Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 19 U 201/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung ; Prozessvergleich ; Verdienstausfall ; Rentenausfall; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Arbeitslosigkeit
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 242; BGB § 252; BGB § 779
Abänderung eines Prozessvergleichs über Verdienstausfallschaden wegen Erreichens des Rentenalters eines im Unfallzeitpunkt arbeitslosen Nichtselbstständigen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 252 § 779
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Prozessvergleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 09.10.2000 - 6 O 363/99
- OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 19 U 201/00
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1113
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.11.1987 - VI ZR 290/86
Berücksichtigung von steuerlichen Vorteilen bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 19 U 201/00
Zu Unrecht wendet sich die Berufung dagegen, dass das Landgericht seiner Bewertung zugrunde gelegt hat, dass der Beklagte weiterhin in nicht-selbständiger Stellung tätig gewesen wäre und damit von einem Ende der Erwerbstätigkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres ausgegangen ist (vgl. BGH VersR 88, 464, 465; 95, 1321 und 1447).Die Parteien haben nämlich bei Abschluss des Vergleichs vom 14. März 1980 bei der nach § 287 ZPO zu beurteilenden künftigen Entwicklung des Erwerbslebens des Beklagten, wie sie sich ohne das die Erwerbsunfähigkeit auslösende Unfallereignis ergeben hätte (vgl. BGH VersR 88, 464, 465), die Erwartung zugrunde gelegt, dass der damals arbeitslose Beklagte wieder als Nicht-Selbständiger tätig geworden wäre.
Als wesentliches Argument für den damaligen Willen der Vergleichsschließenden, dass die auf der Basis von § 3 Ziff. 2 des Vergleichs zu errechnende Verdienstausfallrente nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bezahlt werden sollte, hat das Landgericht zu Recht angesehen, dass der Beklagte nach materiellem Recht nach seinem 65. Geburtstag nur noch Anspruch auf Ersatz seines Altersruhegeldschadens hat, der in der Differenz zwischen dem ohne den Unfall bezogenen Altersruhegeld und der Erwerbsunfähigkeitsrente unter Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Auswirkungen liegt (BGH VersR 88, 464, 465; VersR 95, 1447, 1448).
- BGH, 26.09.1995 - VI ZR 245/94
Begrenzung des Anspruchs auf Ersatz von Erwerbsschäden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 19 U 201/00
Als wesentliches Argument für den damaligen Willen der Vergleichsschließenden, dass die auf der Basis von § 3 Ziff. 2 des Vergleichs zu errechnende Verdienstausfallrente nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bezahlt werden sollte, hat das Landgericht zu Recht angesehen, dass der Beklagte nach materiellem Recht nach seinem 65. Geburtstag nur noch Anspruch auf Ersatz seines Altersruhegeldschadens hat, der in der Differenz zwischen dem ohne den Unfall bezogenen Altersruhegeld und der Erwerbsunfähigkeitsrente unter Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Auswirkungen liegt (BGH VersR 88, 464, 465; VersR 95, 1447, 1448). - BGH, 04.10.1988 - VI ZR 46/88
Anpassung von außergerichtlichen Vergleichen über Unterhaltsschadensrenten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 19 U 201/00
Wegen der Anpassung des Vergleichs auf der Grundlage des bisherigen Vergleichs (vgl. BGHZ 105, 243, 247;OLG Hamm FamRZ 99, 1510) und der Berechnung des Rentenausfallschadens nimmt der Senat gemäss § 543 Abs. 1 ZPO auf 2. - 4 der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug.
- BGH, 27.06.1995 - VI ZR 165/94
Altersmäßige Begrenzung der Verdienstausfallrente bei Selbständigen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 19 U 201/00
Zu Unrecht wendet sich die Berufung dagegen, dass das Landgericht seiner Bewertung zugrunde gelegt hat, dass der Beklagte weiterhin in nicht-selbständiger Stellung tätig gewesen wäre und damit von einem Ende der Erwerbstätigkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres ausgegangen ist (vgl. BGH VersR 88, 464, 465; 95, 1321 und 1447). - OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 UF 270/98
Bindungswirkung eines Unterhaltsvergleichs für nachehelichen Unterhalt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 19 U 201/00
Wegen der Anpassung des Vergleichs auf der Grundlage des bisherigen Vergleichs (vgl. BGHZ 105, 243, 247;OLG Hamm FamRZ 99, 1510) und der Berechnung des Rentenausfallschadens nimmt der Senat gemäss § 543 Abs. 1 ZPO auf 2. - 4 der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug. - BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 19 U 201/00
Die für den Abschluss des Vergleichs maßgeblichen Umstände haben sich dadurch derart verändert, dass den Klägerinnen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden konnte, an der bisherigen Regelung festgehalten zu werden (vgl. BGH NJW 86, 2054 f).