Rechtsprechung
OLG Köln, 01.07.2005 - 19 U 194/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nicht ausreichende Berücksichtigung von entscheidenden ausländischen Rechtsvorschriften als Verfahrensmangel im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Lieferung von Papier; Einbeziehung von AGB's in diesen Vertrag
- Judicialis
HGB analog § 89 b; ; Schweizer OGB analog Art. 418u; ; ZPO § 293
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleichsanspruch des Vertriebshändlers nach türkischem Recht - Umfang der Ermittlung ausländischen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Objektive Anknüpfung, Anwendung türkischen Rechts auf VHV
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Wirksame Einbeziehung von AGB gegenüber ausländischem Geschäftspartner
Verfahrensgang
- LG Aachen, 13.08.2004 - 43 O 21/04
- OLG Köln, 01.07.2005 - 19 U 194/04
- LG Aachen, 17.07.2009 - 43 O 21/04
- OLG Köln, 05.04.2012 - 19 U 119/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.1994 - II ZR 211/93
Ermittlung ausländischen Rechts
Auszug aus OLG Köln, 01.07.2005 - 19 U 194/04
Die unzureichende Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Quellen, um sich die für die Beurteilung des Falles erforderlichen Kenntnisse des maßgebenden ausländischen Rechts zu verschaffen, stellt einen Verfahrensfehler dar (vgl. BGH NJW 1995, 1032;… MünchKommZPO-Prütting, 4. Auflage, § 293 Rdnr. 67).
- OLG Köln, 05.04.2012 - 19 U 119/09
Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers nach türkischem Recht
Wie der Senat in seinem Urteil vom 01.07.2005 - 19 U 194/04 - entschieden hat, auf dessen Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, richten sich gemäß Art. 28 EGBGB der Bestand und die Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs nach türkischem Recht. - LG Aachen, 17.07.2009 - 43 O 21/04
Ausgleichsanspruch; Vertragshändler; Türkei
Das Urteil vom 13.08.2004, mit dem die Kammer die Klage abgewiesen hat, ist durch Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 01.07.2005 (19 U 194/04)aufgehoben worden; die Sache ist zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zurückverwiesen worden.