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   OLG Hamm, 10.03.1995 - 19 U 206/94   

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https://dejure.org/1995,9810
OLG Hamm, 10.03.1995 - 19 U 206/94 (https://dejure.org/1995,9810)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.1995 - 19 U 206/94 (https://dejure.org/1995,9810)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 1995 - 19 U 206/94 (https://dejure.org/1995,9810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; AGBG § 10 Nr. 4; AGBG § 10
    Differenz zwischen Marktwert und günstigerem Kaufpreis als Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz; Marktwert; Vermögensschaden; Kaufpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249; AGBG § 10 Nr. 4

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1119
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 28 U 17/08

    Rechtsnatur der Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs beim Neuwagenkauf

    Das von ihr zitierte Urteil des 19. ZS des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1996, 1119 = Bl. 47 GA) ist nicht einschlägig.
  • LG Frankfurt/Main, 31.01.2007 - 16 S 3/06

    Beschaffenheitsangabe bei eBay-Angebot; Schadensersatzanspruch

    Konkreter Schaden ist dabei auch die ausbleibende Vermögensmehrung (vgl. Heinrichs, in: Palandt, Vorb v § 249 BGB, Rn. 50; OLG Hamm, Urteil vom 10.03.1995, Az. 19 U 206/94, zitiert nach Juris).
  • LG Berlin, 04.12.2017 - 8 O 307/15

    Neuwagenkaufvertrag Nichtlieferung - Vermögensschaden

    Wenn ein Käufer ein Fahrzeug, das einen bestimmten Marktwert verkörpert, zu einem günstigeren Preis kauft und nicht geliefert erhält, so erleidet er einen Vermögensschaden, der in der Differenz dieser beiden Positionen liegt (vergleiche OLG Hamm, VersR 1996, 1119).
  • LG Duisburg, 27.04.2007 - 10 O 581/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines unbeschränkten Selbstlieferungsvorbehalts in

    Wenn ein Käufer ein Fahrzeug, das einen bestimmten Marktwert verkörpert, zu einem günstigeren Preis kauft und nicht geliefert erhält, so erleidet er einen Vermögensschaden, der in der Differenz dieser beiden Positionen liegt (vgl. OLG Hamm, VersR 1996, 1119; a.a.O. § 281 BGB Rn. 32).
  • OLG Dresden, 15.06.2001 - 3 U 468/01

    Aktivlegitimation eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten nach den

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