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   OLG Köln, 12.06.2012 - 19 U 189/11   

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https://dejure.org/2012,31697
OLG Köln, 12.06.2012 - 19 U 189/11 (https://dejure.org/2012,31697)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2012 - 19 U 189/11 (https://dejure.org/2012,31697)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 19 U 189/11 (https://dejure.org/2012,31697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 1; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2012 - 19 U 189/11
    Erforderlich ist eine allgemeine Anweisung, die vollständige und richtige Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes anhand des Sendeprotokolls/Überprüfung der Empfängernummer nachzuvollziehen (BGH, Beschluss vom 06.06.2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 05, 1373; Milger, a.a.O., Rn. 39).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 69/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2012 - 19 U 189/11
    Insbesondere auch bei mündlichen Anweisungen ist den an eine Anwaltskanzlei zu stellenden Organisationsanforderungen nur dann Genüge getan, wenn Sorge dafür getragen ist, dass die Anweisung nicht in Vergessenheit gerät (vgl. zur Versäumung der Notierung der Berufungsfrist: BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VI ZB 69/05, NJW-RR 2008, 928, 929 Rn. 11, 12; Milger, a.a.O., Rn. 40).
  • BGH, 02.02.2016 - II ZB 8/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Liegt ein dermaßen offensichtlicher Fehler an solch prominenter Stelle wie unmittelbar unter der Gerichtsbezeichnung, die der Rechtsanwalt ohnehin kontrollieren muss, vor, kann er sich nicht mehr darauf verlassen, dass seine Mitarbeiterin den Schriftsatz gleichwohl ordnungsgemäß an die richtige Telefaxnummer versendet (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2007, 1698; OLG Köln, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 19 U 189/11, juris Rn. 17; Musielak/Grandel, ZPO, 12. Aufl., § 233 Rn. 50; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93, NJW 1994, 2300; Münch KommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 233 Rn. 69).
  • OLG Koblenz, 16.04.2015 - 6 U 1296/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Dies gilt umso mehr, als der fristgebundene Schriftsatz am letzten Tag der Frist erstellt wurde und nur bei korrektem Faxversand rechtzeitig bei Gericht eingehen konnte (vgl. OLG Oldenburg NJW 2007, 1698; Musielak/Grandel, ZPO, 12. Aufl., § 233, Rn. 50 sowie OLG Köln, Beschluss vom 12.06.2012 - 19 U 189/11).
  • OLG Köln, 27.01.2015 - 19 U 177/14
    Der Rechtsanwalt muss sich bei Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift gewissenhaft davon überzeugen, dass sie zutreffend adressiert ist (vgl. BGH , NJW-RR 1993, 254; NJW-RR 1998, 1218; NJW 1998, 908; NJW-RR 2012, 694; vgl. auch Senat, Beschluss vom 12.06.2012 - 19 U 189/11 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 19 U 177/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Der Rechtsanwalt muss sich bei Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift gewissenhaft davon überzeugen, dass sie zutreffend adressiert ist (vgl. BGH , NJW-RR 1993, 254; NJW-RR 1998, 1218; NJW 1998, 908; NJW-RR 2012, 694; vgl. auch Senat, Beschluss vom 12.06.2012 - 19 U 189/11 - juris).
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