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   OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04   

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https://dejure.org/2006,2796
OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04 (https://dejure.org/2006,2796)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.05.2006 - 19 U 208/04 (https://dejure.org/2006,2796)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 19 U 208/04 (https://dejure.org/2006,2796)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag: Nichtangabe einer anstehenden Untersuchung in einer Psychiatrischen Universitätsklinik

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Auszahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Angabe von bereits überwundenen und noch andauernden Krankheiten und Beschwerden beim Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung; "Erheblichkeit" von Gefahrumständen; Psychotherapiebehandlung als ...

  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 21

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 Abs. 1 S. 1; VVG § 16 Abs. 2; VVG § 21
    Auch eine aufgrund einer ärztlichen Überweisung noch anstehende Behandlung ist anzeigepflichtig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 1 Satz 1; VVG § 16 Abs. 2; VVG § 21
    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers über Gesundheitszustand bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Aufgrund ärztlicher Überweisung anstehende Behandlung ist anzeigepflichtig

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht, Versicherungsnehmer, Berufsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1288
  • VersR 2007, 385
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04
    Es kann daher offen bleiben, ob dann, wenn dieser Vortrag des Klägers zutreffend wäre, eine Leistungspflicht der Beklagten unabhängig von der Frage eines wirksamen Rücktritts vom Versicherungsvertrag bereits deshalb nicht begründet wäre, weil der Kläger dann bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages berufsunfähig gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 93, 671).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 4 U 78/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04
    Eine medizinische Wertung oder eigene Diagnose wird ihm nicht abverlangt, vielmehr kann und muss er die Bewertung der anzuzeigenden Umstände allein dem Versicherer überlassen (vgl. OLG Düsseldorf, RuS 1997, 126; OLGR Saarbrücken 2005, 341; OLG Hamburg NZVersR 99, 467).
  • LG Rottweil, 19.08.2004 - 2 O 493/03

    Rückforderungsprozess der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beweislastverteilung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04
    Das Urteil des Landgerichts (2 O 493/03) vom 13.10.2004 wird abgeändert.
  • OLG Hamm, 21.02.2001 - 20 U 114/00

    Versicherungsrecht - Anzeigepflicht - Vorhofflimmern in ärztlicher Selbstdiagnose

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04
    Dass ihm zu diesem Zeitpunkt die ärztliche Diagnose der Gesundheitsstörung oder die Verdachtsdiagnose von Frau Dr. B. nicht bekannt war, berührt seine Anzeigepflicht nicht (vgl. OLG Hamm VersR 1999, 467; VersR 2001, 1503).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 25/04

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung nach Herzinfarkt des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04
    Eine medizinische Wertung oder eigene Diagnose wird ihm nicht abverlangt, vielmehr kann und muss er die Bewertung der anzuzeigenden Umstände allein dem Versicherer überlassen (vgl. OLG Düsseldorf, RuS 1997, 126; OLGR Saarbrücken 2005, 341; OLG Hamburg NZVersR 99, 467).
  • OLG Hamm, 27.01.1993 - 20 U 167/92

    Kein Rücktritt aufgrund nicht erfragter gefahrerheblicher Umstände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04
    Anderes gilt jedoch für solche nicht ausdrücklich erfragten Umstände, auf die sich eine Frage konkludent auch bezieht oder deren Mitteilung bei der gestellten Frage als selbstverständlich erscheint (BGH a.a.0.; OLG Hamm VersR 1994, 293; Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdnr. 10).
  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Hinblick auf begangene, bislang nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04
    Der Versicherer kann deshalb regelmäßig nicht erwarten, dass der künftige Versicherungsnehmer ihm weitere Umstände ungefragt mitteilt, mögen sie - objektiv gesehen - auch als gefahrerheblich gewertet werden können ( BGH VersR 1986, 1089).
  • BGH, 28.09.1998 - II ZB 19/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterzeichnung mit einer Paraphe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04
    Dass ihm zu diesem Zeitpunkt die ärztliche Diagnose der Gesundheitsstörung oder die Verdachtsdiagnose von Frau Dr. B. nicht bekannt war, berührt seine Anzeigepflicht nicht (vgl. OLG Hamm VersR 1999, 467; VersR 2001, 1503).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 119/92

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen fehlender Angaben des Versicherten -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04
    Zu Recht ist das Landgericht hinsichtlich der Frage der Gefahrerheblichkeit von der Vermutung des § 16 Abs. 1 S. 3 VVG ausgegangen, denn diese greift jedenfalls dann ein, wenn die Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen Umstände auf der Hand liegt (BGH RuS 1993, 393).
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