesetzliche Schuldverhältnisse, wie etwa durch § 661a BGB begründet (Stahl, a.a.O., Vor § 21 ARB 75 Rdn. 104; Prölss/Armbrüster in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz 27. Aufl., § 2 ARB 94 Rdn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 69/02

    Rechtsschutzversicherung: Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Erhebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
    Zu § 15 ARB 75 ist die Frage der Verweisungsmöglichkeit auf eine Teilklage zum Teil danach beurteilt worden, wie sich ein nicht rechtsschutzversicherter Rechtssuchender, der auf Kostenüberlegungen keine Rücksicht nehmen muss, in gleicher Lage verhalten würde (s. etwa OLGR Karlsruhe 2002, 333; OLG Frankfurt NVersZ 1999, 184; Bauer a.a.O., § 15 ARB 75 Rdn. 14).
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 16 W 25/03

    Gewinnzusage durch Versprechen zur Scheckübersendung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04
    Dass vorliegend jeweils die Übersendung von Schecks über entsprechende Geldbeträge in Aussicht gestellt worden ist, ändert nichts an dem erzeugten Anschein eines sicheren Geldgewinns (vgl. OLGR Köln 2003, 367 = MDR 2004, 499).
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

  • OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 7 U 312/95
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