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   OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05   

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OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05 (https://dejure.org/2006,56522)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.2006 - 19 U 207/05 (https://dejure.org/2006,56522)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 19 U 207/05 (https://dejure.org/2006,56522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - ARAG 6 -, Anspruch auf Buchauszug, Inhalt des Buchauszuges, Anerkenntnisfiktion, Verjährung für Ansprüche aus dem Jahre 2001, Übergangsrecht, Stufenklage auf Buchauszug und Abrechnung, Anspruch auf Abrechnung über alle weiteren abrechnungs- und zahlungspflichtigen ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 23.03.2005 - 19 U 71/04

    - Axa 6 -, Anspruch des VV auf Buchauszug, CONAS Agenturinformationssystem,

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05
    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über seine Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung zuletzt NJW 2001, 2333; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391; ebenso der erkennende Senat, Urteil vom 23.03.2005, 19 U 71/04).

    Diese Regelung verstößt gegen die §§ 87 c Abs. 5, 92 Abs. 2 HGB, wonach die Rechte des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges und einer Abrechnung unabdingbar sind, und ist daher unwirksam (vgl. BGH NJW 1996, 588; Urteil des Senats vom 23.03.2005, 19 U 71/04; OLG München VersR 2004, 470 f.), d.) Der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges ist jedoch nur für den aus dem Tenor ersichtlichen reduzierten Zeitraum begründet, im übrigen kann er wegen Verjährung etwaiger Provisionsansprüche nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.

    Es kann dahin stehen, ob der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges verjährt ist, da im Hinblick auf den Umstand, dass es sich lediglich um einen Hilfsanspruch handelt, eine Geltendmachung nicht mehr möglich ist, wenn die Provisionsansprüche, auf die sich der Buchauszug bezieht, bereits verjährt sind (vgl. Urteil des Senats vom 23.03.2005, 19 U 71/04; Küstner/Thume, a.a.O. Rdnr. 1473).

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05
    Er ist in Form einer geordneten Zusammenstellung der geschuldeten Angaben zu erteilen, wobei die geschäftlichen Vorgänge klar und übersichtlich darzustellen sind (BGH NJW 2001, 2333).

    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über seine Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung zuletzt NJW 2001, 2333; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391; ebenso der erkennende Senat, Urteil vom 23.03.2005, 19 U 71/04).

    Soweit die Beklagte unter Verweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2001 (NJW 2001, 2333) meint, diese Angaben seien nicht geschuldet, verkennt sie, dass die dort aufgeführten Angaben zwar einen großen Bereich des notwendigen Inhalts abdecken, aber keinesfalls abschließend alle notwendigen Bestandteile aufgezählt werden.

  • OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00

    Anforderungen an den vom Unternehmer zu erteilenden Buchauszug

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05
    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über seine Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung zuletzt NJW 2001, 2333; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391; ebenso der erkennende Senat, Urteil vom 23.03.2005, 19 U 71/04).

    Für die notwendige Identifizierbarkeit der im Buchauszug angegebenen Geschäfte ist vielmehr erforderlich, dass der Vorname und die Anschrift des Kunden aufgeführt werden (so auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391; Senat, Urteil vom 23.03.2005).

  • BGH, 11.07.1980 - I ZR 192/78

    Umfang und Fälligkeit des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05
    Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Unternehmer über alle zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen und provisionspflichtigen Geschäfte unverzüglich abzurechnen; zum selben Zeitpunkt hat der Handelsvertreter einen Anspruch auf einen Buchauszug über alle Geschäfte, für die ihm nach § 87 HGB Provision gebührt (§ 87 c Abs. 1 HGB; BGH NJW 1981, 457).
  • OLG Köln, 26.02.1982 - 20 U 197/81
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05
    Die Streitverkündete hat in einem aus der Sicht des Gerichts entscheidungsreifen Rechtsstreit keinen Anspruch auf rechtliches Gehör, der das Gericht zur Wiedereröffnung zwingen könnte (vgl. OLG Köln MDR 1983, 409; Zöller- Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 66 Rdnr. 16).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05
    Streitwert und Beschwer der Beklagten: bis zu 5.000,00 EUR (Abwehrinteresse der Beklagten, d. h. der Aufwand an Kosten und Zeit für die Erstellung des geforderten Buchauszuges, vgl. BGH NJW 1995, 664).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05
    Diese Regelung verstößt gegen die §§ 87 c Abs. 5, 92 Abs. 2 HGB, wonach die Rechte des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges und einer Abrechnung unabdingbar sind, und ist daher unwirksam (vgl. BGH NJW 1996, 588; Urteil des Senats vom 23.03.2005, 19 U 71/04; OLG München VersR 2004, 470 f.), d.) Der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges ist jedoch nur für den aus dem Tenor ersichtlichen reduzierten Zeitraum begründet, im übrigen kann er wegen Verjährung etwaiger Provisionsansprüche nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.
  • OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03

    Provisionsabrechnungen für den Handelsvertreter als Buchauszugsersatz zur

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05
    Diese Regelung verstößt gegen die §§ 87 c Abs. 5, 92 Abs. 2 HGB, wonach die Rechte des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges und einer Abrechnung unabdingbar sind, und ist daher unwirksam (vgl. BGH NJW 1996, 588; Urteil des Senats vom 23.03.2005, 19 U 71/04; OLG München VersR 2004, 470 f.), d.) Der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges ist jedoch nur für den aus dem Tenor ersichtlichen reduzierten Zeitraum begründet, im übrigen kann er wegen Verjährung etwaiger Provisionsansprüche nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.
  • OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04

    Zwangsvollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05
    Grundsätzlich kann der Handelsvertreter für den Fall, dass ein Buchauszug nicht ausreicht, um die früher oder gleichzeitig erteilten Provisionsabrechnungen zu überprüfen, nur eine Ergänzung des Buchauszuges verlangen (vgl. OLG Köln, NJOZ 2004, 4161; Küstner/Thume, a.a.O., Rdnr. 1490).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    - Anschrift des Kunden, zumindest soweit zur Vermeidung einer Verwechselungsgefahr notwendig (OLG Köln, Urt. v. 2.7.2010 - 19 U 2710, juris; Urt. v. 12.2.2010 - 10 U 105/09, juris; Urt. v. 2.6.2006 - 19 U 207/05, juris; OLG München, Beschl. v. 26.3.2002 - 7 W 691/02, MDR 2002, 909);.

    - Datum des Vertragsschluss bzw. der Policierung, da nur so eine Überprüfung der fristgerechten Bearbeitung des Versicherungsantrages möglich ist (OLG Köln, Urt. v. 12.2.2010 - 10 U 105/09, juris; Urt. v. 2.6.2006 - 19 U 207/05, juris; OLG Hamm, Urt. v. 21.3.1997 - 35 U 24/96, NJW-RR 1997, 1322.

    - Fälligkeit des Jahresbeitrages bzw. der Jahresversicherungsprämie, soweit zur Berechnung der Wertungssumme nötig (OLG Köln, Urt. v. 12.2.2010 - 10 U 105/09, juris; Urt. v. 2.6.2006 - 19 U 207/05, juris).

    - Datum des Eingangs des Jahresbeitrages bzw. -versicherungsprämie (OLG Köln, Urt. v. 12.2.2010 - 10 U 105/09, juris), da nach § 92 Abs. 4 HGB der Provisionsanspruch endgültig erst mit der Zahlung der Prämie entsteht (OLG Köln, Urt. v. 2.6.2006 - 19 U 207/05, juris).

    - Summe der eingegangenen Beiträge bzw. Prämien, da unwidersprochen Bemessungsgrundlage und zur Kontrolle der Bewertungssumme erforderlich (OLG Köln, Urt. v. 2.6.2006 - 19 U 207/05, juris).

    - Laufzeit des Vertrages, aber nur bei Lebens-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen (OLG Köln, Urt. v. 2.6.2006 - 19 U 207/05, juris).

  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen

    Die Angabe des vollständigen Kundennamens soll möglicher Verwechslungsgefahr begegnen; dabei kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten nicht darauf an, ob eine solche Verwechslungsgefahr tatsächlich besteht (vgl. auch Senat, Urt. v. 02.06.2006, -19 U 207/05-, zitiert nach juris).

    (b) Auch das Datum der Policierung ist anzugeben (Senat, Urt. v. 02.06.2006, -19 U 207/05-, zitiert nach juris), da nur so eine Überprüfung der fristgerechten Bearbeitung des Versicherungsvertrages durch die Beklagte im Hinblick auf eine mögliche spätere Stornierung des Vertrages erfolgen kann.

    (e) Ohne Erfolg bleibt die Berufung in Bezug auf die Verpflichtung zur Angabe des Eingangs der Beiträge/Prämien, da der Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters gemäß § 92 Abs. 4 HGB endgültig erst mit Zahlung der Beiträge/Prämie entsteht (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09; Senat Urt. v. 02.06.2006, -19 U 207/05-, beide zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 18 U 106/15

    Anspruch auf einen Buchauszug nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages;

    Sofern Wertungssummen in anderen Verfahren bereits Teil ausgeurteilter Buchauszüge waren (vgl. Urteil des Senats vom 19. März 2009 - 18 U 137/08 -, Rn. 16, 88, juris; OLG Köln, Urteil vom 02. Juni 2006 - 19 U 207/05 -, Rn. 28, juris), waren die Fragen dort nicht entscheidungserheblich und wurden von den Parteien nicht problematisiert, weshalb Erwägungen, die der hier vertretenen Auffassung des Senates widersprächen, nicht ersichtlich sind.
  • LG Kleve, 15.07.2016 - 3 O 62/15

    - PensionCapital -, Buchauszug, Datenform, MS-Excel

    Für die notwendige Identifizierbarkeit des provisionspflichtigen Geschäfts ist es erforderlich, dass der vollständige Name und die Anschrift des Kunden aufgeführt wird (unter Bezugnahme auf OLG Köln, 02.06.2005 - 19 U 207/05 - BeckRS 12, 0542; OLG Saarbrücken, NJW-RR 02, 391).

    Der Nettobeitrag ist im Buchauszug anzugeben, wenn es sich nach den vertraglichen Absprachen um provisionsrelevante Umstände handelt (unter Bezugnahme auf OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05 -).

  • OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09

    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen zu erkennen gegeben, dass er der erstgenannten Auffassung zuneigt, ohne dass diese Frage indes entscheidungserheblich war (OLG Köln, Beschluss vom 11.05.2009 - 19 W 9/09 - und Urteil vom 05.05.2006 - 19 U 207/05 -, nicht veröffentlicht).
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